MPU Knacker: So erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, wenn Sie Alkoholiker sind

  • Heim
  • empfohlen
  • MPU Knacker: So erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, wenn Sie Alkoholiker sind
MPU Knacker: So erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, wenn Sie Alkoholiker sind
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 742 Ansichten

Vermutlich lesen Sie diese Zeilen, weil Sie ein problematisches Verhältnis zum Alkohol haben und dadurch nun eine MPU ins Haus steht. Drastischer formuliert: Sie sind Alkoholiker und mehr oder minder volltrunken in eine Verkehrskontrolle geraten, es wurde eine Blutprobe genommen und Promille-Werte gemessen, der selbst gewohnten Trinkern Respekt abnötigt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Reißleine gezogen und Sie dürfen zu Fuß oder bestenfalls mit Fahrrad / ÖPNV Ihre Alltagsgeschäfte erledigen. Sie hätten Ihre Fahrerlaubnis gerne wieder und fragen sich, wie Sie das bewerkstelligen sollen.

Über die MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest") gibt es sehr viele Horror-Geschichten, jeder hat mal was darüber gehört und im Internet gibt es zahlreiche Meinungen. Häufig ist der Tenor dieses versammelten Halbwissens, dass es praktisch unmöglich sei, die MPU (gerade im ersten Versuch) zu bestehen. Mit diesem Artikel hoffe ich, Ihnen zeigen zu können, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Um den Umfang dieses Artikels nicht völlig aus dem Ruder laufen zu lassen, beschränke ich mich bei der Darstellung auf das Thema Alkoholabhängigkeit.

Sofern Sie zu einer anderen Anlassgruppe gehören (Alkoholmissbrauch, Alkoholgefährdung, Drogenabhängigkeit, fortgeschrittene Drogenproblematik, Drogengefährdung, ausschließlich gelegentlicher Cannabis-Konsum und Punkte), kontaktieren Sie mich bitte, ich bereite Sie gerne auf Ihre MPU vor.

Insbesondere können Sie über mich ein MPU-Skript beziehen (130 Seiten, in denen alle Anlassgruppen genau besprochen werden). Die Ausführungen hier sind den Inhalten des Skripts angelehnt, wenn auch in knapper Form.

Nun aber weiter:

Die Faktenlage ist folgende: 40 % aller MPU-Teilnehmer erhalten ein positives Gutachten, 20 % erhalten eine Kurszuweisung nach § 70 FeV (und damit auch den Führerschein zurück) und 40 % erhalten ein negatives Gutachten.

Wenn man bedenkt, dass viele Personen, die sich einer MPU stellen müssen, nur unzureichend vorbereitet sind, relativieren sich diese Zahlen aber recht schnell. Das Bestehen einer MPU ist kein Wunderwerk. Es setzt aber voraus, dass Sie sich Ihrem Problem stellen (auch und gerade dann, wenn Sie Ihr Verhalten bis jetzt noch nicht als Problem gesehen haben). Ohne Selbstreflexion und glaubhaft vermittelter Einsicht werden Sie nur sehr geringe Chancen haben, die MPU zu bestehen.

Versuchen Sie erst gar nicht, irgendwelche Ausflüchte zu suchen wie z. B.: „Ich bin das erste Mal mit 2,3 Promille Auto gefahren und gleich erwischt worden, so ein Pech“ (sog. „Ausrutscher-Theorie“). Ein weiterer Klassiker in Zusammenhang mit Alkohol ist auch: "Ich war auf einer Party und wusste nicht, dass Alkohol in den Cocktails war."

Sie wissen, dass dies (jedenfalls im Regelfall) nicht der Wahrheit entspricht und der Gutachter weiß es ebenfalls. Statistische Erwägungen entziehen einer solchen Argumentation von vornherein jegliche Berechtigungsgrundlage und sind darüber hinaus ein deutlicher Hinweis, dass Sie Ihr Problem nicht erkennen und/oder ernst nehmen. Der Gutachter wird bei einer solchen Argumentation praktisch zu einem negativen Gutachten gezwungen.

