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Von: Felix Mildner, Franziska Kaindl
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Mittlerweile müssen laut Gesetz in fast allen Wohnungen Warnsysteme installiert werden. So regeln die Bundesländer die Rauchmelderpflicht.
Rauchmelder sollen dafür sorgen, dass man im Notfall schnell vor einem Brand im Haus oder der Wohnung gewarnt wird und entsprechend reagieren kann. Mittlerweile sind sie in sämtlichen Bundesländern Pflicht - zumindest für Neubauten. Das gilt auch für bereits bestehende Wohnungen mit der Ausnahme von Sachsen. Laut Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) gibt es in Thüringen, Berlin und Brandenburg noch Übergangsfristen. In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht für alle seit dem 01.01.2018. Wir erklären Ihnen, wer für die Rauchmelder zahlen muss und wie Sie sie anbringen können.
Rauchmelderpflicht 2018: In diesen Räumen müssen Warnsysteme angebracht werden
Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Bauordnung der Bundesländer definiert. Alle haben die gleiche rechtliche Grundlage (DIN 14676) welche besagt: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Die Meldesysteme müssen demnach im Schlaf- und Kinderzimmer angebracht werden, gegebenenfalls auch im Flur. Diese Regelung gilt in jedem Bundesland. Der Grund dafür: Viele werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Mit den Warnmeldern soll diese Gefahr gebannt werden.
Die Norm betrifft außerdem nicht nur das Eigenheim sondern auch
Kriterien sind, dass es sich um nach außen hin abgeschlossene Räume handelt, die für Wohnzwecke bestimmt sind und in denen es möglich ist, einen Haushalt zu führen.
In einigen Bundesländern wie Brandenburg und Berlin sind die Regelungen sogar noch strenger. Wie genau die Rauchmelderpflicht im Einzelnen bei den Bundesländern aussieht, lesen Sie weiter unten.
Rauchmelderpflicht 2018: Wer muss beim Rauchmelder für die Kosten aufkommen?
Bei der Installation und den laufenden Wartungskosten gibt es immer wieder Streit zwischen Mietern und Vermietern. Normalerweise ist der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig. Wenn er die Geräte kauft, kann er jedoch elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Die Wartungskosten für Rauchmelder seien zwar grundsätzlich Betriebskosten, der Mieter dürfe diese aber nicht einfach so über die Betriebskostenabrechnung berechnen. Wenn - wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen - sich der Mieter um die Wartung kümmern muss, dürfen die Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden.
Nach Angaben des DMB wäre in diesen Fällen eine konkrete Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter erforderlich, wonach der Vermieter die Wartungspflichten übernimmt und die anfallenden Wartungskosten dann über die Betriebskosten abrechnet.
Rauchmelderpflicht 2018: Baden-Württemberg
Seit dem 22.07.2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht sowohl für Neubauten, Bestandsbauten und Umbauten. Betroffen sind Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen, die als Rettungswege gelten. Am 31.12.2014 endete die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten.
Solange der Eigentümer die Wartung des Rauchmelders nicht selbst übernimmt, ist der unmittelbare Besitzer, also Bewohner oder Mieter dafür verantwortlich.
In § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) ist die Rauchmelderpflicht wie folgt geregelt: "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude waren verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst."
Rauchmelderpflicht 2018: Bayern
In Bayern endete die Frist für Nachrüstungen in Bestandsbauten Ende Dezember 2017. Nun gilt in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren aller Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten eine Rauchmelderpflicht. In der Regel ist der Mieter für die Wartung der installierten Rauchmelder zuständig.
Die Bayerische Bauordnung (BayBo) regelt die Pflicht in Artikel 46 Absatz 4: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Rauchmelderpflicht 2018: Berlin
Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht seit Januar 2017 – bestehende Wohnungen müssen bis Ende 2010 Warnsysteme installiert haben. Damit ist Berlin noch eines der wenigen Bundesländer, die sich in der Übergangsphase befinden.
