Rauchmelder-Pflicht: Diese Frist müssen Sie beim Anbringen Ihrer Rauchwarnmelder beachten

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Rauchmelder-Pflicht: Diese Frist müssen Sie beim Anbringen Ihrer Rauchwarnmelder beachten
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Brandschutz Immobilien Verbraucher

Frist endet: Wo Sie bis wann einen Rauchmelder installieren müssen

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Berlin/Offenbach.Es sind kleine, unauffällige Geräte, die keinen Platz wegnehmen, aber unter Umständen Leben retten können: Rauchwarnmelder. In den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschland hängen sie bereits an der Decke - teilweise schon seit knapp zehn Jahren. In Berlin und Brandenburg ist das aber noch keine Pflicht.

Hier endet die Frist zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar müssen dann in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder installiert sein. Bisher galt für Bestandsbauten noch eine Übergangsfrist. Das erklärt das Forum Brandrauchprävention in Berlin.

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Ausnahmeregel in Sachsen

Ab dem neuen Jahr bildet dann nur noch Sachsen eine Ausnahme: Hier müssen zwar in allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder hängen, nicht aber im Bestand.

In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, ist es aber schon seit zehn Jahren Pflicht, in Wohnräumen Rauchwarnmelder hängen zu haben. Genauer gesagt: Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege gelten, müssen Geräte installiert sein. In manchen Bundesländern kommen noch die Wohnzimmer hinzu.

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  • Die Übersicht der Bundesländer nach Informationen des Forums Brandrauchprävention. Wir haben fett markiert, wo ein neuer Rauchmelder installiert werden oder wo der alte ausgetauscht werden muss.

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    Bundesland Pflicht Neubau Pflicht Bestand Räume
    Baden-Württemberg 2013 01.01.2015 Schlafräume, Flure
    Bayern 2013 01.01.2018 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Berlin 2017 01.01.2021 alle Aufenthaltsräume außer Küchen, Flure
    Brandenburg 2016 01.01.2021 alle Aufenthaltsräume außer Küchen, Flure
    Bremen 2010 01.01.2016 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Hamburg 2006 01.01.2011 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Hessen 2005 01.01.2015 Schlafräume, Aufenthaltsräume mitSchlafmöglichkeit, Kinderzimmer, Flure
    Mecklenburg-Vorpommern 2006 01.01.2010 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Niedersachsen 2012 01.01.2016 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Nordrhein-Westfalen 2013 01.01.2017 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Rheinland-Pfalz 2003 12.07.2012 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Saarland 2004 01.01.2017 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Sachsen 2016 keine Regelung Aufenthaltsräume mitSchlafmöglichkeit, Flure
    Sachsen-Anhalt 2009 01.01.2016 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Schleswig-Holstein 2005 01.01.2011 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure
    Thüringen 2008 01.01.2019 Schlafräume, Kinderzimmer, Flure

    Rauchwarnmelder nach zehn Jahren auswechseln

    Rauchwarnmelder haben eine Lebenserwartung von zehn Jahren. Das heißt: In den Bundesländern, wo es vor zehn Jahren Pflicht wurde, die Geräte zu installieren, müssen nun neue her. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind aber generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Das teilt die Initiative Elektro+ mit.

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  • Die Experten raten dazu, beim Kauf eines Rauchwarnmelders auf Qualität und Gütesiegel zu achten. Auf der sicheren Seite stehe man demnach mit dem „Q“-Siegel. Das ist ein Qualitätssiegel des Forums Brandrauchprävention. Es steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts.

    RND/vca/dpa