Dieser Artikel soll und wird Ihnen helfen, Ihren Führerschein wieder zu erlangen, wenn Sie sich an die Vorgaben halten und diese streng befolgen. Dies setzt Härte gegen sich selbst voraus und ist zum Teil mit erheblichen Einschnitten in Ihrem Leben verbunden. Wenn Sie hierzu bereit sind, verspreche ich Ihnen eine hohe Chance, dass Sie die Fahrerlaubnis bald wieder erlangen. Wenn nicht, sparen Sie sich Ihre Zeit und lesen Sie was anderes, denn eine Art „MPU-Vorbereitung-Light“ finden Sie hier nicht vor.

Der absolute Schwerpunkt einer MPU ist der psychologische Teil der Untersuchung. Ichsetzte voraus, dass Ihre Blutwerte am Tag der Untersuchung und in der Abstinenzphase vorher in Ordnung sind, denn das ist ein elementarer Teil Ihrer Eigenverantwortung und die wird Ihnen hier nicht abgenommen.

Mein Ziel ist auch nicht die Überprüfung Ihrer Reaktionsfähigkeiten, auch will ich nicht durch wenig nützliche Informationen, die Sie überall nachlesen können, Ihre Zeit über das notwendige Maß beanspruchen. Der Fokus liegt hier klar auf dem Schwerpunkt der MPU, also den Fragen nach Ihrem Verhalten damals und Ihrem Verhalten heute.

Der tiefere Sinn einer effizienten und zeitsparenden Vorbereitung liegt darin, Ihnen klar zu machen, warum der Gutachter bestimmte Fragen stellt. In der Formulierung der Fragen, die Ihnen der Gutachter stellt, ist er relativ frei. Die Fragen und Problemstellungen, aus denen er seine Fragen entwickeln muss, sind ihm jedoch streng vorgegeben!

Sie sollen lernen, die Dinge aus der Sicht eines Psychologen zu betrachten. Hier geht es nicht um die Frage: „Welche Fragen werden mir gestellt?“, sondern:„Warum werden mir diese Fragen gestellt?

Welcher Prüfungspunkt verbirgt sich hinter dieser Frage? Damit tauchen Sie viel tiefer in die Materie ein, anstatt – nur an der Oberfläche verweilend – vorgegebene Fragenkataloge zu wälzen, ohne die dahinter stehende, für Sie viel wichtigere Bedeutung zu erkennen. Sie werden schnell erkennen, dass ein Blick hinter die Kulissen der für Sie möglicherweise – noch – bedrohlich wirkenden MPU-Kulisse Ihnen schnell viel von Ihrer Angst nehmen wird und Sie den Kopf frei bekommen für die zielgerichtete MPU-Vorbereitung anhand der unten dargestellten Kriterien.

Letztlich dient die Begutachtung nur der Beantwortung der einfachen Frage, ob Sie (sprichwörtlich gesprochen) wieder „in der Spur sind“. Die Gleichung ist recht einfach. Erkennt der Gutachter, dass Sie Ihr Leben (wieder) fester im Griff haben, wird er zu dem Schluss kommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Rauschfahrt zukünftig gering sein wird. Der Gutachter weiß auch, dass es eine absolute Sicherheit nie geben kann, aber eine relativ sichere Prognose möglich ist.

Die Frage, ob Sie sich und Ihr Leben wieder besser im Griff haben, wird anhand einer ganzheitlichen Begutachtung Ihrer Personen beantwortet werden. Hierzu zählen vor allem familiäre, finanzielle, soziale und natürlich auch berufliche Fragen. Der Gutachter will sich ein genaues Bild von Ihnen und Ihren Lebensumständen machen. Wenn diese noch nicht den unten dargestellten Vorgaben entsprechen, müssen Sie Ihr Leben ändern. Für die Erstellung meines MPU-Skripts, welches diesem Artikel zugrunde liegt, wurde die einschlägige psychologische Fachliteratur auf Ihren Kerngehalt und die zugrunde liegenden Kernfragen für die verschiedenen Anlassgruppen analysiert.

