Inhaltsverzeichnis:
Alkohol Bußgeldkatalog
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
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Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen |
Drogen Bußgeldkatalog
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
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Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | |||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Unter Alkoholeinfluss Auto fahren: Was meinen Sie?
Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:
Jetzt abstimmen!Inhaltsverzeichnis:
Angebote zum Thema Drogentests
Alkohol und Drogen am Steuer: Eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt, stellt ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar und setzt das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.
Außerdem muss der Betroffenen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen: Laut Bußgeldkatalog für Alkohol/Drogen drohen unter anderem Fahrverbot, Führerscheinentzug, hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe.
Was Autofahrern bei Alkohol am Steuer/Drogen am Steuer im Detail blüht und wie sich Alkoholgenuss und Drogenkonsum auf die Fahrtauglichkeit auswirken, erläutert unser Ratgeber.
FAQ: Alkohol und Drogen am Steuer
Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, bevor Sie sich hinters Steuer setzen.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt werde?Werden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Welche Sanktionen Wiederholungstätern drohen, zeigen unsere Tabellen.
Ist Alkohol in der Probezeit ein A-Verstoß?Ja. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Welche Konsequenzen das nach sich zieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Alkohol in der Probezeit.
Spezielles zum Thema Alkohol:
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Bußgeldkatalog Alkohol: Das müssen Sie wissen
Nicht nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sieht das Verkehrsrecht harte Sanktionen bei Alkohol im Straßenverkehr vor. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einem Bußgeld und Punkten im Punkteregister in Flensburg sowie unter Umständen mit Führerscheinentzug oder gar einem Strafverfahren rechnen.
Darüber hinaus können die Führerscheinbehörden bei Alkohol am Steuer bzw. Drogen am Steuer eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern. Beim Thema Alkohol am Steuer gibt es verschiedene Promillegrenzen:
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Promillegrenze zeigt Ihnen auch unsere Infografik:
Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze
Trunkenheit im Verkehr: Das sind die aktuellen Promillegrenzen
Noch bis 2001 gab es in Deutschland die 0,8-Promille-Grenze, die aber durch eine Änderung der Bußgeld-Katalogverordnung abgeschafft und durch die 0,5-Promille-Grenze ersetzt wurde.
Der aktuelle Grenzwert ist aber keineswegs ein Freifahrtschein dafür, dass Sie sich bis an diesen Wert „herantrinken” dürfen. Denn begeht ein Autofahrer schon bei einer niedrigen Alkoholkonzentration im Blut einen Fahrfehler, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.
0,3 bis 0,49 Promille
Liegen keine Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit vor, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Wer jedoch einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen (Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit usw.) heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar.
An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass 0,3 Promille sehr schnell erreicht sein können: abhängig von der körperlichen Konstitution beispielsweise schon nach zwei Gläsern Wein oder Bier.
Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass sie sich schon bei einem geringen Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer strafbar machen können und sich zu verantworten haben. Dem Täter drohen unter Umständen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe.
0,5 bis 1,09 Promille
Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der alkoholisierte Fahrer einen alkoholtypischen Fahrfehler geleistet hat oder in einem Unfall verwickelt ist. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Weiterführende Ratgeber zu den Folgen des Verstoßes
Diese Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer
Was dem Betroffenen nach der Alkoholfahrt tatsächlich blüht, ist unter anderem davon abhängig, ob er ein Wiederholungstäter ist oder nicht.
Bei einem Erstverstoß beträgt das Bußgeld 500 Euro, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Wurde derjenige in der Vergangenheit schon mindestens einmal während einer Alkoholfahrt erwischt, so erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro; dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Im Einzelfall kann auch eine MPU von der Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn Sie nach dem Konsum von Alkohol am Steuer erwischt werden.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler begangen wird oder sonstige Ausfallerscheinungen auftreten. Bei solch einer Blutalkoholkonzentration besteht die Gefahr, dass es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Zugleich kann der alkoholisierte Fahrer keinen Gegenbeweis zur Fahruntüchtigkeit erbringen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich zweifelsohne strafbar!
Wie sieht das Strafmaß aus?
