Von Maria Berentzen
Kaum jemand hat Lust, sie zu machen – dabei kann es sich lohnen, die Steuererklärung einzureichen. Die folgenden Tipps für die Steuererklärung können helfen, sie schnell und effektiv auszufüllen. “Viele scheuen den Aufwand und haben Angst, Fehler zu machen und dadurch Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen”, sagt Juliane Kutzke, Steuerexpertin bei der App Taxfix. Wer sich die Mühe macht, wird meist belohnt: “Im Durchschnitt erhält man durch die Steuererklärung 1.051 Euro zurück.”
Helfen kann es, die Steuererklärung pragmatisch anzugehen. “Der erste Schritt ist es, den Vorsatz in die Tat umzusetzen und mit der Steuererklärung anzufangen”, weiß die Expertin. “Je nach Zeit und Vorkenntnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen, um die Steuererklärung erfolgreich und korrekt einzureichen.” (Lesen Sie auch: Künstliche Intelligenz – Anders Indset verrät im Video 5 Tipps für das Zusammenleben von Mensch und Maschine)
Pauschalen sollten automatisch berücksichtigt sein
Dazu zählt beispielsweise das offizielle Elster-Programm. “Das eignet sich vor allem für Menschen, die sich gern in Hintergrundinformationen einlesen”, sagt Kutzke. Daneben gibt es auch Software für den PC und Apps wie Taxfix, die mobil oder im Web funktionieren und Nutzende durch die Steuererklärung führen.
“Hervorzuheben ist, dass die Apps und Programme alle wichtigen Informationen in kurzer Zeit abfragen und sicherstellen, dass keine Möglichkeit zur Steuererleichterung vergessen wird”, sagt die Expertin. “So kann man Arbeitsmittel pauschal mit 110 Euro geltend machen, auch wenn die eigenen Ausgaben nicht so hoch waren. Genauso lassen sich Bewerbungskosten mit 2,50 Euro pro E-Mail und 8,50 Euro pro Mappe einfach und schnell angeben. Programme sollten diese Pauschalen idealerweise automatisch berücksichtigen.” (Auch interessant: Warum auch zu viel freie Zeit für unsere Work-Life-Balance ungesund ist)
Von der Homeoffice-Pauschale profitieren
Eine große Rolle spielen auch die Werbungskosten. Für Arbeitnehmer gibt es eine festgelegte Pauschale von 1.000 Euro. Oft wird sie schon durch die Fahrt zur Arbeit und die Kosten überschritten. “Hat man beispielsweise eine Anfahrt von 20 Kilometern zur Arbeit und eine Fünf-Tage-Woche, können hier schon allein 1.380 Euro zusammenkommen”, sagt Kutzke.
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass 2020 und 2021 viele Menschen im Homeoffice gearbeitet haben. Um das steuerlich auszugleichen, wurde eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro eingeführt. Jedem Arbeitnehmer steht die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu. Wer höhere Kosten hat, kann diese geltend machen. “Wer mit den Fahrkosten also über 1.000 Euro liegt, kann zusätzlich die 600 Euro nutzen, wenn er mindestens 120 Tage von zu Hause aus gearbeitet hat”, sagt die Expertin. Wenn die gesamten beruflichen Kosten inklusive Homeoffice-Pauschale allerdings geringer als 1.000 Euro sind, hat diese Pauschale keine Auswirkung. (Auch lesenswert: So viel Gehalt können Sie verlangen)
An Kosten für Fortbildungen und Dienstleistungen denken
Außerdem gut zu wissen: Hat man in Arbeitsmittel fürs Homeoffice investiert, also beispielsweise in einen Schreibtisch, Stuhl oder Monitor, kann man diese Ausgaben neben der Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. “So kann man noch mehr aus der Steuererklärung herausholen”, betont die Expertin.
Darüber hinaus sollte man daran denken, auch Kosten für Fortbildungen oder Kurse anzugeben. Auch Sonderausgaben, beispielsweise Spenden oder Versicherungen, seien relevant. Insgesamt könne man so laut Kutzke sein versteuerndes Einkommen und damit die Steuerlast immens minimieren. (Lesen Sie auch: Jeff Bezos – Das ist das Geheimnis seines Erfolgs)
Insbesondere Kosten, die zunächst nicht relevant für die Steuer erscheinen, werden oftmals vergessen. Dazu zählen beispielsweise sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Krankheitskosten. “Zu den Dienstleistungen zählen viele Kosten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sind, beispielsweise Handwerkerleistungen wie Wartung eines Aufzugs oder der Heizungsanlage, aber auch Reinigungsleistungen”, sagt Kutzke. Das lohnt sich: 20 Prozent dieser Kosten werden direkt von der Steuer abgezogen.
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen prüfen
Zu diesem Punkt zählen auch die Kosten für Dienstleistungen, die man selbst beauftragt, zum Beispiel für eine Reinigungskraft oder für einen Handwerker. “Wichtig dabei ist, dass lediglich die Arbeitskosten sowie Anfahrtskosten abzugsfähig sind, Materialkosten fallen nicht darunter”, sagt Kutzke. (Auch interessant: Glossy Seams bei DHDL – Ein Stift, mit dem weiße Sneaker wieder wie neu aussehen sollen)
Zu den Tipps für die Steuererklärung gehört es auch, an Krankheitskosten zu denken. Sie fallen unter die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, sofern diese Kosten nicht erstattet worden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Sehhilfen, Zahnreinigung oder Zahnersatz sowie für verschriebene Medikamente und Behandlungen. Diese haben allerdings erst dann eine Auswirkung, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. “Das ist ein Prozentsatz, der je nach persönlicher Situation zwischen ein und sieben Prozent der gesamten Einkünfte beträgt”, weiß Kutzke. “Dieser kann zwar hoch ausfallen, aber nachzurechnen lohnt sich allemal.”
In manchen Fällen kann ein Steuerberater gute Dienste leisten
Manche Menschen trauen sich nicht an die Steuererklärung, weil sie Angst haben, dass sie aus Versehen einen Fehler machen und Ärger mit dem Finanzamt bekommen. “Für die meisten Arbeitnehmer ist die Steuererklärung allerdings unkompliziert”, sagt die Expertin. Steuerprogramme wie zum Beispiel Taxfix können durch die Steuererklärung führen und so helfen, die Ausgaben für eine Steuerberater zu sparen. (Lesen Sie auch: Diesen Fehler macht fast jeder in seinen Mails)
In einigen Fällen kann eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater jedoch sinnvoll sein: Das gilt zum Beispiel, wenn man selbstständig tätig ist oder ein Gewerbe betreibt, geerbt hat oder Einkünfte aus dem Ausland bezieht. “Auch bei mehreren Einkunftsarten, zum Beispiel bei Anstellung, Gewerbe und Einkünften aus Vermietung kann eine Steuerberatung wichtig sein”, sagt Kutzke.
Die meisten Fehler lassen sich revidieren
Was passiert aber, wenn bei aller Sorgfalt doch einmal ein Fehler passiert? “Wenn einem auffällt, dass man einen Fehler gemacht hat, ganz egal, ob zum eigenen Vorteil oder Nachteil, sollte man am besten direkt das Finanzamt informieren”, rät die Expertin. Letztlich hat man vier Möglichkeiten, um auf fehlerhafte Steuererklärungen und Steuerbescheide zu reagieren:
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