Steuererklärung 2020: So machen Sie Ihre Steuern in einer Stunde

  • Heim
  • empfohlen
  • Steuererklärung 2020: So machen Sie Ihre Steuern in einer Stunde
Steuererklärung 2020: So machen Sie Ihre Steuern in einer Stunde
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 710 Ansichten

Drei Monate gab es in diesem Jahr zwar oben drauf, trotzdem dürfte noch längst nicht jeder seine Steuern erklärt haben. Doch keine Sorge: Wir zeigen Ihnen, wie es auf den letzten Drücker gelingt.

Überblick

Kennen Sie das Problem? Egal, wie viel Zeit für eine Aufgabe bleibt, am Ende erledigen wir sie doch erst wieder kurz vor knapp. Bei der Steuererklärung ist das sicher nicht anders – gilt sie vielen doch eher als lästige Pflicht denn als gute Gelegenheit, Geld vom Staat zurückzubekommen.

So dürfte es auch in diesem Jahr wieder einige Steuerzahler geben, die die Frist bis zuletzt ausreizen. Da hilft es auch nicht, dass sie coronabedingt um drei Monate bis zum 1. November verlängert wurde. Doch seien Sie unbesorgt: Mit unseren Tipps bringen Sie die Steuererklärung ganz schnell hinter sich.

Sie können dabei selbst entscheiden, worauf es Ihnen ankommt: Wollen Sie nur das Finanzamt zufriedenstellen und Verspätungszuschläge vermeiden, tragen Sie einfach das Nötigste ein. Legen Sie trotz aller Eile Wert auf eine möglichst hohe Steuererstattung, zeigen wir Ihnen, bei welchen Ausgaben Sie ein paar Minuten mehr investieren sollten, um sie anzugeben.

Wichtig: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für wen die Abgabefrist gilt und wer seine Steuern freiwillig (und viel später) einreichen kann, lesen Sie hier.

Für besonders Eilige

Die Abgabefrist rückt immer näher und Ihnen geht es nur noch darum, Ihre Pflicht zu erfüllen? Dann konzentrieren Sie sich einfach auf die Formulare, die Sie unbedingt einreichen müssen, um keinen Säumniszuschlag zu zahlen. Dazu zählen:

So wahren Sie die Frist, haben aber gleichzeitig immer noch die Möglichkeit, weitere Ausgaben geltend zu machen. Denn bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids können Sie noch Formulare nachreichen. So lange läuft nämlich die Einspruchsfrist.

Aufs Tempo drücken können Sie zudem, wenn Sie bereits bei Elster registriert sind. Das ist das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst am 1. November um 23.59 Uhr noch fristgerecht einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie dafür eine Steuersoftware nutzen, die mit dem Elsterportal verknüpft ist.

ANZEIGESteuererklärung online erledigen: TaxfixSteuererklärung online erledigen: Taxfix

Und die Sache hat noch einen Vorteil: Die Steuererklärung ist schon vorausgefüllt. Dank der elektronischen Daten, die Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung dem Finanzamt übermitteln, reicht ein Klick, um die Angaben zu übernehmen. Haben Sie im Vorjahr bereits Posten eingetragen, die sich nicht geändert haben, etwa Name, Anschrift und Kontoverbindung, ist diese Arbeit auch schon erledigt. So sind Sie mit Ihren Steuern locker in einer Stunde fertig.

Achtung: Sind Sie noch nicht bei Elster registriert, können Sie das Portal kurz vor Ende der Abgabefrist nur noch nutzen, wenn bei Ihrem Personalausweis die Onlinefunktion aktiviert ist. Andernfalls müssen Sie für die Registrierung auf Post vom Finanzamt warten. Doch das dauert in der Regel zwei Wochen.

Von den elektronischen Daten profitiert aber auch, wer seine Steuererklärung auf Papier einreicht. Felder, die Sie auslassen können, weil das Finanzamt Ihre Daten schon kennt, sind dunkelgrün markiert.

Sind Sie noch nicht bei Elster registriert und schaffen das auch nicht mehr rechtzeitig, geht das Ausfüllen also auch mit der Alternative recht schnell. Die Formulare können Sie hier herunterladen und bereits am PC befüllen. Sind Sie für den Postweg schon zu spät dran, können Sie Ihre Steuererklärung auf Papier selbst in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts werfen.

Steuererklärung 2020: So machen Sie Ihre Steuern in einer Stunde

ANZEIGEHilfe bei der Steuererklärung: WISO Steuer-SparbuchHilfe bei der Steuererklärung: WISO Steuer-Sparbuch

Für kostenbewusste Eilige

Wer seiner Steuererklärung zwar möglichst wenig Lebenszeit widmen will, aber trotzdem an einer hohen Rückzahlung interessiert ist, sollte einige Angaben zusätzlich machen. Das betrifft Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen.