Dem Täter droht – sofern er in mit Alkohol am Steuer erwischt wird – Folgendes:
Wer mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer sitzt, muss nicht nur mit den genannten strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern für den ist auch eine MPU zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In manchen Fällen geht die MPU auch mit einem Alkoholabstinenznachweis einher. Das ist übrigens auch für Fahrradfahrer von Bedeutung, denn ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.Besonderheit: Die Null-Promille-Grenze
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 die Null-Promille-Regelung, also ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer. Ordnungswidrig nach § 24c StVG handelt, wer unter Alkoholeinfluss die Fahrt antritt oder während des Führens eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich nimmt. Der Betroffene erhält ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei.
Der Täter muss zudem eine kostenpflichtige Nachschulung (das sogenannte Aufbauseminar) machen; obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften nach §24a StVG!
Abschließend soll noch einmal betont werden, dass diese nicht nur während der Probezeit gilt, sondern auch für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird die Fahrerlaubnis beispielsweise mit 17 Jahren erworben und ist nach zwei Jahren die Probezeit abgelaufen, darf sich derjenige trotzdem nicht mit Alkohol hinters Steuer setzen.
Grundlegende Informationen zum Bußgeldkatalog für Drogen
Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte.
Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u. a. Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy.
Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird bzw. unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Zudem wird auch fast immer eine MPU angeordnet. Wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Punkten zudem der Führerscheinentzug und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.
Vorsicht bei chronischem Drogenkonsum
Wird ein chronischer Drogenkonsum durch ein ärztliches Gutachten attestiert, bestehen generell erhebliche Zweifel an der Fahreignung und die Fahrerlaubnis kann präventiv entzogen werden. Werden Ihnen allerdings durch einen Arzt starke Medikamente verschrieben, die Ihre Fahrtauglichkeit einschränken, ist ein Führerscheinentzug Diskriminierung.
Konsum von Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr
Cannabisprodukte wie Marihuana oder Haschisch werden zu den weichen Drogen gezählt. Cannabis wird in Verkehrskontrollen vergleichsweise häufig nachgewiesen. Prinzipiell sind im Straßenverkehr vier Szenarien in Verbindung mit Cannabisprodukten denkbar:
Weitere Informationen zum Thema Drogen:Drogen im Straßenverkehr
Konsumenten von Drogen wie beispielsweise Heroin, Methadon, Ecstasy, Amphetamine usw. verlieren auch dann ihre Fahrerlaubnis, wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Denn auch in diesem Fall traut es der Gesetzgeber dem Betroffenen nicht zu, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Wo liegt der Unterschied?
Bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Alkohol am Steuer: bis 1,09 Promille im Blut) wird ein Fahrverbot erteilt, wobei die Dauer ein bis sechs Monate beträgt. Prinzipiell bleibt die Fahrerlaubnis aber bestehen. Entsprechend wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots einfach zurückgegeben.
Beim Führerscheinentzug kommt es zu einer Sperre von mindestens sechs Monaten, wobei dem Betroffenen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Eine Sperre ist in der Regel maximal für fünf Jahre zulässig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt und ausgestellt werden. Im Härtefall kann es passieren, dass sowohl die theoretische als auch praktische Führerscheinprüfung neu abgelegt werden muss.
Beim ersten Fahrverbot wird dem Fahrer eine Frist von vier Monaten eingeräumt, den Führerschein abzugeben (bei Alkohol-Verstößen etwa). Ab dem zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt für die Abgabe nicht wählen. Beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis in der Regel sofort weg.
Wann ist eine Sperrfristverkürzung möglich?
Ersttäter, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, können die Sperrfrist durch eine Teilnahme an einem speziellen Seminar verkürzen. Voraussetzung ist, dass sie weniger als 1,6 Promille intus hatten und verkehrsstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Für den Bereich zwischen 1,6 bis 1,99 Promille kann eine Sperrfristverkürzung vorgenommen werden, wenn Sie vor der Teilnahme am Seminar erfolgreich an einer MPU teilgenommen haben. Ab 2 Promille gibt es dagegen keine Aussicht auf eine Sperrfristverkürzung.
Autofahren unter Alkoholeinfluss: Die Auswirkungen
Unter Einfluss von Alkohol nimmt die Fahrtüchtigkeit rapide ab und die Reaktionen des alkoholisierten Autofahrers verändern sich sehr stark. Die bekanntesten Auswirkungen sind dabei eine mangelnde Koordination sowie eine reduzierte Reaktionszeit.
