Tückische Thermen - Berlin - Tagesspiegel Facebook

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  • Von deutschewhiskybrenner
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Die sechs Bewohner, die nach Gasunfällen in zwei Wohnhäusern in Steglitz ins Krankenhaus gebracht werden mussten, werden weiterhin in der Klinik behandelt. Lebensgefahr besteht laut Polizei aber nicht. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung dauern an. „Es werden nun Gutachten zu beiden Thermen erstellt“, sagte ein Polizeisprecher. Für Ergebnisse werde aber einige Zeit benötigt.

Wie berichtet, war am Mittwochabend aus einer Gastherme in einer Mietwohnung am Steglitzer Damm giftiges Kohlenmonoxid entwichen. Zwei Jungen (drei und sechs Jahre), denen in der Badewanne schwindelig geworden war, wurden ins Krankenhaus gebracht. Sechs Stunden später passierte dasselbe in einem Mehrfamilienhaus in der Forststraße. Auch hier war offenbar eine Gastherme defekt. Das farb- und geruchlose Kohlenmonoxid strömte in die Wohnung. Ein zweijähriger Junge, seine Mutter und die Großeltern wurden von Rettungskräften in die Klinik gebracht.

Experten der Schornsteinfeger-Innung und des zuständigen Netzbetreibers NBB vermuten in einer ersten Analyse als Ursache zwei Faktoren: zum einen die starke Sommerhitze, die den Abzug des Kohlenmonoxids verhindere, im Zusammenspiel mit einem Defekt am Abgassensor. Dieser soll eigentlich bewirken, dass nicht länger als zwei Minuten Gas ungehindert ausströmen kann.

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Um solche Unfälle zu vermeiden, rät die Innung SHK Berlin (Sanitär, Heizung, Klimatechnik) dringend dazu, die Therme mindestens einmal pro Jahr von einer zertifizierten Fachfirma warten zu lassen. Sie muss im Gasinstallationsverzeichnis des Netzbetreibers NBB verzeichnet sein.

Doch wer ist zuständig, eine Wartungsfirma zu beauftragen? Hier gebe es laut SHK-Sprecherin Stephanie Irrgang häufig Verwirrung. In den „Technischen Regeln der Gasinstallation“ ist zu lesen, „der Betreiber der Therme ist zuständig“ – doch das könne je nach Vereinbarung im Mietvertrag sowohl der Wohnungseigentümer, die Hausverwaltung, aber in manchen Fällen auch der Mieter sein. „Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich. Sollte das nicht eindeutig geregelt sein, empfehlen wir, dass sich die Beteiligten einigen, wer sich darum kümmert“, sagt Irrgang. „Mieter haben das Recht, das einzufordern, wenn das bislang nicht geregelt ist.“ Sonst könne es vorkommen, dass Thermen jahrelang nicht gewartet werden, weil sich keiner zuständig fühlt. Denn kontrolliert wird eine regelmäßige Wartung nicht. Sie sei keineswegs zu verwechseln mit dem Besuch des Schornsteinfegers, der – wie gesetzlich festgelegt – einmal im Jahr kommt. „Er misst nur die Emissionswerte, hält das Gerät aber nicht instand“, betont Irrgang.

Laut SHK gibt es in Berlin rund 300 000 Gasthermen, davon 268 000 in Mehrfamilienhäusern. „Die Stadt hat einen enorm hohen Altbaubestand. Teilweise sind die Häuser unsaniert und dementsprechend sind auch die Thermen uralt“, sagt die Sprecherin. So verfügten sehr alte Geräte gar nicht über einen Abgas-Sensor, der einen unkontrollierten Gasausstrom verhindern soll. Die derzeitige Wetterlage sei zwar tückisch, doch Mieter mit einer Therme sollten nach den jüngsten Vorfällen nicht in Panik verfallen. Neben der regelmäßigen Wartung empfiehlt die Innung auch, den Raum, in dem die Therme steht, gut zu lüften. „Am besten das Fenster über Nacht gekippt lassen, oder auch tagsüber, so dass der Kohlenmonoxidgehalt verdünnt wird.“

Nach dem tragischen Gasunfall im Juli 2011, bei dem eine sechsköpfige Familie in ihrer Wohnung in Köpenick ums Leben kam, haben die SHK und die Schornsteinfeger-Innung reagiert und raten nicht nur zur regelmäßigen Wartung, sondern auch zum „Gas-ganz-sicher-Check“: Bei dieser zusätzlichen Kontrolle spürt die Fachfirma beispielsweise undichte Stellen in den Leitungen auf, kontrolliert die Rohre, Absperreinrichtungen und untersucht die Belüftung in den Wohnräumen. Tanja Buntrock