Die sich stets wiederholenden Fragestellungen – also letztlich das Substrat – wurden herausgefiltert und mit hunderten MPU Gutachten auf ihre Relevanz hin überprüft. Bei strikter Einhaltung der sich hieraus ergebenden Vorgaben ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven MPU als hoch einzuschätzen.

Sofern Sie den Willen haben, an sich zu arbeiten und offen mit Ihren Problemen umzugehen, müssen Sie keine Angst vor der MPU haben. Die Darstellung der„Fragen hinter den Fragen“ist Kern dieses Skripts und der Schlüssel für Ihre bestandene MPU.

Viele unseriöse Anbieter werben mit einer Garantie, dass Sie die MPU bestehen, wenn Sie nur ihre – zumeist sehr teuren – Kurse belegen. Eine solche Garantie wird Ihnen hier nicht gegeben.

Sie werden aber nach dem Durcharbeiten des Artikels erkennen, dass in erster Linie nicht der Gutachter für das Bestehen der MPU verantwortlich ist, sondern Sie selbst. Der Umstand, dass die MPU-Begutachtung stark reglementiert ist, gibt Ihnen die Chance, es dem Gutachter sehr, sehr schwer zu machen, an einer positiven Begutachtung vorbeizukommen. Sie brauchen keine Angst zu haben. Der Gutachter will Ihnen nichts Böses. Wenn Sie Ihr Verhalten, dass zu dem Führerscheinproblemen geführt hat, anhand der unten dargestellten Kategorien einordnen und Ihre Aufarbeitung der Vorfälle und die Verhaltensänderungen für die Zukunft sich an den Vorgaben der dem Gutachter vorgeschriebenen Fragenkataloge orientiert, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie Ihren Führerschein in absehbarer Zeit wieder in den Händen halten, auch wenn dem Gutachter Ihre Person nicht sympathisch ist.

Mehr wird Ihnen von meiner Seite nicht versprochen. Aber auch nicht weniger! Merken Sie sich: Sie müssen Initiative zeigen, Sie müssen dem Gutachter Fakten auftischen, müssen ihn von Ihren Verhaltensänderungen überzeugen! Sie haben das Ruder in der Hand! Dies setzt voraus, dass Sie über den Ablauf einer MPU zumindest im Wesentlichen informiert sind. Hier geht es nicht darum, den Ablauf der MPU und die teilweise als bekannt vorausgesetzten Fragen erneut im Detail aufzuwärmen. Der Verfasser will Sie zielgerichtet auf Ihre MPU vorbereiten und Ihnen nicht Ihre Zeit stehlen! Falls Sie noch überhaupt keine Ahnung haben, was bei der MPU auf Sie zukommt, lesen Sie zumindest ein Basisbuch über dieses Thema, bevor Sie mit der Lektüre dieses Artikels fortfahren.

Die Diagnostikim Bereich der Verkehrspsychologie ist stark geprägt von sich wiederholenden Fragestellungen bezogen auf bestimmte Anlassgruppen (Drogen, Alkohol usw.). Für jede dieser Anlassgruppen wurden bundesweit zwecks einheitlicher Beurteilungskriterien und Anforderungsprofile erstellt, die jeder Gutachter im Rahmen der Untersuchung zu beachten hat.

Die Einhaltung dieser Beurteilungskriterien dient dem Zweck, dass bei der Begutachtung ein möglichst hoher, einheitlicher und nachvollziehbarer Qualitätsstandard gewahrt wird.

Den Anlass für die Begutachtung liefert der Fahrerlaubnisinhaber meistens selber, etwa durch die Promillefahrt. Der Prozess der Begutachtung ist gekennzeichnet durch die Überprüfung anlassspezifischer unterschiedlicher Hypothesen, welche über diesen zugeordneten Kriterien und Indikatoren Anforderungen definieren, welche erfüllt sein müssen, um im Gutachten eine positive Beurteilung zu erhalten. Einfacher ausgedrückt: Sie werden anhand Ihres Verhaltens in eine Schublade gesteckt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie dort wieder rausgeholt werden können.