Der Alkohol im Blut sorgt dafür, dass der Gleichgewichtssinn gestört wird und die Bewegungsabläufe nicht mehr einwandfrei funktionieren. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Auswirkungen, die für Alkohol am Steuer typisch sind.
Angesichts dieser extrem gefährlichen Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit, wird Alkohol am Steuer (bzw. Trunkenheit am Steuer) in nahezu jedem Land der Welt als Straftat geahndet. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt von der Alkoholkonzentration im Atem und/oder der ermittelten Blutalkoholkonzentrationen ab. Anhand des Bußgeldkatalog Alkohol können Sie das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt in Erfahrung bringen.
Typische Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer
Es gibt eine Reihe typischer Fahrfehler, die von einem alkoholisierten Autofahrer begannen werden. Dazu zählen:
Alkohol am Steuer: Welche Fahrfehler bei welchem Promillewert?
Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Promillewert auf die Fahrtauglichkeit? Fest steht, dass schon kleinere Mengen Alkohol im Blut zu Einschränkungen im Fahrverhalten führen. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick, mit welchen typischen Fahrfehlern ab welchem Promillewert gerechnet werden muss:
Dies sind nur ungefähre Angaben; die tatsächlichen Symptome können sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, da jeder Mensch individuell auf Alkohol reagiert. Die subjektive Wahrnehmung von Alkohol hängt von Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Körpergröße ab.
Die Alkoholgewöhnung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn regelmäßig eine gewisse Alkoholmenge konsumiert wird, gewöhnt sich die Selbstwahrnehmung an Alkohol und die gefühlte Toleranz steigt. Es gibt immer mal wieder den Fall, dass Autofahrer mit einem sehr hohen Promillewert angehalten werden und dabei keinerlei Ausfallerscheinungen zeigen. Hier liegt dann aber meist ein lange Alkohol-Geschichte vor.
Autofahren unter Drogeneinfluss: Die Auswirkungen
Die genauen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit lassen sich nur schwer vorhersehen. Vor allem wenn es zu einem sog. Mischkonsum kommt, bei dem verschiedene Drogen (auch Alkohol) kombiniert werden. Im Folgenden finden Sie ein paar typische Auswirkungen von Drogen (Beispieldrogen) auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit:
Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch)
Ecstasy
LSD
Opiate
Die Fahrtüchtigkeit wird also durch Drogen in erhöhtem Maße beeinträchtigt. Vor allem der Mischkonsum stellt ein besonders hohes Risiko dar. Übrigens: „Drogenfahrer“ sind insgesamt auch häufiger unter hohem Alkoholeinfluss unterwegs.
Genaue Angaben über die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr erhalten Sie in den zahlreichen Suchtberatungsstellen Deutschlands. Die Beratungsstellen bieten Betroffenen aber nicht nur Informationen über Rauschmittel, sondern helfen und unterstützen ebenfalls bei der Bewältigung von Drogenproblemen, beraten in Bezug auf die MPU und leisten wichtige Aufklärungsarbeit, um durch Drogen verursachte Schäden möglichst gering zu halten.
Infos zur Nachweisbarkeit anderer Drogen
Alkoholtest: Ablauf und weitere wichtige Informationen
Damit die Polizei überhaupt einen Alkoholtest machen darf, muss es eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol geben. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise Lallen, eine Alkoholfahne und offensichtliche Unsicherheiten beim Fahren. Wird etwas davon beobachtet, dürfen Polizisten einen Alkoholtest machen, der zur „Feststellung von Tatsachen“ dient und für das potenzielle Verfahren wichtig ist.
Die Polizei bestimmt bei Kontrollen in der Regel den Alkoholgehalt im Atem und nicht den Alkoholgehalt im Blut. Zur Feststellung wird ein elektronisches Messgerät verwendet, in das vor Ort hineingeatmet werden muss. Das Atemalkoholmessgerät (Handalkomat) ermöglicht den Beamten, nach wenigen Sekunden den ungefähren Grad der Alkoholisierung zu erfahren. Für den weiteren Verlauf ist dieser Wert sehr wichtig, denn wenn sich der Messwert in der Nähe des gesetzlichen Grenzwertes befindet, muss der Fahrer aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit auf die Dienststelle.
