Nein. Betriebskosten sind nur solche Ausgaben, die regelmäßig, etwa monatlich oder jährlich, beim Betrieb einer vermieteten Immobilie entstehen. Wer Rauchmelder kauft und einbaut, hat diese Kosten aber nur einmalig. Statt Rauchmelder zu kaufen, können Vermieter diese aber auch von externen Firmen mieten. Ob die dann regelmäßig fälligen Mietkosten als Betriebskosten gelten, die der Mieter zahlen muss, ist umstritten:
Mietkosten als Betriebskosten umlegbar: Das Landgericht Magdeburg ist der Ansicht, dass der Vermieter die Mietkosten auf die Mieter umlegen darf (Az. 1 S 171/11).
Mietkosten nicht als Betriebskosten umlegbar: Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sind die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzbar, die Kosten für dessen jährliche Wartung hingegen (Urteil vom 8. April 2021, Az. 67 S 335/20).
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