Steuererklärung: Kurzarbeitern droht böse Überraschung

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Steuererklärung: Kurzarbeitern droht böse Überraschung
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Steuererklärung

Kurzarbeitern droht böse Überraschung vom Finanzamt

| Lesedauer: 7 Minuten
Volker Mester
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Zahlreiche Empfänger müssen wegen Kurzarbeit mit mehreren Hundert Euro Steuern rechnen, die sie nun an den Staat zurückzahlen müssen.

Berlin.

Diesen Satz haben zweifellos unzählige Menschen schon einmal gesagt: "Mir graut davor, die Steuererklärung zu machen" Für viele der rund 6 Millionen Beschäftigten, die im vergangenen Jahr in Kurzarbeit geschickt wurden, dürfte dies wohl auch in diesen Tagen zutreffen. Denn auf viele kommen Nachforderungen des Staates zu.

Zwar ist das Kurzarbeitergeld als staatliche Sozialleistung selbst steuerfrei. Bei der Ermittlung der Einkommensteuer wird es dann aber mitberücksichtigt, sodass sich nachträglich ein höherer Steuersatz als der zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene ergibt. Unsere Redaktion beantwortet zu dem Thema die wichtigsten Fragen:

Wer muss eine Steuererklärung abgeben und bis wann?

Viele der rund 26 Millionen sogenannten Normalarbeitnehmer in Deutschland sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Etwa die Hälfte dieser Personen reicht sie freiwillig ein. Wer aber Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr kassiert hat, muss eine Steuererklärung abgeben – zu diesen Nebeneinkünften zählt auch das Kurzarbeitergeld.

Reicht man die Formulare selbst ein, endet die Frist für das Einkommensjahr 2020 am 2. August 2021. Beauftragt man einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, hat man noch Zeit bis zum 28. Februar 2022. "Vielen der Betroffenen ist diese Pflicht nicht bewusst, man geht davon aus, dass Kurzarbeitergeld ja steuerfrei ist", sagt dazu Dennis Konrad, Geschäftsführer des Start-ups Expresssteuer.

Steuererklärung: Kurzarbeitern droht böse Überraschung

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Wonach richtet sich, ob eine Nachzahlung fällig wird?

Das hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem davon, wie lange die Kurzarbeit dauerte und ob jemand in Monaten, für die er Kurzarbeitergeld bezogen hat, teilweise auch gearbeitet hat. Es spielt aber auch eine Rolle, welche Ausgaben man steuerwirksam absetzen kann und ob jemand zusammen mit dem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgibt oder nicht.

Wie errechnet sich die Steuerbelastung für Kurzarbeiter?

Weil die tatsächliche Steuerbelastung von etlichen individuell unterschiedlichen Sachverhalten abhängt, kann hier nur beispielhaft gezeigt werden, wie sich der sogenannte Progressionsvorbehalt über das Kurzarbeitergeld auf den Steuersatz auswirkt. Hätte es kein Kurzarbeitergeld gegeben, dann würde ein Arbeitnehmer, der 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro erzielte, bei einem Steuersatz von 16,97 Prozent insgesamt 5091 Euro an den Fiskus abführen.

Erhielt der Beschäftigte im Jahr 2020 zusätzlich 6000 Euro Kurzarbeitergeld vom Staat, wurde ihm in den monatlichen Gehaltsabrechnungen insgesamt auch nicht mehr abgezogen, denn die Sozialleistung ist ja an sich steuerfrei. Aber: Bei der Berechnung des endgültigen Steuersatzes wird das Kurzarbeitergeld miteinbezogen. Und aus dem Einkommen von nun 36.000 Euro ergibt sich ein höherer Steuersatz ("Progression") von 19,40 Prozent. Wird dieser erhöhte Steuersatz auf das Einkommen von 30.000 Euro angewendet, ergibt das eine Steuerlast von 5821 Euro – also 730 Euro mehr als ohne Kurzarbeitergeld. Diese Differenz holt sich der Fiskus in diesem Jahr als Nachzahlung.

Wie hoch kann eine Nachzahlung ausfallen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es hängt vom Einzelfall ab. Experten empfehlen aber, etwa 15 Prozent des Kurzarbeitergeldes für etwaige Steuernachzahlungen beiseitezulegen. Generell müssen hauptsächlich Personen, die verkürzt gearbeitet haben und ihr Gehalt im selben Monat mit Kurzarbeitergeld aufgestockt bekamen, Nachzahlungen befürchten.

Wer kann mit einer Steuererstattung rechnen?

Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) vorgerechnet hat, gibt es durchaus auch Fälle, in denen der Fiskus den Beziehern von Kurzarbeitergeld im vorigen Jahr zu viel Einkommensteuer abgezogen hat, sodass diese Beschäftigten nach Abgabe ihrer Steuererklärung mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen können. Das kann nach Angaben des BdSt vor allem dann vorkommen, wenn jemand für einige Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit („Kurzarbeit 0“) war und in den übrigen Monaten regulär gearbeitet hat.

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Warum lässt die Bundesregierung eine Mehrbelastung zu?

Zwar hat die FDP im Sommer 2020 gefordert, dass Lohnersatzleistungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen sollen. Dieser Vorstoß blieb aber erfolglos. Wie das Bundesfinanzministerium dazu schreibt, werde mit dem Progressionsvorbehalt "der verfassungsrechtlich gebotene Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt". Schließlich erhöhe das bezogene Kurzarbeitergeld diese Leistungsfähigkeit.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) kann dieses Prinzip bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen wie in der Gastronomie zu einer "untragbaren Mehrbelastung" führen. Das gelte vor allem dann, wenn das Kurzarbeitergeld nicht durch den Arbeitgeber aufgestockt werde. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition Millionen Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld erhalten, im Regen stehen lässt", meint DGB-Vorstand Stefan Körzell.

Wie wird das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung erfasst?

Das Kurzarbeitergeld ist in der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, aufgeführt (Zeile 15). In den Steuererklärungsbögen ist die "Lohnersatzleistung" in der Anlage N, Zeile 28, einzutragen.

Lohnt sich eine Steuererklärung noch für frühere Jahre?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für 2016 – neuere Daten liegen nicht vor – ergibt sich, dass von den rund 13,7 Millionen Menschen, die damals in Deutschland eine Steuererklärung abgaben, zwölf Millionen eine Erstattung erhielten. Sie betrug im Schnitt 1027 Euro – die Mühe kann sich also durchaus lohnen. Selbst für 2017 kann man noch bis zum 31. Dezember 2021 die Steuerformulare einreichen, sofern es sich um eine freiwillige Steuererklärung handelt.

Wer hilft bei der Steuererklärung?

Wer sich nicht selbst an die Arbeit machen möchte, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Dem Bundesverband dieser Vereine zufolge liegt der durchschnittliche Jahresbeitrag bei 150 Euro. Zumindest teilweise kann er als Steuerberatungskosten abgesetzt werden. Steuerberater sind in der Regel teurer. Ihr Honorar richtet sich nach einer Gebührenordnung. Für eine Einkommensteuererklärung über Einkünfte von 30.000 Euro kann man mit rund 280 Euro rechnen.

"Steuerberater sind derzeit aber meist total überlastet, weil sie unter anderem mit der Beantragung von Corona-Hilfen für Unternehmen beschäftigt sind", sagt Konrad. Neben Expresssteuer haben sich etliche Apps oder Online-Steuerprogramme etabliert, die eine erhebliche Arbeitserleichterung versprechen. Dazu gehören smartsteuer.de, lohnsteuer-kompakt.de oder steuerfuchs.de, die häufig um die 30 Euro verlangen.