Das können Mieter von der Steuer absetzen - Tipps zur Steuererklärung

Das können Mieter von der Steuer absetzen - Tipps zur Steuererklärung
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Steuertipps für Mieter – kurz und knapp

Gute Nachricht für Mieter: Viele Ausgaben für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Teile der Nebenkostenabrechnung können so geltend gemacht werden.

Steuertipps:

Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen

Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu durchforsten: Einen Teil der Nebenkosten können sich Mieter vom Finanzamt zurückholen. Geld zurück gibt es in der Regel für Posten, die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten enthalten.

Voraussetzung ist aber, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass. Steuerbegünstigt sind zudem nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten.

Bei den abzugsfähigen Nebenkosten unterscheidet das Finanzamt:

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise:

Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Die Heizungsanlage wurde gewartet und die Rohre mussten gereinigt werden: Manche Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, können Mieter beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Kosten natürlich auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem können nur Arbeiten abgesetzt werden, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

Wie können Mieter die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen?

Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss drei Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Macht er das nicht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Download

Eine Musterbescheinigung für eine aufgesplittete Nebenkostenabrechnung gibt es hier zum kostenlosen Download.

Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnung beim Finanzamt einreichen.

Achtung

Von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten müssen außerdem in der nächstmöglichen Steuererklärung abgesetzt werden und können nicht gesammelt werden.

Steuererklärung steht an – Nebenkostenabrechnung ist aber noch nicht da?

Oft ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht da, die Steuererklärung muss aber schon beim Finanzamt sein. Mieter haben in diesem Fall 3 Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, können Mieter die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, können Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung kann dann noch nachgereicht werden.
  3. Mieter können die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen. Regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten können Mieter dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Wo tragen Mieter die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?

Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle dafür in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Haushalts- oder Pflegehilfe von der Steuer absetzen

Steuervergünstigungen gewährt der Staat auch für Haushaltshilfen, die beim Putzen, Kochen oder Bügeln zur Hand gehen oder bei der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen helfen. FürHaushalts- oder Pflegehilfen auf Minijob-Basis gibt es einen Steuerrabatt von 20 Prozent der Kosten – steuerbegünstigt sind Ausgaben bis zu 2.500 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

Wollen Mieter die Dienstleistungen eines Minijobbers von der Steuer absetzen, finden sie die richtigen Stellen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Steuerersparnis: Arbeitszimmer

Mieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten:

Liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer – das ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Heimarbeitern der Fall – können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten abgesetzt werden.

Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer.

Hier tragen Mieter die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein:

Homeoffice-Pauschale 2020 – Entlastung wegen Corona

Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für das private Arbeitszimmer nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Homeoffice-Pauschale regelt nun, dass jeder, der von zu Hause aus arbeitet, pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro, von der Steuer absetzen kann.

Link-Tipp

Detailliertere Tipps, wie das Homeoffice steuerlich abgesetzt werden kann, gibt es hier.

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte aufpassen: Eventuell braucht es dafür die Erlaubnis des Vermieters. Wann Mietern Ärger droht, haben wir in diesem Artikel zur gewerblichen Nutzung der Mietwohnung zusammengefasst.

Umzug von der Steuer absetzen

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls anfallende Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können unter anderem folgenden Kosten:

Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden. Der Pauschalbetrag für Singles liegt seit 1. Juni 2020 bei 860 Euro. Der Zuschlag für mitziehende Familienangehörige beträgt 573 Euro.

Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich nicht alle Kosten absetzen, aber einige Arbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Hier tragen Mieter die Umzugskosten in der Steuererklärung ein:

Link-Tipp

Einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Steuern sparen beim Umzug lesen Sie hier.

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Steuertipps für Mieter – häufige Fragen:

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Mieter können in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt, von der Steuer absetzen. Dazu gehören Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schnee räumen oder Rasen mähen.

Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?

Folgende Nebenkosten können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen:

Können Mieter die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter können die Grundsteuer zwar in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, Mieter wiederum können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen.

Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten.

Stefanie Messelken15.04.2021

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73 Kommentare

Hannes am 28.01.2022 14:51

Können eigentlich Arbeits-(Lohn)kosten für die Pflege eines Grabes in Abzug gebracht werden?

Der Gärtnerbetrieb ist dies bejaht.

auf Kommentar antworten

Sanny am 27.01.2022 09:12

Hallo,

in unserem Mietvertrag wurden Betriebskosten im Verteilerschlüssel mit — und manche mit dem Verteilerschlüssel gefüllt. Heißt dass für mich wenn z.b.bei Wartung Heizung, Hauswart/ Hausmeister. ein — steht, das ich diese nicht bezahlen muss?

auf Kommentar antworten

Sanny am 27.01.2022 10:20

Und danke noch für die super Infos. Als Rentner kann man ja so gut wie nichts absetzen, aber von der NK Abrechnung habe ich noch nie etwas abgesetzt, das werde ich jetzt ändern!

Krischiam 27.01.2022 05:51

meinen größten Dank immowelt für die regelmäßigen Informationen rund ums Haus, Wohnung, Mietrecht, sie ersparen nicht selten einen Gang zum Mieterverein oder gar Rechtsanwalt u. Gerichten. Gleichermaßen sind die Informationen für Mister und Vermieter sehr wertvoll.

auf Kommentar antworten

Susanne am 26.01.2022 15:10

Can you please translate this to English. Vielen danke.

auf Kommentar antworten

frechdachs743 am 26.01.2022 14:41

Klingt ja alles gut und schön aber ich bin Hartz 4 Empfängerin und kann von all dem nix in Anspruch nehmen.Gibt es da eventuell eine Alternative!?

auf Kommentar antworten

Milko am 26.01.2022 12:41

suche bitte dringend ein haus

auf Kommentar antworten

eono am 26.01.2022 11:51

Rentner sollen ihre Renten versteuern.

Kann man auch vom Finanzamt etwas (zurück) erhalten, wenn man gar keine Steuern bezahlt hat?

(zu geringes Einkommen. Aber Aufwendungen sind - hoch.)

Gibt es da irgend etwas?

(Meist hat man ja sowieso viel im Leben verschenkt.)

auf Kommentar antworten

Gisela am 26.01.2022 13:15

Das tun sie bereits. Also kein Neid!


Charls am 30.01.2022 11:49

Wer keine Steuern bezahlt, kann auch nichts zurückbekommen. Ist doch klar. Oder?

Massoudam 26.01.2022 11:42

Ich möchte gerne persönlich braten werden ,

auf Kommentar antworten

Micha am 03.09.2021 18:01

Das ist für jeden Mieter sicher interessant, besonders wenn für die Dienstleistungen wie Gartenpflege, Hausmeister und Winterdienste enorme Kosten angefallen sind. Aber was, wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter immer erst kurz vor Weihnachten des Folgejahres erhält? Dann muss die ESt-Erklärung i d. R. schon erfolgt sein (wenn man diese nicht mit einem Steuerberater erstellt) ?