Allen Hypothesen werden also Kriterien zugeordnet, die nach Ansicht des Gutachters erfüllt sein müssen, um ein positives Gutachten zu erstellen, welches den behördlichen Zweifel an der Fahreignung ausräumen kann. Der Gutachter erstellt sein Gutachten also stets anhand der für die jeweilige Anlassgruppe geltenden Prüfungshypothesen und den entsprechenden Kriterien. Die Auswertung der im Rahmen der Begutachtung offengelegten Befunde erfolgt dann im Zusammenhang mit der Analyse der aus der Vorgeschichte des Begutachteten bekannten Daten, wie etwa eine langjährige Alkoholvorgeschichte.

Anhand der Diagnose des Gutachters (welcher Ist-Zustand liegt vor?) und seiner Prognose (wie wird sich die begutachtete Person in Zukunft verhalten?) entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, wie weiter verfahren wird.

Die verschiedenen Anlässe und Fragestellungen der medizinisch-psychologischen Untersuchungen sind im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Hier:

§ 13 ( 2 a und e ) FeV: Alkoholproblematik – Kann Herr/Frau trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch / Alkoholabhängigkeit ein KFZ der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er/sie ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird?“ § 13 ( 2 b und c ) FeV: Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder Führen eines Fahrzeugs ( auch eines Fahrrades! ) mit BAK von mehr als 1,6 Promille – Ist zu erwarten, dass Herr/Frau zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der Gruppe 1/2 ( FE-Klasse…) in Frage stellen?“

Hypothesen als Grundlage der Untersuchung

Den verschiedenen Untersuchungsanlässen und entsprechenden Fragestellungen liegt die generelle Annahme zu Grunde, dass das Verhalten im Straßenverkehr auch wesentlich durch Faktoren beeinflusst wird, die mit der Person des Fahrers im Zusammenhang zu sehen sind.

Neben den Umweltfaktoren des Verkehrsgeschehens sind es vor allem individuelle psychische und körperlich-geistige Faktoren, die das menschliche Verhalten im Regelkreis des Verkehrs modifizieren.

Die Eignung zum Führen von Kfz stellt keinen statischen Zustand dar, sondern kann etwa durch Unfallfolgen, behördliche Maßnahmen etc. zu einer Korrektur im Sinne von einer Verhaltensänderung führen. Neben der Überprüfung des Gesundheitszustandes und der Leistungsfähigkeit kommt der Überprüfung von Einstellungen und Verhaltensgewohnheiten meistens die zentrale Bedeutung zu.

Gegenstand der Untersuchung ist der vom Betroffenen meist bereits eingeleitete Änderungsprozess hinsichtlich seines Verhaltens und seiner Einstellungen. Für eine positive Prognose des Gutachters betreffend einer zukünftig sicheren Verkehrsteilnahme ist ausschlaggebend, ob der Änderungsprozess bereits hinreichend umgesetzt und stabil ist.

Eignungsdefizite können effektiv aufgearbeitet werden, aber nur, wenn der Betroffene dies selber wünscht und die Probleme ernsthaft „anpackt“. Der schriftliche Nachweis einer begleitenden individuell-therapeutischen oder rehabilitativen Maßnahme ist hierbei ein Schlüssel, der häufig zum Erfolg führt.

Die Dokumentationdes eigenen Willens zur Veränderung ist ein stichhaltiges Argument und macht es dem Gutachter schwerer, ein negatives Gutachten zu erstellen, denn es gilt in der Wissenschaft als hinreichend gesichert, dass Eignungsdefizite mittels geeigneter Maßnahmen aufgearbeitet werden können, also nicht für immer und ewig fest in der Person verankert sind.

Liegt der Nachweis der kritischen Auseinandersetzung mit den eigenen Problemen vor, wird für den Gutachter ein immer stärkerer argumentativer Aufwand zu betreiben sein, ein negatives Gutachten zu erstellen. Es liegt an Ihnen, diese starke Karte auszuspielen.

Gerne wird mir von Mandanten folgende Frage gestellt:

Ist eine Abstinenz beim Vorliegen einer Alkoholproblematik wirklich erforderlich?

Die Notwendigkeit der Abstinenz ist in der klinischen Psychologie ein kontrovers behandeltes Thema. Herr Prof. Dr. E. Stephan vom Psychologischen Institut der Universität Köln beschreibt diesen Komplex wie folgt: „Ein konsequenter Alkoholverzicht ist für eine günstige Sozialprognose immer dann erforderlich, wenn keine hinreichende Gewähr dafür gegeben ist, dass eine zuverlässige Kontrolle der Trinkmengen und –situationen erfolgen kann. Diese Notwendigkeit ist keineswegs auf Personen beschränkt, bei denen die klinische Diagnose der Alkoholabhängigkeit gestellt werden muss, sondern ist auch bei Personen aus der Gruppe unterhalb dieser diagnostischen Schwelle gegeben. Insbesondere der Lerngeschichte bei der Herausarbeitung einer hohen Alkoholgewöhnung und der damit verbundenen Entwicklung von habituellen (= gewohnheitsmäßigen) Automatismen, dem Verlust von physischer Alkoholsensibilität als Warnhinweis sowie der Ausbildung von Verdrängungstendenzen in der Wahrnehmung negativer Alkoholkonsumfolgen kommt hierbei Bedeutung zu.

Bereits bei Verkehrsauffälligkeiten ab 1,1 Promille sind eine Vielzahl Fälle zu vermuten, bei denen die Klienten nicht mehr über eine ausreichende Steuerungsfähigkeit im Umgang mit Alkohol verfügen. Je höher die BAK (Blutalkoholkonzentration) über 1,1 Promille liegt, desto wahrscheinlicher wird es, dass ein konsequenter Alkoholverzicht erforderlich ist, um eine zukünftige Verkehrsteilnahme unter Alkohol hinreichend durchgängig und sicher zu vermeiden. Ab 1,6 Promille ist in der überwiegenden Zahl der Fälle konsequenter Alkoholverzicht auch außerhalb von Fahrbereitschaft erforderlich. Der konsequente Alkoholverzicht ist dabei insofern von der therapeutisch indizierten Abstinenz zu unterscheiden, als es sich in diesen Fällen um eine vernunftgeleitete Entscheidung für eine Erfolg versprechende Verhaltensstrategie für die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr handelt und nicht um eine aus gesundheitlichen und sozialen Gründen zwingend erforderliche Maßnahme.“

Also: Als Trinker gibt es keinen Weg vorbei an der Abstinenz.

Bevor wir jetzt zu den konkreten Fragestellungen kommen, die eine Person aus der Anlassgruppe "Alkoholabhängigkeit" zu beantworten haben wird, möchte ich Ihnen einen wichtigen Rat geben:

Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in Zukunft kontrolliert mit Alkohol umgehen werden können, fragen Sie sich bitte, ob ein Leben ohne Führerschein nicht auch möglich ist.

Gerade in größeren Städten kommt man auch ohne Auto gut zurecht. Das Risiko eines alkoholbedingten Unfalls, bei dem eventuell Personen zu Schaden kommen oder gar sterben, ist nicht bloß theoretischer Natur, sondern tägliche Praxis und die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen für Sie können extrem sein. Von den Folgen für andere Personen möchte ich erst gar nicht reden.

Nun aber weiter.

Zentraler Gesichtspunkt in einem MPU-Gutachten ist die Frage, wie stark die Veränderungen Ihrer Person seit der Auffälligkeit zu bewerten sind, sprich: Ob Sie hinreichend einsichtig sind und das Problem für sich in ausreichendem Maße bearbeitet haben. Es wird von Gutachterseite im Grundsatz davon ausgegangen, dass Sie sich in Zukunft wieder genauso verhalten werden, also am Verkehr teilnehmen werden.

