05.11.2019 – 09:15
Rauchmelder retten Leben
Berlin (ots)
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Thüringen die gesetzliche Rauchmelderpflicht für sämtliche Wohngebäude. Diese Verpflichtung betrifft vermietete Immobilien ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Aus anderen Bundesländern, in denen schon seit Jahren Rauchmelder vorgeschrieben sind, ist jedoch bekannt, dass vor allem private Wohneigentümer sich oft nicht angesprochen fühlen. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" appelliert daher an alle Thüringer Eigentümer, die Rauchmelderpflicht zu erfüllen und Geräte zu installieren. Der Grund: Rauchmelder helfen die Zahl der Brandtoten zu minimieren, denn zwei Drittel aller Brandopfer werden noch immer im Schlaf vom Feuer überrascht.
"Rauchmelder sind Lebensretter - vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst nehmen und Rauchmelder installieren. Viele Eigentümer denken leider immer noch, dass die Rauchmelderpflicht nur für Vermieter gilt", sagt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Formelle Kontrollen durch den Gesetzgeber finden zwar aktuell nicht statt, die Haftpflichtversicherungen für Eigentümer sehen jedoch vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen sind.
Verhalten im Brandfall entscheidet über Leben und Tod
"Wir sind sehr froh, dass die Rauchmelderpflicht die Haushalte in Thüringen sicherer macht. Das ist aber nur gewährleistet, wenn man auch weiß, wie man sich im Brandfall richtig verhält und beispielsweise auf keinen Fall ins verrauchte Treppenhaus läuft", erklärt Lars Oschmann vom Thüringer Feuerwehr-Verband und ergänzt: "Wenn es in der Wohnung brennt, sollte diese schnellstmöglich verlassen werden. Brennt das Treppenhaus oder ist es verraucht, bleibt man in der Wohnung und ruft die Feuerwehr über den Notruf 112. Wichtig ist, alle Türen zwischen sich und dem Brandherd zu schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht weiter ausbreiten."
Mehr zum richtigen Verhalten im Brandfall unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/verhalten-im-brandfall
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Laut Bauordnung müssen in Thüringen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens je einem Rauchmelder ausgestattet sein. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser als Fluchtweg und muss mit einem Melder am höchsten Punkt ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer angebracht sein, da hier die Brandgefahr besonders groß ist. Für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich.
Q-Rauchmelder reduzieren Falschalarme und sorgen für mehr Sicherheit Eigentümer, die Wert auf zuverlässige Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen Qualitätszeichen 'Q' orientieren. Q-Rauchmelder haben eine festeingebaute 10-Jahres-Batterie und sind besonders zu empfehlen, weil sie Falschalarme deutlich reduzieren. "Generell sollte man bei der Anschaffung auf langlebige Qualitätsrauchmelder achten und diese regelmäßig überprüfen, damit wir nicht zu Einsätzen fahren müssen, bei denen der Rauchmelder nur aufgrund einer leeren Batterie ausgelöst hat", meint der Vorsitzende des Thüringer Feuerwehr-Verbandes.
Weitere Informationen zur Installation und Wartung von Rauchmeldern unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V."Rauchmelder retten Leben"Frau Claudia GroetschelTel.: 030/44 02 01 30E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Original-Content von: Rauchmelder retten Leben, übermittelt durch news aktuell
Tipps, um Ihre elektrische Installa...
Unternehmen im Kreis Pinneberg : Wa...
Maintal wird durch neue WLAN-Hotspo...
Neue U-Bahn-Werkstatt und -Waschhal...