Kann man diese Kosten ggf. im Folgejahr abrechnen?

auf Kommentar antworten

HA am 25.08.2021 09:18

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und alle Möbel kaufen, ist das in Ihrer Steuererklärung enthalten?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.08.2021 11:29

Hallo HA,

wollen Sie Ihre Möbel steuerlich absetzen? Falls ja, dann ist das unter anderem möglich nicht, wenn es sich bei der neuen Wohnung um einen Zweitwohnsitz handelt.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Dieter Hallmayer am 05.07.2021 18:53

Hallo, kann ich die Nebenkostenabechnung, die mein Enkel macht, und den ich dafür bezahle,von der Steuer absetzen? Natürlich mit reeler Rechnung.

Freundliche Grüsse

auf Kommentar antworten

GWIFACH am 01.04.2021 00:24

Kann ein Vermieter eine Handwerkerrechnung auch dann steuerlich geltend machen, wenn diese auf den Mieter (=Auftraggeber) ausgestellt wurde, der Vermieter aber die Zahlung (direkt an den Handwerker) übernehmen würde ? Oder muss der Handwerksbetrieb die Rechnung ändern und auf den Vermieter ausstellen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.04.2021 14:02

Hallo GWIFACH,

leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir empfehlen sich damit an einen Steuerberater zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Anja505 am 11.03.2021 18:39

Hallo,

ist es als Mieter möglich die Kosten für neue Fenster bei der Steuer geltend zu machen, wenn die Rechnung auf den Mieter ausgestellt ist und der Vermieter einverstanden ist?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.03.2021 08:23

Hallo Anja505,

die AfA, wie sie Vermieter nutzen, um derlei Kosten von der Steuer abzusetzen, ist für Sie leider nicht möglich. Aber Sie können die Handwerkerrechnung wie oben im Text beschrieben absetzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Käfer am 03.03.2021 06:43

kann ich als Mieter die 70,00 Ruro im Monat für die Küchen die ich an den Vermieter bezahle absetzen von der Steuer?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.03.2021 13:48

Hallo Käfer,

nein. Das sollten sie nicht versuchen. Das fände der Fiskus bestimmt nicht so toll. ;)

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Keven am 18.02.2021 19:05

Hallo,

können Eigenleistungen bei der Renovierung eines Mietobjektes abgesetzt werden?

Die Arbeiten wurden Privat durchgeführt (somit ohne Handwerker kosten) in der Freizeit bzw im Urlaub um eine "bewohnbare" Umgebung zu schaffen. (Schimmel und unzumutbare Sanitäreinrichtung)

(Neuer Laminat verlegt, Wände gestrichen, Fliesen verlegt, Toilette ausgetauscht, Wasserhähne u. Abflüsse gewechselt) Material wurde zu 100% aus der eigenen Tasche bezahlt.

Mietobjekt ist ein Mehrfamilienhaus in dem sehr wenig vom Vermieter oder dem Vormieter gepflegt wurde.

Danke im voraus für eine Antwort

auf Kommentar antworten

Deniseam 15.02.2021 16:45

Liebe Redaktion,

ich hätte dazu eine Frage . Ich bekomme Altersrente und möchte wissen ob ich auch eine Steuererlärung machen muss und wo die Einkommensgrenze liegt. Und was wäre denn dann für mich absetzbar?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.02.2021 08:43

Hallo Denise,

wir können leider keine individuelle Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit der Frage an einen Steuerberater.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

karina am 10.02.2021 14:24

Karina

Ich beziehe schon Rente, kann ich auch diese ganzen Ausgaben bei einer Steurerklärung geltend machen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.02.2021 08:35

Hallo Karina,

auch wenn Sie Rente beziehen können Sie Werbungskosten in einer Steuererklärung geltend machen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze sind Sie sogar verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und ob es sinnvoll ist, wenn Sie die Einkommensgrenze nicht erreichen, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Giggipeteram 27.01.2021 14:41

Das meiste ist schon bekannt gewesen, aber dass man neue Türen bin der Steuer absetzen kann war mir neu. Fenster war bekannt, sofern sie einen energetischen Vorteil brachten. Innentüren bringen den ja nicht.

auf Kommentar antworten

honerdingen am 27.01.2021 12:25

Hallo, wir müssen wegen Eigenbedarf aus dem Haus raus. Was kann ich geltend machen beim Umzug ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 29.01.2021 13:16

Hallo honerdingen,

da Sie nicht aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie den Umzug nicht steuerlich geltend machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Mieterschutzverein beraten lassen.

maxi3333 am 18.09.2020 12:03

Frage:

Meine Mutti ist verstorben und das Finanzamt will eine nachträgliche Steuererklärung.

Sie war in einem Pflegeheim und hat per Dauerauftrag Geld an mich überwiesen für zB. Rezepte, Wäsche, Pflegematerial, etc. da ich diese meinst vom meinem Girokonto überwiesen haben.

Kann ich diesen Dauerauftrag als haushaltsnahe Dienstleitung Pflege einreichen? Ich bin allerdings keine Firma, sondern die Tochter....

auf Kommentar antworten

ARSTBAMA am 25.07.2020 15:19

Guten Tag.

Ich bin Mieter einer Wohnung für meine auswärts in der Ausbildung befindliche Tochter. Sie selbst ist dort auch gemeldet.

Sind die haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z.B. Hausmeisterkosten aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich absetzbar?

Wenn ja, wo trägt man die ein?

auf Kommentar antworten

Kev95 am 22.07.2020 07:23

Hallo,

mal eine Frage, wie sieht es aus bei Erstbezug einer Wohnung. Bin 2019 aus dem Elternhaus raus in die erste eigene Wohnung. Kann man da die ersten nötigsten Sachen wie ein Bett etc angeben , das man kaufen musste?

Ich bin sicher darüber mal was gelesen zu haben oder verwechsel ich da was und es ist eine separate Unterstützung vom Staat?

auf Kommentar antworten

Dieter Seidlich am 04.07.2020 13:03

Sind die Kosten für die Müllabfuhr steuerlich abstetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen?

auf Kommentar antworten

Manham am 26.01.2022 12:58

Moin, die Kosten für die Müllentsorgung sind nicht absetzbar. Eine Möglichkeit besteht eventuell, wenn ein gesonderter Transportzuschlag (verbringen der Mülltonne von Standort an die Straße) abgerechnet wird. Bei uns in Kiel ist das bis 15 m kostenlos, müssen die Müllwerker die Tonne weiter rollen, gibt es diese Transportzuschläge.

