Diese Plastik-Produkte sind ab 3. Juli verboten
So dürfen die Hersteller ab Juli unter anderem kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik produzieren. Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor sind ebenfalls verboten. Mit einem kleinen Aber: Händler und Restaurants dürfen Restbestände weiter ausgeben - damit diese nicht unbenutzt im Müll landen.
Das ist weiterhin erlaubt:Weiter erlaubt, aber gekennzeichnet werden müssen etwa Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung sowie Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Zigaretten und Tabakprodukte mit Filtern. Hier soll explizit auf die Umweltauswirkungen hingewiesen werden.
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