Wien (OTS) - Auch wenn das jüngste OGH-Urteil die Verpflichtung für die Mieter, jährliche Wartungsarbeiten an der Therme durchführen zu lassen, bleibt die gesetzliche Verpflichtung einmal im Jahr Gasgeräte reinigen (warten) zu lassen aufrecht! Ing. Michael Mattes, Innungsmeister der Wiener Installateure, warnt nun nach dem aktuellen Urteil, auf die Wartung zu verzichten.
"Nicht gewartete Gasgeräte belasten Geldbörse und Umwelt und können zu einem enormen Gesundheitsrisiko für die Betreiber werden. Und ein nicht rechtzeitig gewartetes Heizungsgerät, das gerade bei großer Kälte ausfällt, ist mehr als ärgerlich!" meint der Innungsmeister.
"Ein regelmäßig vom Fachmann gewartetes Gasgerät ist betriebssicher, spart Geld, schont die Umwelt und sichert eine zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit. Gut gewartet arbeitet sie effizienter, denn sie braucht dann weniger Gas. So spart sie Energie und senkt die Heizkosten. Der geringere Gasverbrauch macht sie auch umweltfreundlicher, denn sie stößt weniger CO2 und Schadstoffe aus".
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). "Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern." schreibt das Gesetz vor.
Oft kommt es bekanntlich zu Streitigkeiten, wer die Installateurrechnung begleicht. Grundsätzlich bekommt derjenige, der den Auftrag gegeben hat, auch die Rechnung des Installateurs.
Die Wiener Installateurinnung warnt zugleich auch vor Billiganbietern, die mit vermeintlichen Rabatt- und Sonderangeboten Werbung mit Flugblättern machen. Mattes: "Diesen Firmen fehlt oft die Gewerbeberechtigung. Die vermeintlichen Monteure sind oft ohne Fachausbildung und gefährden durch ihre Aktivitäten Leib und Leben." Der Wiener Innungsmeister empfiehlt, in der näheren Umgebung nach einem der 900 Installateur-Fachbetriebe zu sehen oder die Innung zu Fragen (T 514 50 -2009).
Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht:
Mattes weist darauf hin, dass in Wien die Wartung und Überprüfung von Heizungsanlagen durch den Gesetzgeber genau geregelt ist:
- Wartung / Reinigung: Jährlich
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Rückfragen & Kontakt:
Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Mag. Alexander Schrötter Tel.: + 43 1 51450-2009, Fax.: +43 1 51450-2124 Alexander.schroetter@wkw.at
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