In § 48 Absatz 4 der neuen Berliner Landesbauordnung ist die Pflicht noch genauer beschrieben: "In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Rauchmelderpflicht 2018: Brandenburg
Seit Juli 2016 müssen Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten in Brandenburg einen Rauchmelder installiert haben. Davon sind nicht nur Schlafzimmer und Kinderzimmer, sondern alle Aufenthaltsräume betroffen – inklusive Wohnzimmer. Nur in der Küche sind Rauchmelder keine Pflicht. Die Frist für Nachrüstungen endet im Dezember 2020.
Rauchmelderpflicht 2018: Bremen
Die Frist für Nachrüstungen bei Bestandsbauten endete in Bremen im Dezember 2015. Nun gilt eine Rauchmeldepflicht für Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten: Davon betroffen sind Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen. In § 48 Absatz 4 Bremische Landesbauordnung (LBauOHB) ist auch geregelt, wer für die Wartung zuständig ist: "Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Rauchmelderpflicht 2018: Hamburg
Die Rauchmelderpflicht in Hamburg gilt für Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Bestandsbauten: Seit Ende Dezember 2010 müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, voll ausgerüstet sein.
Rauchmelderpflicht 2018: Hessen
In Hessen gilt seit Dezember 2014 die Rauchmelderpflicht für Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Bestandsbauten. Sie müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, montiert sein. In § 13 Abs. 5 Hessische Bauordnung (HBO) heißt es zudem: "Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen."
Rauchmelderpflicht 2018: Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen in Neubauten, genehmigungspflichtigen Umbauten und seit Dezember 2009 in Bestandsbauten Rauchmelder angebracht sein. Sie müssen sich in Schlaf- und Kinderzimmern, ebenso in Fluren, die als Fluchtwege dienen, befinden.
Rauchmelderpflicht 2018: Niedersachsen
Seit Ende Dezember 2015 müssen in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie Fluren, die als Fluchtmöglichkeit dienen, mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Bewohner sind selbst für die Instandhaltung der Warnmelder zuständig und nur von dieser Pflicht befreit, wenn sie der Eigentümer selbst übernimmt.
Rauchmelderpflicht 2018: Nordrhein-Westfalen
Die Rauchmeldepflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bei Neubauten seit dem 1. April 2013. Die Pflicht wurde Anfang 2017 auf alle Wohnhäuser im Bundesland ausgeweitet. Für die Instandhaltung der Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, ebenso Fluren, die Rettungswege führen, ist der unmittelbare Besitzer verantwortlich. Ausnahme ist, wenn der Eigentümer diese Pflicht bis zum 31. März 2013 selbst übernommen hat.
Rauchmelderpflicht 2018: Rheinland-Pfalz
In § 44 Abs. 8 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ist die Rauchmelderpflicht wie folgt geregelt: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
Rauchmelderpflicht 2018: Saarland
Die Nachrüstungspflicht für Rauchmelder endete am 31. Dezember 2016. Seitdem müssen alle Wohnungen in Zimmern, die zur Übernachtung dienen, und Fluren, die Rettungswege darstellen, einen Warnmelder haben.
Rauchmelderpflicht 2018: Sachsen
Laut § 47 Absatz 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) müssen "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen" mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden – sofern noch nicht für eine andere Art von automatischer Rauchwarnung gesorgt wurde. Diese Pflicht gilt seit dem Januar 2016 und betrifft Neubauten sowie Bestandsbauten nach "bauaufsichtlich relevanten Umbauten".
Rauchmelderpflicht 2018: Sachsen-Anhalt
Bis zum Dezember 2015 musste in Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Seitdem gilt sowohl in Neubauten, auch als in genehmigungspflichtigen Umbauten und Bestandsbauten die Rauchmelderpflicht. Sie müssen sich gemäß § 47 Abs. 4 der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, installiert sein.
Rauchmelderpflicht 2018: Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist der unmittelbare Besitzer in der Pflicht für die Wartung der Rauchmelder zu sorgen – solange der Eigentümer dies nicht übernimmt. Warnsysteme müssen seit Ende Dezember 2010 in Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Bestandsbauten vorzufinden sein. Davon betroffen sind wiederum Schlaf- und Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege genutzt werden können.