Diese Vorgehensweise ist unabdingbar, da eine Atemalkoholmessung vor Gericht in der Regel nicht verwertbar ist und nur eine Art Hinweis ist, obowhl diser Messwert erfahrungsgemäß nur minimal vom verbindlichen Wert der Blutentnahme abweicht.
Und wann genau kommt es zur Blutabnahme? Eine Blutentnahme ist nur dann unabdingbar, wenn beispielsweise die Fahruntüchtigkeit festgestellt wird und der erste Messwert durch den Handalkomaten im Bereich einer Straftat liegt. Bei einer Blutkonzentration ab 1,1 Promille ist eine Blutentnahme für den Beschuldigten zwingend erforderlich. Die Durchführung der Blutprobe erfolgt durch einem Arzt und wird in der Regel auf der Dienststelle durchgeführt, im Notfall aber auch durch einen verständigten Mediziner in einem Krankenhaus. Für die Blutprobe müssen Sie mit Kosten zwischen 50 und 80 Euro rechnen. Hinzu kommen noch Arzt- und Verwaltungskosten, die vom Verdächtigen getragen werden müssen.
Um einen drohenden Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot oder eine andere Strafe zu umgehen, haben viele alkoholisierte Fahrer in einer Kontrolle den Gedanken, den Alkoholtest zu verweigern. Das ist auch Ihr gutes Recht, denn jeder kann das Pusten in das Röhrchen ablehnen.
Doch so schnell kommen Sie aus der Bredouille natürlich nicht heraus. Die Polizei wird den Fahrer belehren, dass die Messung des Alkoholwertes zwangsweise durchgeführt wird, wobei es dann auf die Dienststelle geht und dem Verdächtigen Blut abgenommen wird. Obwohl es sich hierbei aber um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, muss die Entnahme einer Blutprobe nicht mehr von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden. Sehen die Beamten das Untersuchungsziel in Gefahr, können sie auch ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne richterliche Prüfung die Blutabnahme mit allen gebotenen Mitteln durchführen.
Das heißt, Sie haben keine Chance, den Alkoholtest zu verweigern. Wer unbelehrbar ist und sich strikt der Blutprobe widersetzt, muss mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
Wie funktioniert ein Alkoholtest?
Die Infografik zeigt Ihnen, wie die mobile Alkoholmessung mittels “blasen/pusten” funktioniert:
Drogentest: Ablauf und weitere wichtige Informationen
Wie läuft ein Drogentest ab? Meist wird als Erstes ein Verhaltenstests durchgeführt, bei dem die Polizei auf äußere Anzeichen achtet, die eindeutig auf den Konsum von Drogen schließen lassen. Als typische Indizien gelten gerötete Augen, langsame Reaktionen, Gleichgewichtsstörungen oder eine träge Reaktion der Pupillen auf Licht. Es gibt auch einige Standardtests der Beamten, wie beispielsweise das mehrfache Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger oder das einbeinige Stehen für 30 Sekunden. Diese haben keine Beweiskraft und können vor Gericht gegen die Beamten verwendet werden.
Da diese Methoden mittlerweile als nicht verwendbar gelten, wird stattdessen ein Drogenschnelltest angewandt, mit dem nahezu jedes Dienstauto der Polizei ausgestattet ist. Hierbei wird dem Verdächtigen mit einem Drogenwischtest, der 2003 eingeführt wurde, Schweiß oder Speichel abgenommen; das Ganze wird direkt an Ort und Stelle analysiert. In letzter Zeit setzt sich auch mehr und mehr der Multi-Drogentest durch, bei dem die Polizisten den Konsum von mehreren Drogen nachweisen können.
Da der Drogenschnelltest zu ungenau ist, können bei einem begründeten Anfangsverdacht ein Urintest oder eine Blutprobe von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden – auch gegen den Willen des Fahrzeugführers. Zur Durchführung der Blutentnahme geht es auf die Polizeidienststelle oder in ein Krankenhaus. Sollte sich der Verdächtige weigern, ist eine Erzwingung zulässig – was mit einer vorläufigen Festnahme verbunden ist.
