Halteverbot gilt auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels.
Parklicht ist nachts in unbeleuchteten Straßen obligatorisch.
Parkplätze mit dem Zeichen"strzezony - 24h" werden rund um die Uhr bewacht (gegen Gebühr).
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
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