Lisa am 15.05.2020 15:04

Guten Tag,

meine Frage wäre, dass ich habe den Parkettboden meiner Mietwohnung geschädigt, so muss die neu abgeschliffen und lackiert werden, auch die Möbel und sowas muss alles aus. Die Hausverwaltung hat den Kostenvorschlag für die Bodenfirma beauftrag und auch die Stundenlohn für Abbauen und Vertragen des Möbel gestellt. Meine Frage ist, wenn ich sie alles selbst zahle, kann ich davon die Kosten als Werbungskosten absetzen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 09:49

Hallo Lisa,

Kosten für solche Arbeiten können Mieter absetzen, allerdings nicht als Werbungskosten, sondern in dem im Artikel beschriebenen Rahmen, dass Arbeitskosten von Handwerkern anteilig von Fiskus übernommen werden.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Sevda am 13.05.2020 02:49

Hallo, ich hatte heute eine Gerichstermin ich bin entsetzt über die Unterstellungen von dem Vermieter der den Auftrag gab das seine Fliesenleger neue fliesenspiegel in der Küche

Fertigt der die Fliesen auf die alten Fliesen geklebt hat und ich den vermieter angerufen habe um ihm davon zu berichten sagte der der Fliesenleger weiß was der macht.nach der doppelten Fliesen konnte ich nicht mehr meine abzugshaube und hängeschrank aufhängen ich habe über drei Jahre so in der Wohnung gelebt .als ich auszog unterstellt der vermieter ich hätte diesen Auftrag mit den fliesen gegeben.für so eine Lüge wo man super entäuscht ist und kaum glauben kann für was Menschen fähig sind.aufjedenfall im Haus kannten zwei Nachbarn den Fliesenleger.ein Nachbar sprach mich auch an das der vermieter das Geld für die Arbeit vom fliesenleger bei ihm gelassen hat wenn der kommt soll er bei ihm klingelt.bei der anderen Nachbarin hat er auch neue Silikon gezogen.dennoch bleibt er bei seiner Lüge obwohl er über 70 ist.ich bekomme meine kaution nicht und darüber hinaus will der noch die kosten für die arbeit von den fliesen haben.ich habe den kompletten paket von Nebenkosten gehabt .meine frage noch der vermieter gibt in den Betriebskosten die rechnungen mit Mehrwertsteuer und auch die grundsteuer die ich zahle ist es legal das der vermieter in seinen Steuererklärungen alles absetzen darf obwohl er von mir die rechnungen mit 19%Mehrwertsteuer stellt und er auch von finanzamt und von mir die mehrwertsteuer bekommen darf.

auf Kommentar antworten

Ellen am 26.01.2022 19:12

Ich hoffe, das Ihr Vermieter nicht in der AFD ist und Rechtsanwalt auch ich kann Ihre Verzweiflung

nur zu gut verstehen hier hilft nur ein Gericht - ich würde Ihnen dazu raten !!!


immowelt-Redaktion am 13.05.2020 10:44

Hallo Sevda,

aus der Ferne ist eine konkrete Beurteilung schwer möglich. Allgemein sollte es aber so sein, dass dann, wenn Sie den Sachverhalt belegen können, u.a. auch mit den Nachbarzeugen, Ihre Ausgangsposition nicht schlecht erscheint. Sie sollten also den Vermieter schriftlich auffodern, die Kaution auszukehren, bzw. konkret Ihn dazu auffordern, die Höhe seiner angeblichen Ansprüche zu benennen, damit Sie wisen, gegen was Sie sich wehren müssen.

Bei den Betriebskosten kann der Vermieter diejenigen Kosten, so im Mietvertrag vereinbart, gemäß Betriebskostenverordnung abrechnen, die in der Betriebskostenverordnung stehen. Dazu zählt auch die Grundsteuer. Da private Vermieter, anders als Unternehmer, nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Kosten mit Mehrwertsteuer abgerechnet, das ist insofern korrekt. Vereinfacht kann man sagen: Der Vermieter kann genau das mit den Mietern abrechnen, was er auch bezahlt hat; und er zahlt die Kosten ja mit Mwst. Insofern sind die Betriebskosten für den Vermieter nur ein durchlaufender Posten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


Sevda am 13.05.2020 12:42

Hallo Immowelt Redaktion,

Erstmals danke fürs schnelle Antwort.

Ich kann es nicht glauben das einer mir lügen vor Gericht rechtbekommen kann.

Der Vermieter weiß ganz genau das er es veranlasst hat ist das nicht strafbar vor Gericht zu lügen.Ich verliere meine Glauben an Ehrlichkeit und an das Gesetzt der ihm glaubt.

Der Vermieter hat mich reingelegt wie ein krimineller schade was Menschen für Geld fähig sind und schade an das Gesetz der sowas zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Sevda


immowelt-Redaktion am 14.05.2020 07:50

Hallo Sevda,

Sie schreiben ja, dass es 2 Nachbarn gibt, die Zeugen sind. Diese sollten Sie im Falle eines Gerichtsprozesses einbringen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

vosan am 10.05.2020 00:35

Hallo Redaktionsteam,

Wir wohnen in einem Haus, welches kalt vermietet ist. Wir sind für Heizung etc. selbst verantwortlich. Bisher haben wir mit Debutatkohle unseren selbst eingebauten Kohleofen selbst unterhalten.

Nun nähern wir uns der Rente und der Ofen muss laut Schornsteinfeger erneuert werden.

Können wir den Neueinbau eines Ofens von der Steuer absetzen, obwohl wir Mieter sind?

Mit freundlichen Grüßen

Annegret Voß

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 11.05.2020 11:04

Hallo vosan,

den neuen Ofen selbst können Sie bei privater Nutzung nicht von der Steuer absetzten, wohl aber die Kosten für die Arbeitszeit der Handwerker in der oben im Beitrag näher erörterten Art und Weise.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Manfrederik am 02.05.2020 14:20

Hallo Redaktion,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur steuerlichen Absetzung von Einbauküchen in einer Mietwohnung:

Ich habe eine Neubauwohnung (Erstbezug) gemietet mit einer eingebauten Küchenzeile. Darüber hinaus habe ich die Einbauküche auf meine Kosten erweitert, da die vorhandene Küchenzeile zu klein war. Mit dem Vermieter habe ich vereinbart, daß nach einem zukünftigen Auszug (irgendwann) die Küchenerweiterung in der Wohnung verbleibt und in das Eigentum des Vermieters übergeht.

1. Kann ich die Kosten für die bereits vorhandene Einbauküche steuerlich absetzen?

2. Kann ich die Kosten für die zusätzliche Erweiterung der Küche steuerlich absetzen?

Danke für Ihre Rückantwort.

