STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus

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STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus
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Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute eine generelle COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende ausgesprochen. Bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie nicht oder unvollständig geimpfte Stillende sollen demnach mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs geimpft werden.

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im ge­bärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19.

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Dieser Aspekt der Empfehlung sei der Kommission besonders wichtig gewesen, berichtet STIKO-Mitglied Christian Bogdan. Denn nur bei rechtzeitiger Impfung sei auch ein Impfschutz über die gesamte Schwan­gerschaft gewährleistet, erklärte der Direktor des Mikrobiologischen Instituts am Universitätsklinikum Erlangen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte das positive Votum der STIKO: „Auch schwangere und stillende Frauen haben nun eine klare Empfehlung zur Impfung. Das bedeutet nach vielen Monaten mit vielen offenen Fragen nun endlich wissenschaftlich begründete Gewissheit.“

Bislang lautete die Empfehlung der STIKO, lediglich Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem ho­hen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführli­cher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten.

Schwangerschaft ist eigenständiger Risikofaktor für schweren Verlauf

Die neue Empfehlung basiert auf einer systematischen Aufarbeitung der in den vergangenen Wochen ver­fügbar gewordenen Daten zum Risiko von schweren COVID-19 Verläufen in der Schwangerschaft so­wie zur Effektivität und Sicherheit einer COVID-19-Impfung bei Schwangeren und Stillenden, heißt es in einer Mitteilung der STIKO.

„Unter anderem hat sich herausgestellt, dass die Schwangerschaft per se ein eigenständiger Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf ist“, sagte Marianne Röbl-Mathieu. Die niedergelassene Gynäkolo­gin und Geburtshelferin aus München ist Mitglied der STIKO und dort Sprecherin der AG COVID-19-Im­pfung in der Schwangerschaft.

STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus

Darüber hinaus habe die Ausbreitung der Delta-Variante und der damit einhergehende höhere Infekti­ons­druck für Ungeimpfte eine Rolle gespielt. „Es hat sich zudem herausgestellt, dass der Zugang zur Im­pfung für Schwangere bisher erschwert war“, so Röbl-Mathieu.

Ein „Gerechtigkeitsaspekt“ habe somit ebenfalls in die Entscheidung hineingespielt – angesichts dessen, dass die verfügbaren Daten nicht auf unerwartete schwere Nebenwirkungen hindeuteten, aber auf eine vergleichbare Wirksamkeit wie bei Nicht-Schwangeren.

Herausgenommen aus der Empfehlung sind allerdings Schwangere im 1. Trimenon. Zum einen gebe es speziell für die frühe Schwangerschaft keine ausreichenden Daten, so Bogdan. Zum anderen sei das Im­munsystem im 1. Trimenon sehr aktiv und in dieser Phase wolle man immunologische Veränderungen, etwa durch Fieber, eine typische Impfreaktion, möglichst vermeiden.

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Die aktualisierte generelle Impfempfehlung gilt auch für Stillende: Man habe damit vor allem klarstellen wollen, dass „Stillen kein Hinderungsgrund für eine COVID-19-Impfung ist“, so Röbl-Mathieu. „Auch Stillen­de sollen die Möglichkeit haben, sich zu schützen.“

Darüber gibt es „ermutigende erste Daten“, so Bogdan, dass die durch die mütterliche Impfung gebildeten Antikörper über die Muttermilch ausgeschieden werden und einen gewissen Nestschutz vermitteln könnten.

Der Beschlussentwurf mit dazugehöriger ausführlicher wissenschaftlicher Begründung sei in das vorge­schriebene Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den beteiligten Fachkreisen gegangen.

Die endgültige Empfehlung der STIKO für eine Impfung in der Schwangerschaft sowie bei Stillenden er­scheint nach Abschluss dieses Stellungnahmeverfahrens und einer nachfolgenden erneuten Beratung der STIKO zeitnah im Epidemiologischen Bulletin. Änderungen der Empfehlung sind daher bis zu diesem Zeitpunkt möglich. © nec/aerzteblatt.de