Rauchmelderpflicht 2018: Thüringen
Seit 2008 müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchmelder angebracht sein. Dies ist in § 48 Absatz 4 der Landesbauordnung Thüringen (ThürBO) geregelt und gilt für Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten. Bei Bestandsbauten müssen diese Kriterien bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden.
Fristen und Wartung: Rauchmelderpflicht in den Bundesländern im Überblick
In dieser Tabelle erfahren Sie, wie die Rauchmelderpflicht bei Neubauten, der Nachrüstpflicht in Bestandbauten sowie de Einbau und die Wartung in den jeweiligen Bundesländern geregelt ist.
Bundesland | Rauchmelderpflicht für Neubau seit | Nachrüstpflicht für Bestandbau bis | Wer kümmert sich um den Einbau? | Wer kümmert sich um die Wartung? |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 11. Juli 2013 | 1. Januar 2015 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Bayern | 1. Januar 2013 | 31. Dezember 2017 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Berlin | 1. Januar 2013 | 31. Dezember 2020 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Brandenburg | 1. Juli 2016 | 31. Dezember 2020 | Eigentümer/Vermieter | Vermieter |
Bremen | 22. Dezember 2009 | 31. Dezember 2015 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Hamburg | 7. Dezember 2005 | 1. Januar 2011 | Eigentümer/Vermieter | Vermieter |
Hessen | 24. Juni 2005 | 31. Dezember 2014 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Mecklenburg-Vorpommern | 18. April 2005 | 31. Dezember 2009 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Niedersachsen | 1. November 2012 | 31. Dezember 2015 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Nordrhein-Westfalen | 1. April 2013 | 1. Januar 2017 | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Rheinland-Pfalz | 22. Dezember 2003 | 12. Juli 2012 | Eigentümer/Vermieter | Eigentümer |
Saarland | 18. Februar 2004 | 31. Dezember 2016 | Eigentümer/Vermieter | Eigentümer |
Sachsen | 1. Januar 2016 | keine Regelung | Eigentümer/Vermieter | Mieter |
Sachsen-Anhalt | 21. Dezember 2009 | 31. Dezember 2015 | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | 1. Januar 2005 | 31. Dezember 2010 | Eigentümer/Vermieter | Keine Angabe |
Thüringen | 5. Januar 2008 | 31. Dezember 2018 | Eigentümer /Vermieter | Eigentümer |
Quelle: immowelt.de
Rauchmelderpflicht 2018: Wie bringe ich Rauchmelder an?
Wenn Sie einen Rauchmelder in Ihrer Wohnung anbringen wollen, sollten Sie auf einige Punkte achten:
Rauchmelder anbringen: Was sind die besten Positionen?
Ein Rauchmelder deckt meistens einen Raum von 60 Quadratmeter ab und sollte immer in der Mitte der Decke angebracht werden. Besitzt der Raum eine L-Form und ist größer als 60 Quadratmeter müssen zwei Rauchmelder an beiden Seiten angebracht werden. Auch größere Räume, die etwa durch Stellwände oder andere Raumbegrenzer unterteilt sind, brauchen je Teilbereich einen eigenen Rauchmelder. Offene Verbindungen, wie zum Beispiel eine Treppe, brauchen an der oberen Ebene ein Warnsystem.
Rauchmelderpflicht 2018: Darf kontrolliert werden, ob ein Rauchmelder angebracht ist?
Es gibt keine offiziellen Kontrollen für den Einbau der Rauchmelder in Privatwohnungen, weder von Behörden noch von der Feuerwehr. Seien Sie vorsichtig, wenn bei Ihnen jemand an der Haustür steht und sich als Kontrolleur ausgibt - es könnte sich um einen Trickbetrüger handeln.
Rauchmelderpflicht 2018: Woran sind gute Rauchmelder zu erkennen?
Für Vermieter ist es wichtig, auf die Qualität des Melders zu achten. Diese müssen mit dem CE-Symbol gekennzeichnet sein sowie der DIN-Norm EN 14604 entpsrechen, wie das Portal immowelt.de mitteilt. Gute Rauchmelder tragen außerdem die Siegel von VdS oder TÜV. In Baumärkten sind Rauchmelder erhältlich, hier können Sie sich auch weiter beraten lassen.
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