Mfg

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 05.05.2020 10:20

Hallo Manfrederik,

als Mieter können Sie Kosten für Einrichtungsgegenstände wie etwa EInbauüchen nicht von der Steuer absetzen. Sofern Handwerker mit dem Aufbau beauftragt waren, könnten Sie allerdings die Arbeitskosten, so wie im Beitrag geschildert, steuerlich berücksichtigen lassen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

shakun am 22.03.2020 18:28

Hallo sehr geehrte Immowelt-Redaktion und sehr geehrte Mitleser,

bin mir nicht sicher, ob meine Frage in diesem Unterforum richtig aufgehoben ist:

Habe 2018 eine Wohnung an einen nahen Angehörigen vermietet: die erste Jahreshälfte habe ich im Mietvertrag nur die Zahlung der Kaltmiete vereinbart, in der 2. Jahreshälfte haben wir eine Änderung des Mietvertrags vorgenommen und eine zusätzliche Pauschale für einen Teil der Betriebskosten vereinbart (quasi Warmmiete). Die Miete liegt unter 66% der marktüblichen Miete. Um die prozentualen absetzbaren Kosten für die Steuererklärung zu ermitteln, habe ich die Mieteinkünfte des 1. Halbjahres der marktüblichen Kaltmiete gegenübergestellt und die Einkünfte des 2. Halbjahres der marktüblichen Warmmiete (was gesetzlich erlaubt ist, es gab da mal ein Urteil des BFH). Dann habe ich den Durchschnittswert der Mieteinkünfte und der marktüblichen Miete errechnet und darauf basierend den Prozentwert. Ich frage mich, ob diese Vorgehensweise seitens des Finanzamts akzeptabel ist? Hat da jemand Erfahrung? Welche alternativen Berechnungsmethoden gibt es? Vielen Danke im voraus

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 23.03.2020 11:06

Hallo shakun,

Ihre Vorgehensweise erscheint uns plausibel. Letztlich wird Sie das Finanzamt wissen lassen, ob Ihre Berechnung so akzeptiert wird.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MoinMoin am 12.03.2020 10:43

Guten Tag liebe Immowelt-Redaktion,

in meiner Nebenkostenabrechnung sind unter anderem die Grundsteuer, Feuerkasse, Haftpflichtversicherung, Müllabfuhr, Wassergeld und Wasserverband aufgeführt. Kann ich von den genannten Punkten irgendetwas steuerlich absetzen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Liebe Grüße aus Hamburg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.03.2020 12:02

Hallo MoinMoin,

wenn es sich um eine von Ihnen privat genutzte Wohnung handelt, können die Betriebskosten nicht steuerlich abgesetzt werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

guenny am 19.02.2020 19:08

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Wohnanlage (20 Häuser) habe ich ein Haus gemietet. Auf dem gesamten Grundstück und den dazugehörenden Gärten mussten Baumfällarbeiten durch eine Gartenbaufirma durchgeführt werden. Nur Arbeitskosten 11000€, geiteilt durch 20 Häuser, 550€ pro Haus. Mein Vermieter hat diese Kosten nicht übernommen. Deshalb habe ich das Geld der Gartenbaufirma überwiesen. Kann ich als Mieter diese 550€ als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.02.2020 08:50

Hallo guenny,

zunächst haben wir Zweifel daran, ob Sie überhaupt verpflichtet gewesen wären, diese Kosten zu tragen. Denn Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind nur solche Kosten, die laufend, also regelmäßig durch den Gebrauch der Immobilie entstehen. Bäume werden i.d.R. aber nur einmalig gefällt. Dass der Vermieter außerhalb der Betriebkostenabrechnung irgendwelche Kosten für die Instandhaltung eines Anwesens auf den Mieter abwälzen dürfte, gibt das deutsche Mietrecht nicht her. Statt sich also Gedanken darüber zu machen, ob Sie den Fiskus an den Arbeitskosten beteiligen können (das würde wohl grundsätzlich gehen), sollten Sie ggf. einen Rechtskundigen vor Ort prüfen lassen, wie Sie sich Ihr Geld wieder zurückholen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Floki am 19.02.2020 08:38

Hallo. Wir sind in einen 700 Jahre alten Hof eingezogen, den wir mieten. Es stellte sich leider raus, das dieser komplett saniert werden musste. Diese arbeiten habe ich selber durchgeführt. Natürlich sind dabei immense Kosten entstanden. Kann ich diese absetzen, oder habe ich der Vermieterin alles geschenkt? Nein sie übernimmt nichts. Sie ist 85 Jahre alt und stur wie ein Esel.......

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.02.2020 12:06

Hallo Floki,

die reguläre AfA können Mieter nicht in Anspruch nehmen. Steuerlich geltend gemacht werden können aber Handwerkerleistungen (Arbeitskosten), wie im beitrag beschrieben. Wir hoffen, dass Sie mit der Vermieterin irgendwelche schriftlichen vereinbarungen getroffen haben hinsichtlich der von Ihnen durchgeführten Arbeiten.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Wohnung am 30.01.2020 11:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

bin im März 2019 umgezogen.

Die Terrassefließen waren zum Teil gebrochen und lose. Sie wurden mit Kies und Sand wieder in Stand gesetzt.

Kann dies als Handwerkleistung abgesetzt werden, da dies ein Bekannte durchgeführt hat, der dafür ausgebildet ist.

Ich selber habe mein Wohnung mit einer Bekannten gestrichen und die Wohnung dampfgereinigt, desinfiziert.

Meine Möbel waren zwischengelagert und dafür habe ich Miete gezahlt ca. ein halbes Jahr, sowie Miete für ein Zi in Notunterkunft, kann ich dies absetzen.

Die Möbel wurden fachmännisch aufgestellt und montiert, dafür habe ich die Handwerkerkosten gezahlt.