Achtung! Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, dass der Betroffene unter Alkoholeinfluss eine Verkehrsstraftat begangen hat, darf sie die Blutnahme ohne richterliche Anordnung durchführen lassen. Die Befugnis hierfür ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung.Promillerechner und Alkoholtester: Sinnvoll oder überflüssig?
Nach einer feuchtfröhlichen Feier oder einem Kneipenbesuch stehen viele Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie noch selber fahren dürfen bzw. ob die Promillegrenze fürs Auto von 0,5 Promilleerreicht wurde. Wie gut, dass es diverse Möglichkeiten gibt, um seinen eigenen Promillewert festzustellen.
Ob im Internet, als App für das Smartphone oder als handliches Messgerät: Promillerechner gibt es wie Sand am Meer und sie suggerieren dem Nutzer, dass im Handumdrehen der Blutalkohol-Spiegel festgestellt werden kann. Doch wie funktionieren Promillerechner und wie exakt sind sie?
Wie funktionieren Promillerechner?
Ein Promillerechner (z.B. im Internet) soll Ihnen anzeigen, wie viel Promille Blutalkohol Sie beispielsweise nach zwei Bier oder einem Glas Wein haben. Dabei müssen verschiedene Parameter wie Geschlecht, Alter, Körpergröße und -gewicht sowie Alkoholgetränk und -menge eingegeben werden und schon spuckt das Gerät den vermeintlich exakten Promillewert aus.
Als Alternative zu den Programmen gibt es verschiedene Messgeräte und Alkoholtester, wie beispielsweise als Automaten oder als kompakte Variante für das Handschuhfach. Hier wird wie bei einer richtigen Alkoholkontrolle in das Gerät gepustet und die Atemalkoholkonzentration (AAK) angezeigt.
Wie genau sind Promillerechner und Alkoholtester?
Generell sollten Sie sehr skeptisch gegenüber den Ergebnissen sein – besonders was die Promillerechner betrifft, die bitte nie allzu Ernst genommen werden dürfen. Weder sagen die Promillerechner etwas über mögliche Fahrbeeinträchtigungen oder Ihr tatsächliches Reaktionsvermögen aus noch werden Faktoren wie die körperliche Befindlichkeit berücksichtigt.
Es ist nicht sehr hilfreich, wenn der Online-Rechner weniger als 0,5 Promille anzeigt und den angetrunkenen Fahrer zur Autofahrt ermutigt. Die einschlägigen Testgeräte als Alternativen zum Promillerechner sind da schon die bessere Wahl – oder? Bei zahlreichen Alkoholtestern wurde in Studien und Experimenten nachgewiesen, dass sie teilweise sehr unzuverlässig arbeiten – auch wenn die Geräte vom Prinzip denen der von der Polizei eingesetzten Alkoholtestern ähneln.
Doch mitunter kommt es zu enormen Abweichungen von mehr als 0,5 Promille. Entsprechend finden Sie auch in der Regel in der Bedienungsanleitung dieser Alkoholtester Hinweise, dass keine verbindlichen Ergebnisse festgestellt werden können. Und im Falle einer Alkoholkontrolle wird es einem angetrunkenen Autofahrer natürlich nicht weiterhelfen, wenn Sie auf die Ausfallerscheinungen des Alkoholmessgeräts verweist.
Keine Hilfe zur Bestimmung des Promillewerts
Daher der Hinweis: Promillerechner und Alkoholmessgeräte (auch Alkoholtester, Alkomat, Alkoholtestgerät) sind für die Berechnung des eigenen Promillewerts keine verlässliche Hilfe, da sie einfach zu ungenau sind, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Daher sollten Sie sich niemals auf die Angaben verlassen, zumal Alkohol am Steuer empfindliche Strafen zur Folge hat.
MPU: Informationen zu Inhalt, Kosten und Durchfallquote
Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird immer dann von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn es beim Führerscheinbesitzer zu Auffälligkeiten im Verkehr gekommen ist. Vor allem bei Alkohol am Steuer (mehr als 1,6 Promille), mehrfachen Alkoholauffälligkeiten oder auch Drogenfahrten kommt es in der Regel zu dieser Untersuchung, die auch unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt ist. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist eine Überprüfung, ob der Betroffene überhaupt für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Trunkenheit am Steuer ist mit über 50 Prozent der häufigste Anlass für den Test, danach folgt der Drogen- und Medikamentenmissbrauch mit rund 20 Prozent. Die MPU setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Im Detail bedeutet dies:
Welche MPU-Ergebnisse gibt es?
Am Ende der MPU gibt es drei mögliche Ergebnisse:
Das Gutachten der MPU ist jedoch nur eine Empfehlung für die Führerscheinbehörde. Die endgültige Entscheidung über den Führerschein wird letztendlich von ihr getroffen.
MPU: Kosten und Dauer
Die Kosten belaufen sich je nach Fall auf ca. 300 bis 740 Euro und sind vom Betroffenen zu tragen. Zudem können noch Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle sowie 500 bis 1.400 Euro für eine mögliche Verkehrstherapie hinzu kommen. Zudem können etwaige Haar- oder Urinanalyse weitere Kosten von mehreren hundert Euro verursachen. Laut ADAC belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine MPU auf 1.000 bis 2.500 Euro. Die Untersuchung findet meist beim TÜV oder der DEKRA statt und dauert in der Regel zwischen drei und vier Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch deutlich länger dauern.
Die Durchfallquote bei der MPU
Viele nehmen die MPU auf die leichte Schulter und gehen mit der „Das schaffe ich sowieso“-Einstellung in die Untersuchung. Doch Vorsicht: Im Schnitt rasselt ein Drittel der Prüflinge durch, was sich aber im Vergleich zur Durchfallquote von vor ein paar Jahren mit über 50 Prozent deutlich gebessert hat. Laut Experten und Fachleuten ist diese Entwicklung guter Verkehrstherapien zu verdanken.
Statistiken und Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen gehören wie Rasen immer noch zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Zwar ist in den letzten Jahren die Anzahl der Verunglückten bei Alkoholunfällen kontinuierlich gesunken, aber immer noch sterben viel zu viele Menschen.
2019 kamen laut Statistik des Statistischen Bundesamtes (destatis) 228 Personen bei Alkoholunfällen zu Tode, während es insgesamt 17.183 verletzte Verkehrsteilnehmer (leicht und schwer verletzt) gab. Im Vergleich zum Vorjahr war die Anzahl von alkoholbedingten Unfällen mit Personenschaden nahezu gleichbleibend, während sich die Zahl der Getöteten um 6,6 Prozent reduzierte. Dennoch ist jeder dreizehnte Verkehrstote im Jahr 2019 an den Folgen eines Alkoholunfalls verstorben.
Im Jahr 2010 verstarben auf deutschen Straßen dagegen 346 Personen in durch Alkohol bedingten Verkehrsunfällen, was einen Anteil von 9,5 Prozent aller Verkehrstoten in diesem Jahr ausmachte. Anfang des Jahrtausends sah es aber noch deutlich schlimmer aus, verloren doch im Jahr 2000 1.022 Personen (13,6 Prozent aller Verkehrstoten) durch Alkoholunfälle ihr Leben.
1992 waren sogar mit über 2.100 Verunglückten mehr als doppelt so viele Tote zu beklagen. Die seit Jahrzehnten positiv anhaltende Entwicklung ist aber nicht der besseren Einsicht der Verkehrsteilnehmern geschuldet, sondern vielmehr der Tatsache, dass die Fahrzeuge beispielsweise durch elektronische Assistenzsysteme immer sicherer werden und bei vielen Autos schon serienmäßig verbaut sind. Zudem wurden in ganz Deutschland diverse Unfallschwerpunkte auf Landstraßen als auch innerorts entschärft und selbstverständlich hat auch die Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 seinen Beitrag geleistet. Dennoch auf keinen Fall ein Grund, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.
Es ist statistisch erwiesen, dass bei einem alkoholisierten Fahrer die Gefahr achtmal höher ist, einen Verkehrsunfall mit tödlichen Ausgang zu verursachen.
