Viele bestehende alte Ölheizungen arbeiten noch mit Standard- bzw. Konstanttemperaturkesseln, neu dürfen sie gemäß der EnEV 2014 aber nicht mehr eingebaut werden, da sie nicht mehr die Verbrauchsanforderungen erfüllen. Zudem gilt ab 2015 die Austauschpflicht für alte Ölheizungen ab 1985. Geräte, die demnach zu diesem Zeitpunkt älter als 30 Jahre sind, dürfen somit nicht mehr verwendet und müssen demnach ausgetauscht werden. Jüngere Ölheizgeräte müssen nach Ablauf von 30 Jahren ausgewechselt werden.
Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, gilt, dass bei einem Eigentümerwechsel dieser die alte Ölheizung innerhalb von zwei Jahren austauschen muss.
Die EnEV 2016 hat zudem den Einsatz von Ölheizungen im Neubau nochmals verschärft. Um die EnEV zu erfüllen, können Bauherren moderne Öl-Brennwertheizungen nur in verschiedenen Kombinationen mit anderer erneuerbarer bzw. energieeffizienter Heiz- und Haustechnik einsetzen.
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