Mit freundlichem Gruß

Marion Dicker

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 31.01.2020 08:57

Hallo,

um Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie eine Rechnung, in der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind. Möbelzwischenlagerungen oder doppelte Mietzahlungen können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen oder wg. Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Beste Grüße

Das können Mieter von der Steuer absetzen - Tipps zur Steuererklärung

die Immowelt-Redaktion

Svetlana am 30.01.2020 07:44

Kann man neu gemachte Wohnungsschlüssel für die ganze Wohnanlage absteuern lassen. Der kostet 350 Euro

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.01.2020 09:23

Hallo Svetlana,

ein Eigentümer, der eine Immobilie vermietet, könnte die Kosten für eine neue Schließanlage steuerlich geltend machen. Zahlt der Mieter die Kosten, sind die neuen Schlüssel wohl keine haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, da nur die Arbeitskosten geltend gemacht werden können und nicht das Material. Absetzbar könnten das lediglich die Arbeitskosten z.B. für den Einbau der Schließanlage sein, sofern diese separat auf der rechnung ausgewiesen werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

mherrm6123 am 29.01.2020 13:38

Welche Kosten können bei einem Umzug aus privaten GRünden als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden? Der Artikel spricht unpräzise von "einigen Arbeiten". Also, welche?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.01.2020 09:17

Hallo mherrm6123,

private Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Arbeitskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen Lohnkosten für Helfer/Umzugsunternehmen. Aber auch Handwerkerkosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen anfallen, können so geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind z.B. Kosten für Umzugskartons, Anfahrtskosten oder Materialkosten.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Taglilie am 29.01.2020 13:34

Ich weiß, es ist gesetzlich geregelt. Aber ich halte es für äußerst ungerecht, daß Mieter Gebäudeversicherung und Grundsteuer zahlen müssen, - für etwas, was ihnen gar nicht gehört. Wo gibt es das sonst noch?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.01.2020 09:19

Hallo Taglilie,

dies ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Der Grund für die Umlagefähigkeit ist, dass es sich um regelmäßig anfallende Kosten handelt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebäudes anfallen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Dogwise am 20.04.2020 09:19

Das finde ich auch nicht IO. Warum muss ich die Grundsteuer bezahlen. Wenn ich umziehen sollte hätte ich auch nichts vom Grundstück, hätte nur dem Vermieter geholfen sein Grundstück zu behalten. Kann man die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung absetzen?

Schildkröteam 29.01.2020 12:03

Guten Tag,

vielen Dank für die Infos.

Welche Kosten meines privat bedingten Umzugs kann ich absetzen? Ich habe die Möbel transportieren und montieren lassen von einem Umzugsunternehmen. Wahrscheinlich kann ich den Anteil für die Montage absetzen, oder?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.01.2020 09:15

Hallo Schildkröte,

private Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Arbeitskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen Lohnkosten für Helfer/Umzugsunternehmen. Aber auch Handwerkerkosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen anfallen, können so geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind z.B. Kosten für Umzugskartons, Anfahrtskosten oder Materialkosten.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Rabea am 22.01.2020 21:22

Guten Abend,

vielen Dank für die nützliche Seite und die Tipps.

Ich hätte gern eine Frage und zwar: welche Kosten von diesem Nebenkosten kann ich von dem Steuer bekommen. Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2019 gerade bekommen und muss ich viel bezahlen.

Die Kosten sind:

- Grundkosten Heizung

- Verbrauch-Heizung

- Verbrauchskalt- und Warmwasser

- Versicherungen (steht nicht für was)

- Gebäudeversichrung

- Grundsteuer

- Kalt- und Abwasser

- Strom

- Müllabfuhr

- Hausmeister

- Funktionsprüfung RWM (was ist das??)

- Miete RWM

- Kosten Geräte KW

- Abrechnen Hausnebenk

- Nutzerwechselgebühr (Ich bin im November 2018 eingzogen)

vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße

Rabea

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 24.01.2020 08:14

Hallo Rabea,

die klassischen Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Versicherungen etc. können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Geltenmd gemacht werden können lediglich Arbeitskosten für Arbeiten, die am/im Haus angefallen sind, dazu gehören z.B. Arbeitskosten für die Treppenhausreinigung. Die Kosten müssen ausgewiesen werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Vogtner Immobilien am 30.01.2020 14:06

RWM = Rauchwarnmelder

Jutta am 11.01.2020 21:49

Guten Abend,

ich erstelle zum ersten Mal meine Einkommenssteuererklärung selbst. Wohne zur Miete. Welche Kosten kann ich in Spalte 73 vom Mantelbogen geltend machen ? Nur die Kaminreinigungs/Emmissionsmessung oder sämtliche Betriebskosten für die Heizungsanlage, und auch die Betriebskosten auf allgemeine Wohnungsnutzflächen ? Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruss

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.01.2020 11:29

Hallo Jutta,

bei den Handwerkerleistungen kann nur die Arbeistzeit angesetzt werden, nicht Material etc., diese Arbeitszeit muss auch konkret ausgewiesen sein.

Bei konkreten Fragen kann ein Steuerhilfeverein oder ein Steuerberater behilflich sein.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Karina am 07.12.2019 15:56

Hallo,

ich habe gerade die Nebenkostenabrechnung für 2018 bekommen.

Kann ich diese Nebenkosten bei meiner Steuererklärung für 2019 angeben?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.12.2019 08:54

Hallo Karina,

die Nebenkosten können nur für das Jahr angerechnet werden, in dem sie anfallen - die Nebenkosten für 2018 also in der Steuererklärung für 2018. Meist kommt die Abrechnung leider erst, wenn die Steuererklärung längst beim Finanzamt ist. Es gibt aber Möglichkeiten, wie die Nebenkosten dennoch abgerechnet werden können: Sie können die Steuererklärung erst einmal ohne die Nebenkostenabrechnung abgeben. Sollte Sie die Abrechnung erhalten, bevor der Steuerbescheid kommt, dann sollten Sie diese umgehend an das Finanzamt schicken. Haben Sie den Steuerbescheid bereits erhalten, befinden sich jedoch noch in der Einspruchfrist, können Sie diese wahrnehmen. Ist auch diese Frist bereits abgelaufen, dann können Sie eine Änderung des Bescheides aufgrund sogenannter neuer Tatsachen beim Finanzamt beantragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfeverein rechtssicher beraten zu lassen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Hanneam 07.11.2019 09:10

Hallo.

Ich mache hier im Haus die wöchentliche Hausordnung und die Rasenpflege. Dafür bekomme ich 40€ im Monat. Muss ich dieses bei meiner Steuererklärung mit angeben, und brauch ich dann eine Aufstellung vom Vermieter?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 07.11.2019 10:48

Hallo Hanne,

aus unserer Sicht müsste Ihr Vermieter Sie bei der Minijob-Zentrale als geringfügig beschäftigt anmelden. Dort würden dann (relativ geringe) Sozialversicherungspauschalen und Steuerpauschalen anfallen, Sie müssten sich aber dann um nichts weiteres kümmern.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Matthias am 03.11.2019 22:14

Hallo, ich wohne in der Miete.Wenn ich mir Parkettboden kaufe fûr ein Zimmer und den selbst verlege,kann ich es vom Steuer absetzen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.11.2019 11:39

Hallo Matthias,

wie im Artikel beschrieben, können die reinen Arbeitskosten von Handwerkern steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch die Materialkosten.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Dieba am 18.09.2019 23:44