Statistik: Verunglückte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre
Quelle: Destatis
Junge Fahrer als größte Risikogruppe
Junge Fahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts immer noch die Risikogruppe Nummer Eins für Verkehrsunfälle mit Alkohol. So gehen ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden auf das Konto alkoholisierter Fahrer in der Altersgruppe der 18 bis 24 jährigen. Die alkoholbedingten Verkehrsunfälle ereignen sich auffallend häufig am Wochenende. Doch durch die Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist die Zahl gesunken, weswegen der DVR für alle Verkehrsteilnehmer ein striktes Alkoholverbot fordert.
Drogenunfälle steigen rasant
Während die Entwicklung bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden seit vielen Jahren rückläufig ist, sieht es bei den Drogen leider weniger erfreulich aus. Hat sich die Zahl im Zeitraum von 1975 bis 1990 kaum verändert (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden), ist seit 1991 eine rapide Zunahme zu erkennen. Von 1991 bis 2019 ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen / berauschender Mittel stark gestiegen und hat um rund 550 Prozent zugenommen, von 434 auf 2.386 Unfälle. Im Jahr 2019 verstarben insgesamt 52 Personen durch Drogeneinfluss bedingte Verkehrsunfälle.
Promillegrenzen im Ausland
Egal in welchem Land Sie mit dem Auto unterwegs sind, die Prämissemuss immer „Don’t drink and drive“ heißen. Natürlich gibt es auch in ganz Europa eine Promillegrenze, die meist wie in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. So auch in den beliebten Urlaubsländern Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Aber es gibt auch Schwankungen. So sind Sie in Großbritannien oder Malta beim Thema Alkohol beim Autofahren ein bisschen toleranter und die Obergrenze liegt nach wie vor bei 0,8 Promille. Andere europäische Länder verfolgen dagegen ein striktes Alkoholverbot. So müssen Autofahrer vor allem in einigen osteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Russland völlig nüchtern sein.
Promillegrenzen in Europa
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Promillegrenzen in Europa:
Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht in Europa?
Gerade im Ausland ist es dringend ratsam, sich an die Promillegrenzen zu halten, denn es drohen mitunter saftige Strafen. Zwar zeigt sich Großbritannien beim Alkohol am Steuer angesichts der 0,8 Promillegrenze noch toleranter als nahezu der gesamte Rest Europas, doch dafür wird ein Verstoß richtig teuer. Wer in Großbritannien mit Trunkenheit am Steuer erwischt wird, muss laut Alkohol Bußgeldtabelle mit einer Strafe von bis zu 5.980 Euro rechnen.
In Schweden werden Bußgelder ab 40 Tagessätze angesetzt, die sich nach dem Einkommen des Fahrers richten. In Dänemark müssen Sie nach einer Trunkenheitsfahrt dagegen mit einer Strafzahlung von mindestens einem Monatseinkommen rechnen. Aber auch in Ungarn, wo striktes Alkoholverbot hinterm Steuer herrscht, werden Sie ordentlich zur Kasse gebeten und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 970 Euro rechnen.
In den beliebten deutschen Reiseländern und Urlaubszielen wie Spanien (ab 500 Euro), Italien (ab 530 Euro), Österreich (ab 300 Euro), Portugal (ab 250 Euro), Frankreich (ab 135 Euro) oder Kroatien (ab 90 Euro) schwanken die Bußgelder mitunter deutlich, wobei die Spannweite der Geldstrafe letztendlich auch vom ermittelten Blutalkoholwert abhängt. Doch neben der Geldstrafe kommen noch weitere Unannehmlichkeiten auf alkoholisierte Autofahrer zu. Natürlich wird auch die Weiterfahrt im Regelfall untersagt und wer das Bußgeld nicht sofort begleichen kann, muss in manchen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung rechnen. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung als Kfz-Fahrer einen Unfall – womöglich mit Verletzten – verursacht, dem droht obendrein noch eine Haftstrafe.
Promillegrenzen in USA, Australien und Kanada
Natürlich ist Trunkenheit am Steuer auch in den USA, Australien und Kanada (driving under the influence = DUI) ein ernster Delikt, der im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann. Doch wie sehen die Promillegrenze und der Bußgeldkatalog Alkohol in den jeweiligen Ländern aus?
Ob in Deutschland oder im Ausland: Im Zweifelsfall das Auto, Motorrad oder Fahrrad immer stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. Zudem ist es ratsam, dass Sie sich vor Reiseantritt sicherheitshalber über die verschiedenen Verkehrsregeln des Landes informieren.
Alkoholfahrt auf dem Fahrrad
Die Promillegrenze bei Radfahrten ist deutlich höher als bei Autofahrten. Doch wie viel Promille sind erlaubt? Welche Strafen drohen bei einem Verstoß? Und warum ist betrunken Fahrradfahren so gefährlich? Die Antworten gibt es im Folgenden.
Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad erlaubt?
Radfahrer dürfen im Vergleich zu Autofahrern (Promillegrenze 0,5) bis zu einem Wert von 1,6 Promille straffrei fahren. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen und keine Anzeichen von Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) aufweisen, dürfen Sie ungestraft weiterfahren.
Wie sieht das Strafmaß aus?
Wer sich mit einem Promillewert von über 1,6 auf den Sattel setzt, begeht eine Straftat. Wie der Bußgeldkatalog Alkohol vorsieht, drohen 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine empfindliche Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Darüber hinaus wird auch noch eine MPU angeordnet. Wird die Medizinisch Psychologische Untersuchung nicht bestanden, können die Behörden den Autoführerschein entziehen oder ein Radfahrverbot anordnen.
Wer keinen Führerschein besitzt, dem kann verboten werden, diesen in Zukunft überhaupt zu machen. Doch auch alkoholisierten Radfahrern mit weniger als 1,6 Promille droht Ärger, wenn bei der Fahrt alkoholbedingte Fahrfehler (z. B. Schlangenlinien fahren) auftreten oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt ab einem Promillewert von 0,3 eine Straftat vor und der Täter kann gerichtlich angeklagt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie das Fahrrad betrunken lieber schieben.
1,6 Promille: Wie viel kann bis zu diesem Grenzwert getrunken werden?
Es ist unseriös, Angaben zu machen, wie viel jemand trinken kann, bis ein bestimmter Wert erreicht ist. Schließlich müssen bei der Berechnung des Promillewertes noch viele Faktoren wie beispielsweise Gewicht, Geschlecht, Größe, Alkoholmenge oder Alkoholgewohnheiten berücksichtigt werden.
Übrigens: Um 0,1 Promille Alkohol abzubauen, benötigt der Körper eine ganze Stunde!
Radunfälle unter Alkoholeinfluss: Statistik
Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) ereigneten sich im Jahr 2011 3.725 registrierte Unfälle mit betrunkenen Radfahrern. Damit hatten insgesamt 5 Prozent aller verunglückten Radfahrer Alkohol im Blut.
Kritik an hoher Promillegrenze für Radfahrer
Die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer ist sehr hoch angesetzt, was verständlicherweise für viel Kritik sorgt. Befürworter argumentieren, dass mit einem Fahrrad nicht so viel Schaden angerichtet werden kann wie mit einem Auto, das bei Trunkenheit am Steuer schnell zu einer tödlichen „Waffe“ werden kann.
Es steht außer Frage, dass ein betrunkener Autofahrer für andere Verkehrsteilnehmer eine deutlich größere Gefahr darstellt als ein betrunkener Radfahrer, dafür ist beim Radfahrer die Selbstgefährdung höher. Daher wird vielerorts für eine Verschärfung der Regelung plädiert. Wer nicht gerade erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte ohnehin nicht in der Lage sein, mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel zu fahren. Selbst das Aufschließen des Fahrradschlosses, das Aufsteigen auf den Sattel oder allein schon das Wiederfinden des Fahrrads dürfte bei diesem Promillewert sehr schwer sein.
Promillegrenze bei Radfahrern: Welche Vorschläge gibt es?
Der Vorschlag des ADFC lautet, die Promillegrenze für Radfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzupassen. Seitens der Politik soll bislang noch keinen Richtwert genannt werden, doch in Zukunft könnte sich in diesem Bereich etwas tun. Eine Angleichung der Promillegrenze bei Rad- und Autofahrern hätte aber auch die Gefahr, dass sich viele angetrunkene Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall gleich für das Auto entscheiden. In Europa gelten für Radfahrer übrigens die unterschiedlichsten Promillegrenzen, die teilweise von 0,0 bis 0,8 Promille reichen. In Skandinavien gibt es dagegen gar keine Grenze für Alkohol auf dem Fahrrad.
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