Herr K. plant schon seit einiger Zeit die Errichtung eines Eigenheims. Kürzlich stieß er in einer Regionalzeitung auf eine Anzeige, die sein Interesse weckte: Ein großes, namhaftes Unternehmen warb damit, Fertighäuser zu bauen. Herr K. war interessiert und erkundigte sich beim Unternehmen genauer, allerdings kamen ihm rasch Zweifel, ob sich das Angebot tatsächlich auf ein Fertighaus bezog. Er wollte zumindest sicherstellen, dass er vor Abschluss eines Vertrages über alle notwendigen Informationen verfügte. Daher wandte sich Herr K. an die Ombudsstelle Fertighaus und erkundigte sich, was eigentlich genau unter dem Begriff "Fertighaus" zu verstehen sei und ob es sich bei dem beworbenen Angebot nun um ein Fertighaus handle oder nicht. Er übermittelte der Ombudsstelle Fertighaus auch die ursprüngliche Werbeeinschaltung.
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17/02/2022
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