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden in der Regel nur bei Zahlung durch Überweisung und nicht bar anerkannt. Wir haben allerdings das Problem, das unser Gärtner, der Arbeiten wie Hecke schneiden und Rasen vertikutieren ausführt, aus ethischen Gründen kein Konto besitzt, so dass wir ihn bar bezahlen müssen. Wir bekommen eine Rechnung mit seinem Namen, seinem Wohnort und seiner Steuernummer. Das Finanzamt verweigert die Anerkennung. Mir kommt es nicht auf die Steuerersparnis an, sondern auf den juristischen Grundsatz. Kann der Gärtner quasi gezwungen werden, ein Konto zu eröffnen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.09.2019 10:56

Hallo Dieba,

wir sehen keine gesetzliche Grundlage, dass ein Kunde einen Dienstleister zwingen kann, ein Konto zu eroffnen. Letztlich bleibt Ihnen, einen anderen Gärtner - mit Konto - zu beauftragen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

goldberg99 am 10.09.2019 19:10

wohne zur miete bei meinem Vater haben einen neuen Stromkasten vom Elektriker setzen lassen kann ich das beim Finanzamt geldent machen

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 11.09.2019 11:29

Hallo goldberg99,

grundsätzlich können auch Mieter Handwerkerkosten in dem im Beitrag genannten Umfang steuerlich geltend machen, sofern sie diese Kosten auch getragen haben.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Pizzi am 21.08.2019 09:52

Hallo. Wenn ich als Mieter in unserem Badezimmer neue Waschbecken und Armaturen einbauen lasse kann ich dann die Handwerkerkosten absetzen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.08.2019 11:37

Hallo Pizzi,

auch Mieter können 20 Prozent des Arbeitslohns von Handwerkern absetzen. Allerdings muss die Rechnung auch selbst vom Mieter bezahlt worden sein (nicht bar!) und auf der Rechnung müssen Arbeits- und Materialkosten genau aufgeschlüsselt sein, denn letztere sind nicht absetzbar.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

eppesmariaam 05.07.2019 17:25

Hallo,

wir haben als Paar eine Nebenkostenabrechnung für unsere Wohnung bekommen. Da mein Partner diese nicht steuerlich geltend machen wird, würde ich gerne 100%, also den Höchstbetrag, allein beanspruchen. Leider jedoch ist die Rechnung selbst nur an meinen Partner adressiert; mein Name ist nicht mit angeführt. Stellt dies ein Problem dar? Muss ich die Rechnung zusammen mit meiner Steuererklärung einreichen?

Als Info: Ich bin in unserer Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet. Falls es notwendig wäre, könnte ich die Hausverwaltung auch noch einmal anschreiben und bitten eine neue Rechnung mit beiden Namen zu erstellen. Da dies jedoch wahrscheinlich umständlich und langwierig wäre, würde ich gerne wissen, ob es sich u.U. nicht erübrigt, weil der Name auf der Abrechung keine große Relevanz hat?

Vielen herzlichen Dank.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.07.2019 08:59

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

was genau das Finanzamt sehen will und was nicht kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Die Nebenkostenabrechnung müsste im Prüffall aber wohl an Sie gerichtet sein, damit Sie steuerlich profitieren können. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Steuerberatung leisten dürfen. Am besten also, Sie wenden sich an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

mimo am 31.05.2019 12:50

Kann ich als Mieter die Grundsteuer, die mir vom Vermieter berechnet wird, als Werbungskosten absetzen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 31.05.2019 13:13

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

nein, das ist nicht möglich. Wie immer empfehlen wir in solchen Fragen aber das Gespräch mit einem Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


mimo am 31.05.2019 14:35

Also: der Vermieter kann die Grundsteuer absetzen - der Mieter nicht....! Irgendwie ungerecht, oder ?!

Marie am 20.05.2019 17:59

Hallo, wenn ich gegen die Vermietergesellschaft klage, weil die Betriebskosten viel zu hoch zugeteilt worden sind. Kann ich diese Kosten auch von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo wäre das einzutragen unter außergewöhnliche Belastungen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.05.2019 08:45

Hallo Marie und vielen Dank für Ihren Kommentar,

der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2015 entschieden, dass ein Mieter Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen kann (Az.: VI R 38/15). Der BFH argumentierte seinerzeit, dass ein Kostenabzug nur dann möglich sei, wenn der Prozess für den Mieter existenzielle Bedeutung hat.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir daher das Gespräch mit einem Mieterverein, einem Steuerberater oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Gabriele am 30.04.2019 11:14

Hallo und guten Tag,

kann ich Renovierungskosten in meiner Mietwohnung auch steuerlich geltend machen, wenn ich die Renovierung selbst vorgenommen habe?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.04.2019 11:18

Hallo Gabriele,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie können nur geltend machen, wofür Sie auch eine Rechnung haben. In diesem Fall also vermutlich nur die Materialkosten. Wie immer empfehlen wir in solchen Fällen aber das Gespräch mit einem Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

chscherbi am 19.04.2019 13:35

Hallo, bei der Nebenkostenabrechnung sind Eigenanteile für Haftpflicht- Brand- und Leitung/Sturmversicherung mit aufgeführt. Kann man die steuerlich mit absetzen?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 23.04.2019 09:48

Hallo chscherbi,

da es sich bei Versicherungsbeiträgen weder um haushaltsnahe Dienstleitungen noch Handwerkerleistungen handelt, können Mieter diese nicht steuerlich geltend machen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Mimi am 17.03.2019 16:24

Hallo, ist es möglich die Verbrauchsablesung von Heizung und Wasser abzusetzen?iese wird von einem Dienstleister ausgeführt und die Kosten finden sich in der Nebenkostenabrechnung.

Ich wünsche einen schönen Sonntag.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.03.2019 11:21

Hallo Mimi,

ja, das müsste gehen, allerdings müssen die Kosten detailliert auf der Jahresrechnung ausgewiesen sein. Im Zweifelsfall raten wir aber wie immer zum Gespräch mit einem Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Oswald am 12.03.2019 23:31

Hallo, eine Frage hinsichtlich absetzungsfähigen Umzugskosten.

Ich habe 2 neue Hüften und 1 neues Kniegelenk bekommen und bin deshalb aus einem EFH mit Keller und 1.Stock in eine Mietwohnung mit Fahrstuhl gezogen. Kann ich die Umzugskosten von 2300.-€ als Handwerkerrechnung, Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung dem FA einreichen.

Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.03.2019 09:51

Hallo Oswald und vielen Dank für Ihren Kommentar,

bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 Prozent vom zu versteuernden Abkommen abgezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die abzusetzenden Kosten in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Wir dürfen jedoch keine Steuerberatung leisten und würden Ihnen daher empfehlen, die Sache abschließend mit einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Christian am 03.03.2019 13:02

Hallo, als Mieter darf ich ja nur die reinen Arbeitskosten bei Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen.

