Immobilien: Hauseigentümer können Heizungsanlage mieten statt kaufen

Immobilien: Hauseigentümer können Heizungsanlage mieten statt kaufen
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 673 Ansichten

Stuttgart (dpa/tmn) - Eine Gasbrennwertheizung kostet locker zwischen 6000 und 8000 Euro. Wird sie beispielsweise mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert, sind mehr als 10.000 Euro fällig. Eine solche Summe hat nicht jeder in Reserve.

Statt Barzahlung kann der Eigenheimbesitzer einen Kredit aufnehmen. Oder er kann eine Heizung leasen - ähnlich wie es beim Auto gemacht wird.

Die Energiebranche spricht hierbei von Contracting . Anbieter solcher Mietheizungen sind größtenteils Energieversorger, die mit Heizungsbauern und Handwerksbetrieben zusammenarbeiten. Der Kunde schließt einen Vertrag und überweist monatlich einen Grundpreis für die Anlage. Geworben wird mit Preisen zwischen 70 und 100 Euro, obendrauf kommen die Verbrauchskosten.

Der Anbieter kümmert sich im Gegenzug um den Einbau und die Wartung der Anlage. Er übernimmt sogar die Gebühren für den Schornsteinfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendienst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleitungen als Rundum-Sorglos-Paket.

Doch auf dem Markt tun sie sich mit solchen Versprechen schwer. Zwar gibt es laut Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft zur Marktentwicklung bei Privatkunden keine belastbaren Zahlen", aus den Mitgliedsunternehmen kommen aber Rückmeldungen, die "einen eher stagnierenden Markt" aufzeigen.

Immobilien: Hauseigentümer können Heizungsanlage mieten statt kaufen

Die Versorger führen die Zurückhaltung der Kunden auf die niedrigen Zinsen und Energiekosten zurück, erklärt Bilger. Zudem sei es schwierig, kooperationswillige Handwerker zu finden, da deren Auftragsbücher voll seien. Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima ist ähnlich kritisch: "Privatkunden interessieren sich nicht sonderlich dafür. Sie wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein." Er vermutet, Verbraucher fürchteten, im Winter an der kalten Heizung zu sitzen, weil der Anbieter seine Versprechen nicht einhalten oder insolvent gehen könne.

Das Contracting ist jedoch kein neues Modell. Das Hauptgeschäft machen die Versorger mit Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen Unternehmen. Sie erhalten statt einer Heizung meistens ein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW), das zusätzlich Strom erzeugt. Aber seit es möglich ist, BHKWs in der Größe einer Waschmaschine herzustellen, kommen Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser dafür infrage. Im Privatbereich sind aber Gasbrennwertheizungen die am häufigsten installierten Anlagen.

Die Verträge werden mit dem Eigentümer einer Immobilie in der Regel über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Je nach den Bedingungen kann der Kunde nach Vertragsende die Heizung kostenlos oder zum Restwert übernehmen. Bei größeren Anlagen wird öfter eine Fortführung des Vertrags vereinbart.

"Generell ist Contracting nicht automatisch günstiger als Eigeninvestition", sagt Bilger. "Es nimmt dem Bauherren aber über die Vertragslaufzeit das Betriebsrisiko und dämpft Kostenanstiege über die Laufzeit." Je größer das Projekt, desto eher lohnt sich ihrer Ansicht nach diese Vertragsform. Auch Hausbesitzer mit niedrigen Einkommen ließen sich auf die Angebote ein, berichtet Bilger. Denn ihnen fehlen oft die Eigenmittel für eine neue Heizung.

Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen sieht die Angebote mit Skepsis. Den Profit mache eindeutig und in erster Linie der Anbieter. Das Problem sei die Vertragslaufzeit. "Es gelten üblicherweise die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Fernwärme", erläutert Groß. Diese sehen maximal zehn Jahre Laufzeit und jeweils fünf Jahre für eine Verlängerung vor. "Der Contractor kann damit seine Investition und seinen Gewinn absichern."

Wer die Immobilie selbst bewohnt, sollte auf die Vertragsbedingungen schauen, die am Ende der Laufzeit gelten. "Die Anlage hat ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsnehmer trotzdem nicht." Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkostenabrechnung direkt an die Mieter durchleiten.