Rauchmelderpflicht: Was Hausbesitzer über Brandmelder wissen sollten 5 Vorlagen für Startseiten, die Kunden gewinnen

  • Heim
  • Weibliche Betreuung
  • Rauchmelderpflicht: Was Hausbesitzer über Brandmelder wissen sollten 5 Vorlagen für Startseiten, die Kunden gewinnen
Rauchmelderpflicht: Was Hausbesitzer über Brandmelder wissen sollten 5 Vorlagen für Startseiten,
die Kunden gewinnen
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 650 Ansichten

2016 tritt die Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern in Kraft. Welche Regelungen gelten künftig in welchen Bundesländern? Und welche Rauchmelder sind empfehlenswert?

Die nächtliche Zigarette im Bett, der vergessene Adventskranz oder die angeschaltete Herdplatte: Rund 400 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es meist nachts zu den Bränden, oft zu Hause und besonders alte Menschen sind gefährdet.

Rauchwarnmelder hätten sie warnen können. Aus diesem Grund haben die meisten Bundesländer eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Wann diese in Kraft tritt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – ebenso wird zwischen Neubauten und Altbauten unterschieden. Diese Fakten sollten Sie kennen:

In welchen Bundesländern gibt es bei der Rauchmelderpflicht Änderungen zum Jahreswechsel?

In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen müssen bis zum Jahresende 2015 bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit längerem. Damit herrscht in den drei Bundesländern ab 1. Januar 2016 Rauchmelderpflicht für sämtliche Wohngebäude.

Auch in Berlin und Sachsen gibt es Änderungen: Ab 2016 soll der Einbau von Brandmeldern Pflicht in Neubauten werden. In Sachsen-Anhalt wiederum müssen Eigentümer bis zum Jahreswechsel in ihren Altbauten nachgerüstet haben.

In welchen Bundesländern gibt es noch keine Regelungen?

Ab 2016 gilt in 15 Bundesländern eine Brandmelderpflicht in Neubauten – nur in Brandenburg gibt es noch keine Regelung.

Bei Altbauten ist die Situation differenzierter: In neun Bundesländern gilt 2016 Rauchmelderpflicht für Altbauten: in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und neu in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen.

Rauchmelderpflicht: Was Hausbesitzer über Brandmelder wissen sollten 5 Vorlagen für Startseiten,
die Kunden gewinnen

In den nächsten Jahren tritt die Vorschrift in fünf weiteren Bundesländern in Kraft: Im Saarland und Nordrhein-Westfalen müssen Eigentümer bis 2017 nachgerüstet haben, in Bayern bis 2018, in Thüringen bis 2019 und in Berlin bis zum 1. Januar 2020. Lediglich in Sachsen und Brandenburg ist noch kein Gesetz für Rauchmelder geplant.

Wer ist für die Installation und Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?

Die Regelungen für Installation und Wartung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Häufig ist der Vermieter für den Einbau und die Überprüfung zuständig. Jedoch kann die Wartung und insbesondere der häufige Batteriewechsel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, zum Beispiel in einer Zusatzklausel.

Die Rauchmelder sollen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren eingebaut werden, die als Rettungsweg dienen. Detaillierte Informationen gibt es in den Bauordnungen für jedes Bundesland.

Was droht Vermietern, die ihre Mietwohnungen nicht mit Rauchmeldern ausstatten?

Aktuell gibt es laut dem Verein „Rauchmelder retten Leben“ keine Kontrollinstanz für die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Mecklenburg-Vorpommern plane bisher als einziges Land, fehlende Brandmelder als Ordnungswidrigkeit einzuordnen. Künftig werde wohl im Schadensfall entschieden, wie viel nicht vorhandener Brandschutz einen Vermieter kosten könnte.

Woran erkennt man gute Qualität bei Rauchmeldern?

Um die Verbraucherinformation zu erhöhen, wurde bei Rauchmeldern das unabhängige und herstellerneutrale Qualitätszeichen „Q“ eingeführt. Hohe Stabilität, geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen sowie eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer sind ausschlaggebend für das „Q“.

Der Verein „Rauchmelder retten Leben“ empfiehlt, nur Produkte zu kaufen, die mit CE-Zeichen inklusive Prüfnummer sowie mit der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Das „Q“ ergänzt diese Mindestangaben noch. Hier finden Sie eine Liste mit geprüften „Q“-Modellen.

Smarte Rauchmelder wie der zu Google gehörende „Nest Protect“ seien laut dem Verein noch nicht „Q“-geprüft. Per Sprachausgabe warnt dieses Modell zum Beispiel vor Rauch und Kohlenmonoxid und sendet den Alarm auch an Smartphone und Tablet. Ein ähnliches Gerät hat das amerikanische Start-up Birdi herausgebracht, jedoch mit einer Zusatzfunktion: Es überwacht auch die Luftqualität im Raum.

Wer übt Kritik an der Rauchmelderpflicht?

Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob Mieter den Einbau von datensammelnden Funk-Rauchmeldern in ihrer Wohnung dulden müssen. Ein Mieter aus Köln hat gegen seine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die solche Geräte in seinen Räumen anbringen möchte. Gegen einen einfachen Rauchmelder habe er nichts, jedoch gegen ein High-Tech-Gerät, das mittels Funk und Ultraschall sein Umfeld überwachen, Bewegungsprofile erstellen und Gespräch aufnehmen könne. Die Daten würden gespeichert und weitergegeben. Der Kölner Anwalt des Klägers, Reinhard Gerharz, sagte, dies verstoße gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Im Januar 2016 ist der Kläger nun gescheitert. Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an.

Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kritisiert die Rauchmelderpflicht. „Die Brandprävention sollte ganzheitlicher angegangen werden“, sagte BBU-Sprecher David Eberhart. Außerdem würden für Eigentümer und Mieter neue jährliche Kosten entstehen, rund 27 Euro pro Jahr und Wohnung.

Skeptisch sieht auch die Landesfeuerwehr Sachsen die Pläne des Landes. Ab Januar 2016 sind Rauchmelder in Sachen Pflicht in Neu- und Umbauten. Dies betreffe jedoch nur 0,25 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes, sagte Sprecher Joachim Petrasch. „Es macht keinen Sinn, die 99,75 Prozent Bestandsbauten auszunehmen. Eine Rauchmelderpflicht für Altbauten ist in Sachsen derzeit noch nicht absehbar.

Handfeste Tipps für Unternehmer: Jetzt Newsletter abonnieren!