Wie verhält es sich jetzt genau in dem Fall, wenn der Vermieter mir Handwerkerleistungen über die Nebenkosten in Rechnung stellt?

Muss er mir dann auch die gesonderten Arbeitskosten ausweisen, oder kann ich einfach den in den Nebenkosten aufgeführten Betrag ansetzen?

Viele Grüße

Christian

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.03.2019 10:37

Hallo Christian,

auch in diesem Fall sollten Sie sich eine Bescheinigung für den Anteil der Arbeitskosten an den Gesamtkosten ausstellen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Vermieter nicht alle Handwerkerkosten einfach so auf den Mieter umlegen kann. Reparaturarbeiten muss der Vermieter in der Regel selbst tragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Celal am 26.02.2019 11:37

Hallo kann Mann eigentlich wenn Mann bei einer Privat Wohnung im Miete ist dass von Steuer Absetzen??

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.02.2019 11:41

Hallo Celal,

nein, die monatliche Miete können Mieter nicht von der Steuer absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Anja am 23.02.2019 15:44

Hallo, ich zahle einen Fehlbelegungsbetrag für meine Wohnung.Kann ich diesen bei der Steuer absetzen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.02.2019 09:49

Hallo Anja und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die sogenannte Fehlbelegungsabgabe kann nicht steuermindernd abgesetzt werden. Das hat etwa das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 2 K 4523/01). In der Begründung hieß es seinerzeit, die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe beruhe auf dem freien Entschluss, eine öffentlich geförderte Wohnung weiter zu bewohnen, sie entstehe also nicht zwangsläufig und sei deshalb keine außergewöhnliche Belastung. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, empfehlen wir das Gespräch mit einem Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

AuchichhabeFragen am 17.02.2019 20:40

Hallo Immowelt Mitarbeiter, habe gerade diese Seite gefunden und möchte Ihnen sagen, ich finde es toll, welche Tips Sie für uns Leser haben. Vielen Dank dafür.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.02.2019 09:46

Hallo und vielen Dank für das Lob, das freut uns natürlich.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Malik am 10.02.2019 14:16

Hallo,

bin beruflich für 3 Monate in München. Zeitlich schaffe ich nicht meinen zweit Wohnsitz hier anzumelden.

Daher meine frage: kann ich einen Umzug für die Steuererklärung auch nur mit meinem Mietvertrag nachweisen oder muss ich hier anmelden ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 11.02.2019 13:34

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

das Finanzamt kann beides verlangen. Insofern wäre es am besten, sie würden beim zuständigen Amt vorab noch einmal nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Marc am 03.02.2019 10:52

Hallo,

ich werde offiziell zum 01.05. in eine neue Wohnung ziehen. Bereits zum 01.04. können die Renovierungsarbeiten starten (ggf. ein paar Tage früher). Gerne würde ich die Lohnkosten steuerlich gelten machen. Hinzu kommt, dass sich die Wohnung in einer anderen Komune als bisherige befindet.

Nun meine Frage, muss ich bereits in der neuen Wohnung gemeldet sein um die Kosten steuerlich gelten zu machen und kann man die Kosten auf zwei Personen (jeweils die Hälfte) aufteilen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.02.2019 12:13

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

leider können wir Ihnen in dieser Frage nicht weiterhelfen, auch weil wir keine Steuerberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich direkt an einen Steuerberater zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Matthias M am 20.01.2019 15:08

Ich bin in meine erste eigene Wohnung gezogen, kann ich da auch Inventar wie Kleiderschränke, Kommoden etc. angeben oder geht das leider nicht?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.01.2019 11:52

Hallo Matthias,

das geht leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Wolfgang am 19.01.2019 19:34

Guten Tag, können Mieter analog zu den Wartungskosten der Heizung seit 2017 auch die Wartungskosten eines Aufzugs absetzen? Diese werden vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter gegeben. Vielen Dank!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.01.2019 10:57

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Das dürfte möglich sein, wir würden Ihnen allerdings dazu raten, die Sache doch vorab noch einmal mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Michael am 20.12.2018 12:00

Guten Tag, ich bin Mieter einer Doppelhaushälfte und zahle alle (!) Nebenkosten selbst. Der Vermieter legt also von der Grundsteuer bis hin zur Öltankversicherung alles auf mich um, was für mich ja auch ok ist. Kann ich davon außer der Heizungswartung und dem Schornsteinfeger auch z.B. die Versicherungen oder die Grundsteuer von der Steuer absetzen? Es wäre ja ungerecht, wenn das Vermieter könnte, obwohl ich diese Kosten trage ... Vielen Dank!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.12.2018 13:48

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können Mieter aber nur die Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, von der Steuer absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Stephan am 05.12.2018 10:11

Guten Tag, wir besitzen ein leerstehendes Einfamilienhaus. Nun wird unsere Tochter einziehen. Ist es ,steuerlich gesehen, besser, ihr das Haus zu vermieten oder zu schenken?

Viele Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.12.2018 11:26

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

in dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es darauf an, ob sie selbst die steuerlichen Vorteile genießen wollen oder ihre Tochter. Denn bei einer Schenkung haben Sie selbst nur den Vorteil, die laufenden Kosten für die Immobilie nicht mehr zu tragen. Den steuerlichen Vorteil hat in dem Fall ihre Tochter, die durch einen hohen Freibetrag bei der Schenkungssteuer sparen kann. Als Vermieter können Sie selbst einiges an Steuern sparen. Was genau sie steuerlich absetzen können, können Sie hier nachlesen.

Generell empfehlen wir Ihnen, sich vor der Entscheidung den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Barbaraam 06.10.2018 19:28

Hallo ich habe in Mannheim meine 3 Zimmer Wohnung in Mannheim vermitet.

Wohne aber selbst zu miete . Kann ich meine mietkosten von der Steuern absetzten . Danke

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.10.2018 09:42

Hallo Barbara und vielen Dank für Ihren Kommentar,

nein, das ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Charly am 22.05.2018 11:53

Hallo, kann man auch schon die Suche nach einem geeigneten Objekt steuerlich absetzen, auch wenn die Suche vielleicht erfolglos bleibt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.05.2018 09:11

Hallo Charly,

die Reisekosten für die Wohnungssuche können bei berufsbedingten Umzügen von der Steuer abgesetzt werden. Das sollte generell auch dann möglich sein, wenn die Suche erfolglos ist. Zur Absicherung würden wir Ihnen aber eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt oder das Gespräch mit einem Steuerberater empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Charly am 21.05.2018 15:37

Hallo, ich bin Mieter in Stuttgart und möchte eine kleine Wohnung in Berlin kaufen. Welche Aufwendungen kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.05.2018 10:21

Hallo Charly,

vielen Dnak für Ihren Kommentar.

