Einmal im Jahr zittern viele Mieter*innen der Jahresabrechnung bei den Miet-Nebenkosten entgegen. Schon wieder eine Nachzahlung, weil alles teurer geworden ist? Viele der Abrechnung sind fehlerhaft, deshalb solltest du genau hinschauen.
Das ist die Grundlage: Betriebskostenverordnung
Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten (auch Mietneben-Kosten genannt) ist eine Verordnung des Justizministeriums (BetrVK) des Bundesministers für Justiz (BMJ), die erstaunlicherweise nur zwei Paragrafen hat. Im Grundsatz gilt: Der Vermieter kann viele, aber nicht alle Kosten, die ihm bei der Bewirtschaftung seiner vermieteten Immobilie im Laufe eines Jahres entstehen, auf seine Mieter umlegen.
Entscheidend ist Paragraf 2 der BetrKV, der 17 Positionen auflistet, den sogenannten Betriebskostenkatalog. Das ist praktisch die Checkliste, nach der Mieter prüfen können, ob die Ausgaben richtig aufgelistet sind.
In der BetrVK steht auch, was nicht zu den Nebenkosten gehört: die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, sprich: die Reparaturkosten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Manche Beträge in der Abrechnung kommen einem komisch vor, deshalb dürfen Mieter*innen die Belege beim Vermieter, nach vorheriger Terminabsprache, einsehen.
Von merkwürdigen Rechnungen sollte man sich vor Ort direkt eine Kopie machen. Wenn der Vermieter es nicht erlaubt, sein Kopiergerät zu benutzen, sollten Mieter Fotos mit ihrem Handy machen. Wird auch das verweigert bleibt nichts anderes als handschriftlich Notizen über Aussteller, Datum, Kostenposition und Rechnungsbetrag zu machen.
Manchmal übersenden Vermieter*innen auf Wunsch auch Kopien. Die Kosten dafür hat der Mieter zu tragen. Gerichte halten 25 Cent je Kopie für angemessen.
Das Fallbeil: Die Ein-Jahres-Frist und die Größe der Wohnung
Der Vermieter hat in der Regel nur zwölf Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr), um eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und die sich daraus ergebende Nachzahlung zu verlangen.
Mietrecht: BGB-Mietrecht - jetzt ansehenTrudelt sie zu spät ein, muss man die Nachforderungen nicht mehr bezahlen. Die Auszahlung eines evtl. entstandenen Guthabens kann der Mieter allerdings immer verlangen. Eine Ausnahme von der Jahresfrist besteht für den Fall, dass Vermieter*innen die Verspätung nicht zu verschulden haben.
Da viele Nebenkosten nach der Wohnfläche auf die Mieter zu verteilen sind, ist die Wohnungsgröße ein entscheidender Schlüsselwert. Deshalb empfiehlt es sich, die Wohnungsgröße selbst zu ermitteln. Oftmals sind die Angaben im Mietvertrag falsch. Ist die Wohnung, tatsächlich kleiner als angegeben, bringt das Ersparnisse bei der Betriebskostenabrechnung.
Aufzug, Wasser, Heizung, Müll und Co.
Zur Prüfung der Betriebskosten gehört auch, ob nicht Positionen aufgelistet sind, die der Vermieter übernehmen muss. Deshalb musst du die 17 Posten der BetrVK kontrollieren.
Prüfe hier gründlich nach.
Ratten, Treppen und der Garten
Versicherungen, Hausmeister und Waschküche
Kosten für Glasfaser kommt hinzu
Das muss der Vermieter alleine bezahlen
Und das muss der Vermieter alleine bezahlen:
Tauchen "Sonstige Kosten" auf, solltest du genau hinsehen. Beispiel Notdienstpauschale: Nach Ansicht des Landgerichts Berlin zählt auch eine "Notdienstpauschale" nicht als umlagefähige Betriebskostenposition. Die Kosten für einen Notdienst, den Mietern etwa am Wochenende bei Heizungsausfall anrufen können, sind keine Gebrauchskosten, sondern klassische Bereitschaftskosten. Sie gehören (wie auch die Kosten für ein Hausverwaltungsbüro) zu den alleine vom Vermieter zu tragenden Verwaltungskosten (Landgericht Berlin, Urteil vom 30.1.2019, Az.: 64 S 25/18).
Artikel enthält Affiliate Links*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn Sie auf einen dieser Links klicken und darüber einkaufen, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für Sie ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.
Tipps, um Ihre elektrische Installa...
Unternehmen im Kreis Pinneberg : Wa...
Maintal wird durch neue WLAN-Hotspo...
Neue U-Bahn-Werkstatt und -Waschhal...