Arbeitsschutzmanagement mit dem Wartungsplaner von HOPPE

Arbeitsschutzmanagement mit dem Wartungsplaner von HOPPE
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Der betriebliche Arbeitsschutz ist eine Daueraufgabe für viele Unternehmen, um das Wohl der Mitarbeiter zu garantieren. Jetzt, zu Jahresbeginn, ist ein günstiger Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, Prüfintervalle sowie die entsprechende rechtssichere Dokumentation auf dem aktuellen Stand sind. Durch die personenbezogenen Schutzmaßnahmen, die die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat, wurden Arbeitsschutzbeauftragte zudem vor ganz neue Situationen gestellt. Es gilt, noch mehr Informationen zu verwalten. Damit die Verantwortlichen bei der Vielzahl von Aufgaben nicht den Überblick verlieren, ist es ratsam, eine Software für das Wartungsmanagement zu verwenden. Dieses Tool ermöglicht es, den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, mit wenigen Klicks Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen. Die Pandemie hat die Arbeitswelt verändert. Dies hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsschutz.

Digitale Tools vereinfachen das Bewältigen täglicher Aufgaben

Gerade in Bezug auf digitale Instrumente für den Arbeitsschutz gibt es sehr nützliche Tools, um die Bewältigung der täglichen Aufgaben zu vereinfachen. Eine Wartungsplaner Software für das Management von Wartung und Instandhaltung entlastet die Verantwortlichen deutlich, denn in den vergangenen zwei Jahren sind zu den sonstigen Aufgaben neue Herausforderungen hinzugekommen. Da geht es nicht nur um die Bereitstellung von Masken, sondern auch um räumliche Abtrennungen als technische Maßnahme im Betrieb sowie vieles mehr. Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben, die unbedingt eingehalten müssen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu garantieren.

Zum einen ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz zu beachten. Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es wird von Arbeitsschutzverordnungen ergänzt, die Vorgaben zur Arbeitsstättengestaltung, Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz oder Gefahrstoffen enthalten.

Zahlreiche Gesetze und Vorschriften automatisiert verwalten

Ein besonders wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes ist es, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten, um Arbeitsunfälle und Betriebskrankheiten zu vermeiden. Dafür ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um vorhandene Risiken zu identifizieren und um passende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Alle diese Vorgaben werden durch die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) geregelt, die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, am Arbeitsplatz und auf Baustellen enthält. Das Ziel ist, Unfälle, die auf Fußböden, auf Verkehrswegen und Treppen passieren können, zu vermeiden. Auch Lärm und Vibrationen können Mitarbeiter schädigen, deswegen regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung genauestens die Arbeitsbedingungen für Betroffene.

Neben der Verpflichtung, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, müssen Unternehmen auch gewährleisten, dass die Maschinen und Anlagen sicher konstruiert sind und das mit regelmäßigen Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen revisionssicher nachweisen. Die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen regelt die Betriebssicherheitsverordnung. Hier finden sich nicht nur festgelegte Intervalle für Instandhaltungen und Prüfungen, sondern auch Angaben zur Unterweisung der Beschäftigten sowie der Qualifikation von Prüfern.

Mit Software Prüfvorschriften immer im Blick behalten

Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften und Gesetze, die den Arbeitsschutz tangieren: Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Die europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU macht Vorgaben für elektrische Betriebsmittel und die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) sorgt für die Sicherheit von Druckgeräten. Die Bereitstellung von Druckbehältern und Gasgeräten regelt die Richtlinie 2014/29/EU bzw. die Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgeräteverordnung). Zentral für die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Bauteilen ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Arbeitsschutzmanagement mit dem Wartungsplaner von HOPPE

Angesichts der Fülle der Verordnungen, Gesetze und Vorgaben wird schnell klar, dass es keine leichte Aufgabe ist, die diversen Prüfvorschriften und -zeiträume der einzelnen Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel im Blick zu behalten. Denn der Arbeitsschutz betrifft nicht nur Produktionsanlagen, sondern darüber hinaus auch Betriebsmittel wie Leitern, Regale, Fenster und Türen. Sogar elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmäßig geprüft werden, so verlangt es die die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) und die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Das betrifft alle Geräte mit Stecker, von der Kaffeemaschine bis zum Drucker.

Excel-Tabellen und Datenbanken kommen an ihre Grenzen

Mit dem Einhalten der Intervalle und dem Durchführen der Prüfungen und Wartungen ist es aber noch nicht getan. Alles muss auch rechtskonform dokumentiert werden. Gibt es kein Protokoll, aus dem exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat, kann das Unternehmen im Schadensfall nicht nachweisen, dass es alles richtig gemacht haben. Fehlt die Dokumentation haftet auch die Versicherung nicht und Berufsgenossenschaften verweigern die Leistung.

Um den Vorschriften für die Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen gerecht zu werden und die passende Dokumentation zu erstellen, ist sehr viel organisatorischer Aufwand notwendig. Häufig sind es Excel-Tabellen oder selbst entwickelte Datenbanken, mit denen die Verantwortlichen versuchen, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Doch diese Lösungen kommen irgendwann an ihre Grenzen, sind fehleranfällig und für eine rechtskonforme Dokumentation nicht geeignet. Besser sind speziell entwickelte Tools für die Betriebsmittelwartung. Solche Programme verfügen in der Regel über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften und beinhalten einen Kalender, um die Termine zu planen. Indem sämtliche Prüfgegenstände und die relevanten Objektdaten erfasst werden, können keine Termine mehr verpasst werden. So ermöglicht eine Software für das Wartungsmanagement den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, mit wenigen Klicks Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen.

„Unsere Wartungsmanagement-Software reduziert einerseits den Arbeitsaufwand im Rahmen der Prüfpflichten eines Unternehmens und andererseits sind Prüfberichte bei Betriebsprüfungen stets griffbereit“, erklärt Ulrich Hoppe, Senior Consultant der Hoppe Unternehmensberatung.Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung https://www.Wartungsplaner.de ist zum Beispiel in den Klassifikationen Wartung, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung sowie Prüftermin und Unterweisung unterteilt. Wichtige Instandhaltungskennzahlen werden grafisch aufbereitet und können in verschiedenen Formaten im- und exportiert werden.

Fazit

Der betriebliche Arbeitsschutz ist eine wichtige Aufgabe im Unternehmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Mit Blick auf Corona ist dieser Bereich noch mehr an Gewicht gewonnen. Damit die Verantwortlichen die Fülle an Aufgaben bestmöglich organisieren können, ist ein Tool für Wartung und Instandhaltung eine smarte Option. Eine Software schafft Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungs- und Instandhaltungsmanagement. Maschinen- oder Anlagenstillstände sowie Arbeitsunfälle werden nachweislich reduziert. Durch eine rechtssichere Dokumentation sind Firmen zudem jederzeit auf Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht vorbereitet.

Kostenlose Demo-CD und weitere Informationen:

https://www.Wartungsplaner.deHOPPE UNTERNEHMENSBERATUNGBeratung für InformationsmanagementSeligenstädter Grund 863150 Heusenstamm

Telefon: +49 (0) 61 04 / 6 53 27