Sofern Sie eine Wohnung zur Eigennutzung erwerben, können Sie zwar keine Abschreibungen, Schuldzinsabzüge etc. steuerlich geltend machen, allerdings diejenigen haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen etc, wie oben im Beitrag dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Carmensitaam 15.05.2018 19:55

Hallo wir sind Mieter und haben eine Gastherme für Warmwasser und Heizung. Ein befreundeter Gasinstallateur unseres Vermieters machte dieses Jahr das erste mal eine Wartung. Und es wurde uns in der jetzt bekommen den Betriebsabrechnung 2017 in Rechnung gestellt. Im Mietvertag fanden wir hierzu keine Klausel ausser das Die warmen Betriebskosten selbst tragend sind. Ist es rechtens das wir diese Wartung als Mieter zahlen müssen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 16.05.2018 09:17

Hallo Carmensita,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Wartungskosten für die Heizung können gemäß Betriebskostenverordnung mit dem Mieter abgerechnet werden, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wurde. Es reicht dabei, wenn im Mietvertrag bei der Klausel zu den Betriebkosten steht, dass neben der Miete alle Betriebskosten laut der jeweils gültigen Fassung in § 2 der Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Laut Laut § 2 BetrKV, Abs. 4d können demzufolge auch die Wartungskosten umgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Mathias am 12.04.2018 08:51

Hallo, ich bin Wohnungsmieter und zahle natürlich auch Nebenkosten. Unser Treppenhaus wird von einem Dienstleister gepflegt und das Grundstück vom eigenen Hausmeister. Jedoch wird die Betriebskostenabrechnung für 2017 erst Ende des Jahres erstellt. Wie kann ich die entsprechenden Kosten beim Finanzamt geltend machen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.04.2018 09:13

Hallo Mathias,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden kann, wenn der Mieter die Abrechnung verspätet erhält (Az.: 11 K 1319/16). Dies gelte laut Gericht sogar dann, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, sondern beim Bundesfinanzhof anhängig (Az.: VI B 75/16).

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

HaJo am 11.01.2018 13:04

Ich werde ab Februar auf eine auswertige Dienststelle versetzt und habe dort seit November eine Zweitwohnung angemietet. November wurden notwendige Möbel gekauft und angezahlt, bei der Lieferung jetzt im Januar erfolgt die Restzahlung.

Kann ich den kompletten Kaufpreis im Januar ansetzen, wo auch die AfA beginnt oder muss die Anzahlung gesondert im November angegeben sein?

Mit besten Grüßen

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.01.2018 08:50

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

in der Regel können solche Kosten immer in jenem Jahr abgesetzt werden, in dem sie anfallen. Leider können wir Detailfragen hierzu aber nicht beantworten, da wir keine Steuerberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher dazu raten, zu dieser Frage Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Sandra am 27.12.2017 20:20

Ich bin in ein altes Haus auf Miete eingezogen welches ich erstmal renovieren musste. Böden, Türen usw.

Kann ich die Materialkosten auch absetzen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 28.12.2017 10:01

Hallo Sandra,

in der Regel können Mieter die Materialkosten für Renovierungsarbeiten nicht von der Steuer absetzen. Lediglich bei den reinen Arbeitskosten der Handwerker ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung leisten dürfen. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Steuerberater weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Dario am 18.11.2017 17:00

Kann ich als Mieter die Treppenhausreinigung Betriebskostenabrechnung 2016 für das Jahr 2017 Absetzen ? oder muss ich es für 2016 Jahr Absetzen

Mfg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.11.2017 10:07

Hallo Dario,

entscheidend ist nicht das Jahr, in dem die Kosten entstanden sind, sondern das der Abrechnung. Hat ein Mieter beispielsweise im September 2017 die Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten, zählen die Ausgaben für 2017. Bitte beachten Sie aber abschließend, dass wir keine Steuerberatung leisten dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich daher bitte direkt an einen Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Kyralu am 02.11.2017 10:16

Hallo, hab ich das richtig verstanden, dass ich die Kosten in der Nebenkostenabrechnung, die ich erst jetzt erhalten habe, nicht in der nächsten Steuererklärung, also 2018, absetzen kann?

Und wenn man eine gesonderte Bescheinigung über die Handwerkerkosten / haushaltsnahe Dienstleistungen haben möchte, darf der Vermieter einen das in Rechnung stellen? In der Nebenkostenabrechnung ist es leider nicht so detailliert aufgelistet.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.11.2017 14:49

Hallo Kyralu,

bei der Steuererklärung gilt in der Regel das Abflussprinzip. Das heißt, Sie können in der Steuererklärung für 2017 jene Rechnungen geltend machen, die Sie im selben Jahr auch tatsächlich bezahlt haben. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen worden sein, damit Sie die Kosten geltend machen können.

Bei den Belegen der Nebenkosten gilt in der Regel, dass Mieter die Kosten für die Kopien selbst zahlen müssen. Bislang gibt es dazu kein höchstrichterliches Urteil, laut Einzelfallurteilen verschiedener Amtsgerichte sind Kopiekosten von circa 0,25 bis 0,50 Euro angemessen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

splithi am 12.10.2017 14:34

Was kann ich bei der Steuer absetzen wenn ich selber als Mieter Laminat verlege.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.10.2017 15:02

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

lediglich etwaige Handwerkerkosten sind von der Steuer absetzbar, nicht jedoch die Kosten für das Material. Insofern können Sie in diesem Fall leider nichts zusätzlich von der Steuer absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Paradies am 27.09.2017 00:29

Wie ist es zu betrachten, wenn ich als Mieter aufgrund der ungenügenden Bauqualität eines Neubaus, immer wieder für Termine da sein muss, an denen Handwerker ihre Arbeiten ausführen, ich aber keine Rechnungsstellung habe. Meine Zeit wird belastet, welche heute einen hohen Wert darstellt. Einen Besuchszettel über Arbeitszeit bekomme ich. Wie wird das Steuerlich gesehen?

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Immowelt-Redaktion am 27.09.2017 09:38

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

hierfür können Sie leider nichts zusätzlich von der Steuer absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

sonnenschein88 am 23.09.2017 12:27

Muss ich, um die Kosten absetzen zu können, mit im Mietvertrag stehen?

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Immowelt-Redaktion am 25.09.2017 09:21

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

in der Regel fragt das Finanzamt nicht nach dem Mietvertrag. Im Zweifel müssten Sie aber vermutlich auf irgendeine Art und Weise nachweisen können, dass Sie tatsächlich Mieter der Wohnung sind, für die Sie, beispielsweise, haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion