Jedes Gesetz, jede Verordnung macht nur Sinn, wenn deren Einhaltung überprüft wird. Rauchmelder etwa, die per Gesetz inzwischen in Wohneigentum – ob privat genutzt oder vermietet – Pflicht sind. Ob die runden Dinger aber tatsächlich an den vorgeschrieben Plätzen hängen, dafür hat niemand die Aufsicht. Und Versicherungen zahlen – mit oder ohne Warngerät.
Keine Frage: Rauchmelder können Leben retten. Richtig angebracht und regelmäßig gewartet, haben sie schon so manchen Bürger aus dem Schlaf gerissen, damit er sich vor einem Brand in Sicherheit bringen konnte. Insofern ist das Rauchmelder-Gesetz fast vergleichbar mit der Gurtpflicht. Mit einem Unterschied: Wer ohne Gurt erwischt wird, zahlt. Denn die Ordnungshüter haben ein Auge darauf und können ein Fehlverhalten nachweisen.
Bei den Rauchmeldern dagegen ist niemand für die Einhaltung des Gesetzes zuständig. Vermieter müssen zwar per Verordnung dafür sorgen, dass ihre Gebäude damit ausgestattet sind. Ob sie’s tun oder nicht – keiner schaut nach. Und daher gibt es auch keine Zahlen oder Schätzungen, in wie vielen Wohnungen Melder fehlen.
Eigentümer zuständig
Die Polizei ist präventiv schon gar nicht zuständig. Die Feuerwehr auch nicht, wie Usingens Stadtbrandinspektor Michael Grau betonte. Fragen wir einen Schornsteinfeger: Detlef Creuzberg, Bezirksschornsteinfegermeister aus Neu-Anspach, meint schmunzelnd am Telefon: „Wenn ich beauftragt wäre. . .“ Ist er aber nicht und damit auch bei der Kontrolle außen vor.
Keine Kontrolle
Oberste Behörde für Gebäude im Kreis ist die Bauaufsicht. Kreissprecherin Andrea Herzig betont zwar, dass „nach der hessischen Bauordnung die Eigentümer Rauchmelder installieren müssen, und zwar in Schlaf- und Kinderzimmern und Fluren mindestens einen“. Es gebe aber keine Regelung, dass eine öffentliche Instanz – also die Bauaufsicht – dies kontrolliere.
Die „Sicherstellung der Funktion“ obliegt dem „unmittelbaren Besitzer“, das sei also derjenige, der in den Räumen wohne, also auch ein Mieter. Außer der Eigentümer, zum Beispiel bei großen Wohnanlagen, habe die Verpflichtung zur Wartung übernommen.
Dennoch könnte es theoretisch strafrechtliche Konsequenzen haben, denn die Polizei schaut im Falle eines Brandes auch nach, ob ein Brandmelder installiert worden ist. Nur: Ist die Bude abgefackelt, wird sich auch kein Rauchmelder mehr finden lassen – ob er da war oder nicht. Teuer wird’s nur, wenn sich ein Mieter bei der Bauaufsicht direkt beschwert, wenn sein Vermieter keine Rauchmelder installiert hat. Dann könnten bis 50 000 Euro Geldbuße fällig werden.
Versicherung zahlt
Wenn also keiner prüft, dann wäre es doch zumindest an den Versicherungen, bei fehlenden Rauchmeldern die Geschädigten bei der Versicherungssumme zur Ader zu lassen. Mitnichten.
Die Deutschland-Sprecherin der Allianz, Charlotte Gerling, betonte, dass es nicht Praxis sei, nach Rauchmeldern zu fahnden. „Ist das Haus abgebrannt, zahlen wir – mit oder ohne Rauchmelder.“ Personenschäden sind in der Gebäudeversicherungen sowieso nicht abgedeckt. „Aber wir weisen natürlich alle Versicherten darauf hin, wie sinnvoll die Geräte sind.“ Bei einem Brand mit Personenschaden ermitteln die Behörden, ob die Rauchmelder ordnungsgemäß funktionierten. Ist dies nicht der Fall, droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall fahrlässiger Tötung. Wird im Prozess nachgewiesen, dass der Rauchmelder tatsächlich den Todesfall hätte verhindern können, drohen dann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Nur: Wie kann solches nachgewiesen werden, wenn vom Haus nur noch Asche zurück geblieben ist?
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