Werbungskosten

Hier gewährt Ihnen der Staat ohnehin eine Pauschale von 1.000 Euro. Einträge in der Steuererklärung lohnen sich also nur, wenn Sie sicher sind, diese Marke überschreiten zu können. Ist das der Fall, gilt aber: Jeder zusätzliche Euro senkt Ihre Steuerlast.

Haben Sie sich während der Pandemie beispielsweise einen heimischen Arbeitsplatz mit Büromöbeln, neuem Laptop, Leselampe und Co. eingerichtet, dürften Sie die 1.000-Euro-Grenze locker knacken. Denn auch die Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr kommt Ihnen noch zugute (lesen Sie hier, wer besonders von der Homeoffice-Pauschale profitiert).

Beachten Sie aber: "Wenn ich im Homeoffice gearbeitet habe, kann ich für den gleichen Tag nicht auch noch die Pendlerpauschale ansetzen", erklärt Daniel Schollenberger, Steuerexperte bei Wolters Kluwer.

Sonderausgaben

Auch für Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag, der Ihnen automatisch gewährt wird. Dieser liegt allerdings nur bei 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Es dürfte also für die allermeisten Steuerzahler kein Problem sein, höhere Kosten nachzuweisen.

Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Außerdem Einzahlungen in einen Riester-Vertrag, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen sowie Berufsausbildungs- und Kinderbetreuungskosten.

"Viele Menschen spenden auch. Diese Aufwendungen gehören ebenfalls zu den Sonderausgaben", sagt Steuerexperte Schollenberger. "Bei Beträgen unter 200 Euro reicht dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis aus."

Außergewöhnliche Belastungen

Diesen Posten haben sich die meisten Steuerzahler in der Vergangenheit geschenkt, weil sie davon ausgingen, die vergleichsweise hohen zumutbaren Beträge ohnehin nicht überschreiten zu können. Allerdings könnte es sich bald doch lohnen, die Kosten für Brille, Zahnreinigung und Co. einzutragen.

Denn das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die hohen Grenzen, die vor allem mit der Höhe des Einkommens steigen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Wer die Kosten vorsorglich schon mal einträgt, profitiert im Falle eines positiven Urteils von Steuervorteilen.

"Man wundert sich, wie viel Geld man im Laufe eines Jahres für die Gesundheit ausgibt", sagt Schollenberger. Wer Kinder hat, könne zudem auch alle Krankheitskosten für den Nachwuchs in der Steuererklärung angeben. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben sie selbst getragen – und nicht die Krankenkasse.

Haushaltsnahe Aufwendungen

Schnell gemacht, aber oft vergessen: Beauftragen Sie jemanden, der zum Beispiel Ihre Wohnung putzt, die Wäsche bügelt, den Garten pflegt oder die Kinder betreut, gilt das als haushaltsnahe Dienstleistung und gehört in die Steuererklärung.

Selbst Mieter profitieren von diesem Posten, wenn ihr Vermieter Nebenkosten auf sie umlegt. Schauen Sie einfach in die Betriebskostenabrechnung: Hat man Sie an den Kosten für Hausmeister, Gärtner oder Winterdienst beteiligt, dürfen Sie die Beträge von der Steuer absetzen.

Für verhinderte Eilige

Wer es trotz aller Last-Minute-Tipps nicht schafft, seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, hat noch eine Möglichkeit: Er kann das Finanzamt nett um Fristverlängerung bitten. Das geht telefonisch, schriftlich oder via Elster – und zwar idealerweise vor Ablauf der eigentlichen Frist.

Allerdings benötigen Sie dafür einen triftigen Grund. Das kann beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, Umzug oder Trauerfall in der Familie sein.

Zusätzlich sollten Sie ein konkretes neues Datum angeben, bis zu dem Sie die Steuererklärung einreichen wollen. Realistisch ist etwa ein Monat später.

Für ganz Bequeme

Gewährt Ihnen das Finanzamt keinen Aufschub oder sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass Sie sich Ihren Seelenfrieden etwas kosten lassen wollen, bleibt Ihnen noch der Weg zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Denn wer einen Profi mit seinen Steuern betraut, hat noch mal sieben Monate länger Zeit – in Pandemiezeiten bis zum 31. Mai 2022. Ob sich das allerdings auch finanziell für Sie lohnt, ist eine andere Frage.

Verwendete Quellen: