Die Bundesförderung konzentriert sich in Zukunft stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten. Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhausstandard 55 daher weiterhin möglich.
Welche Möglichkeiten Neubau-interessierte jetzt haben, um ihre Anträge noch vor Ablauf der Frist zu stellen, und welche alternativen Fördermöglichkeiten es gibt, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:
Neubau eines Effizienzhauses 55: Zügig handeln. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW und spätestens bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass der KfW-Antrag vor Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen gestellt werden muss. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt. Bauherr*innen und Käufer*innen, die diese Lösung bevorzugen, sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen.
Alternative Fördermöglichkeiten beim Neubau: Die Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 55 bedeutet nicht, dass Neubauten ab 2022 überhaupt keine Zuschüsse mehr erhalten. Die Gebäude müssen für die Bundesförderung zukünftig mindestens den höheren Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Wie beim Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse). Bauherr*innen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, können bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro erhalten.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Delia Roscher
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