Brandschutz: Mehr als nur Rauchmelder – Smart Home – SmarthousePro

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  • Von deutschewhiskybrenner
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Der Ausbruch eines Feuers kann verheerende Folgen haben. Deshalb sind Rauchwarnmelder seit 2016 bundesweit Pflicht. Doch Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Insbesondere im Smart-Home-Umfeld gibt es große Unterschiede, weshalb bei der Anschaffung zahlreiche Kriterien beachtet werden sollten.

Ein verkohlter Toast hier, ein vergessenes Bügeleisen dort – und ehe man sich´s versieht, ertönt ein ohrenbetäubender Piepton, der keinen Zweifel mehr über die damit einhergehende Rauchentwicklung aufkommen lässt. Gott sei Dank, möchte man meinen. Denn wem schon einmal solch ein Malheur in den heimischen vier Wänden passiert ist, der weiß, wie schnell sich ein Feuer entwickeln kann– ganz zu schweigen davon, dass auch völlig unverschuldet plötzlich ein Kabelbrand ausbrechen kann. Gut, dass es für diesen Fall entsprechendes Equipment gibt: den Rauchmelder beziehungsweise Rauchwarnmelder (siehe dazu auch die Begriffserklärung).

Rechtlicher RahmenMittlerweile gilt hierzulande in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht. Doch gibt es auch – vor allem mit Blick auf den Bestandsbau, Installation und Wartung – regionale Unterschiede: In Berlin und Brandenburg beispielsweise läuft noch bis Ende des Jahres, bis zum 31. Dezember 2020, die Übergangsfrist für Bestandsbauten. Die Rauchmelderpflicht in Sachsen hingegen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.

In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter beziehungsweise Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, sollen demnach mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder sogar auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen. Was die Wartung anbelangt, ist in neun von sechzehn Bundesländern der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Wartungspflicht. Grundsätzlich bleibt in allen Bundesländern aber der Vermieter in der Pflicht, sich um die fachgerechte Wartung der Rauchmelder zu kümmern. Er ist gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflicht auch umgesetzt wird.

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Lebensretter, erwiesenermaßenDass die Rauchwarnmelder mittlerweile bundesweit vorgeschrieben sind, kommt nicht von ungefähr. So soll in jedem Haushalt die Technik zum Retten von Leben beitragen. Das belegt auch dieStudie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ (siehe Grafik oben) des südbadischen Brandschutzspezialisten Hekatron, welche erstmals umfassend den Zusammenhang zwischen dem Sterberisiko und der Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland thematisiert. Bei den Untersuchungen stützten sich die Analysten auf eine breite, öffentlich zugängliche Datenbasis – wie die amtliche Todesursachenstatistik. Demnach wurden laut Studie durch die Rauchwarnmelderpflicht seit 2003 statistisch abgesichert 501 Menschen gerettet. Damit starben seither durchschnittlich pro Jahr 68 Menschen weniger an den Folgen eines häuslichen Brandes. Oder anders ausgedrückt: Im Vergleich zum Mittelwert von 380 Sterbefällen pro Jahr reduzierte sich mit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht die jährliche Anzahl der Sterbefälle um 20 Prozent.

Die Anzahl der geretteten Menschen könnte jedoch noch weit darüber liegen. Dazu müsste sich jedoch der Ausstattungsgrad der Wohnungen mit Rauchmeldern erhöhen. Laut Schätzungen von Sebastian Festag und seiner Studien-Co-Autorin Marion Meinert liegt dieser – trotz der Pflicht in allen Bundesländern – derzeit nur bei schätzungsweise 60 Prozent. Würden dagegen alle Wohnungen, wie gesetzlich vorgeschrieben, über funktionierende Rauchmelder verfügen, dann müssten den Hochrechnungen der Autoren zufolge „realistisch gesehen jährlich sogar bis zu 240 Menschen weniger sterben“. Wer die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern ignoriere, der gefährde deshalb laut Ansicht von Festag „ganz klar Menschenleben“. Da die Rauchwarnmelderpflicht in den 16 Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt der Risikoexperte, sich länderspezifisch über die Vorschriften zu informieren. „Grundsätzlich ist man aber gut beraten, alle Schlafräume – und dazu zählen auch Kinder- und Gästezimmer – sowie Flure, die als Fluchtwege gelten, mit mindestens je einem Rauchmelder zu sichern. Denn Brandopfer sterben in aller Regel nicht an den Flammen, sondern binnen weniger Minuten durch Brandrauch und Brandgase.“ Die Verantwortung für die Umsetzung der Gesetzesvorgaben trage dabei immer der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter.

Begriffserklärung: Rauchmelder oder Rauchwarnmelder
Wenn im Alltag von Rauchmeldern die Rede ist, sind im Grunde oft Rauchwarnmelder (RWM) gemeint. Sie warnen Bewohner vor gefährlicher Rauchentwicklung in ihrem Zuhause durch eine integrierte, akustische Alarmfunktion: Ein eingebauter Lautsprecher sendet bei Rauch einen Signalton. Rauchwarnmelder kommen in privaten Wohnungen und Wohnhäusern zum Einsatz und sind in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Rauchmelder hingegen kommen vor allem in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, also zum Beispiel in Schulen, Universitäten, Flughäfen, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Fabrikhallen. Da hier spezifische Brandschutz- und Notfallmaßnahmen gelten, sind Rauchmelder Teil einer komplexeren Brandmeldeanlage. In diesem Fall ist nicht jedes einzelne Gerät mit einer eigenen Alarmfunktion ausgestattet. Stattdessen wird bei Rauchbildung ein Signal von den Rauchmeldern an eine interne Brandmeldezentrale gesendet, über die dann Alarm ausgelöst und die Feuerwehr gerufen wird. Trotz des technischen Unterschieds und obwohl sich die meisten Brände in privaten Haushalten ereignen, hat sich Rauchmelder als Begriff im Alltag durchgesetzt. Aus diesem Grund wird er auch oft als Synonym für Rauchwarnmelder verwendet.


  1. Mehr als nur Rauchmelder
  2. Brandschutz im Kontext Smart Home
  3. Orientierungshilfe Produktnorm

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