Wann sollte die Therme getauscht werden? Eine Gastherme sollte getauscht werden sobald sie defekt beziehungsweise unzuverlässig wird. Auch der Austausch eines veralteten Geräts kann sich lohnen. Neue Modelle und Technologien wie beispielsweise Brennwertthermen helfen 15 % bis 30 % an Energie zu sparen.
Wer zahlt für den Tausch der Therme?Ist die Therme mit der Wohnung mitvermietet und defekt, muss der Vermieter für den Austausch aufkommen. Im Gegensatz zur Thermenwartung, die im Verantwortungsbereich des Mieters liegt.
Was ist beim Thermentausch zu beachten?Die neue Therme muss zu Ihrem Kamin passen. Das betrifft die minimale und maximale Länge der Abgasanlage, die Art der zu verwendenden Abgasbögen, Mindestabgastemperatur bzw. Mindest-Nennwärmebelastung. Um diese Vorgaben einzuholen, brauchen Sie einen Kaminbefund. Diesen stellt Ihnen der Rauchfangkehrer für 95 € aus. Nach der Installation der Therme durch den Installateur muss ein Endbefund durch den Rauchfangkehrer ausgestellt werden und eine Überprüfung durch den Gasnetzbetreiber erfolgen.
Gemäß EU-Verordnung Nr. 813/2013 müssen alte, defekte Thermen durch umweltfreundlichere und energiesparende Brennwertthermen ersetzt werden. In der Praxis können Sie allerdings immer noch auf die herkömmlichen Geräte zurückgreifen.
In einer Studie der österreichischen Energieagentur wurden die Heizkosten unterschiedlicher Heizsysteme mit Anschaffungskosten, Wartung und Preise für den Brennstoff verglichen. Lesen Sie mehr zum Heizkostenvergleich - günstig heizen.
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