Von dieser Annahme müssen Sie sich entlasten! Das ist auch der Grund, warum Schutzbehauptungen wie „Ich habe nur einmal einen über den Durst getrunken und bin dann erwischt worden“ niemals von Erfolg gekrönt sein können.

Ausflüchte zu suchen bringt nicht, der Schuss wird stets nach hinten losgehen.

Die Hauptvariablender Begutachtung sind Ihre Motivation, der bereits erreichte Grad der Umsetzung der Verhaltensänderung und der Stabilisierungsgrad dieser Verhaltensänderung. Vergessen Sie nicht: Sie müssen sich entlasten und haben diesbezüglich eine Bringschuld.

Dokumentieren Sie die Veränderungen! Nehmen Sie an Kursen teil, die Ihnen entsprechende Nachweise erstellen!

Gelingt der Nachweis nicht vollends, da noch Defizite erkannt worden sind, die aber nicht so erheblich sind, als dass sie durch aktives Mitwirken des Klienten nicht relativ kurzfristig veränderbar wären, kann der Gutachter die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung (§ 70 FeV) empfehlen. Voraussetzung hierfür ist, dass die erforderliche Änderung in Ihrem Verhalten bereits angestrebt wird und erreichbar ist, also in Ansätzen bereits zustande gekommen aber noch nicht ausreichend vorhanden bzw. bereits vollzogen wurde und daher noch der Stabilisierung bedarf.

Der Gutachter wird eine Kursteilnahme sehr häufig anordnen, wenn er merkt, dass zwar Verhaltensänderungen vorliegen, diese aber nicht in erster Linie aus gesteigertem Problembewusstsein resultieren sondern vielmehr aus anderen Motiven (jedenfalls schwerpunktmäßig) geschehen, wie etwa sozialem Druck Ihres Umfelds oder schlichtweg dem Wunsch nach der Fahrerlaubnis.

Die Kursteilnahme soll sich aus Sicht des Gutachters durch die dort vermittelten Einsichten positiv auf Ihre Motivationslage auswirken und damit mittelbar zu einer Stabilisierung der Verhaltensänderung führen. Eine stets aktuelle Liste der offiziell akzeptierten Veranstalter der für die jeweiligen Anlassgruppen angegebenen Kursmodelle können Sie bei mir erhalten.

Der positive Effekt der verschiedenen Kursmodelle ist im Bereich Alkoholauffälligkeit wissenschaftlich belegt, d.h. die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs führt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, sofern das der Kurszuweisung zugrunde liegende Gutachten die Erfolgsaussichten für den Einzelfall bestätigt hat. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass für Sie aufgrund zu starker Eignungsbedenken eine Teilnahme an einem solchen Kurs noch nicht in Betracht kommt, so werden Sie Nachweise führen müssen, damit einer neuerliche Begutachtung positiv für Sie endet.

Je nach konkretem Einzelfall kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Gespräche bei Beratungsstellen

Verkehrspsychologische Maßnahmen

Psychotherapeutische Interventionen nach dem PsyThG

Selbsthilfegruppen

Ärztliche Betreuung

Natürlich kann auch eine Selbstkorrektur des eigenen Verhaltens eintreten, aber der glaubhafte Nachweis dieser Einsicht ist eben kompliziert. Manche Mandanten haben Schwierigkeiten, sich beim Gespräch mit einem Psychologen ihren mitunter tiefsitzenden Problemen und Ängsten zu stellen. Gerne wird dann gesagt, man habe alles mit der Freundin oder der Familie besprochen und sei bereits deshalb geläutert. Das ist alles schön und gut, aber im Ergebnis werden Sie damit beim Gutachter nicht durchdringen, darauf kann ich ausnahmsweise so etwas wie eine Garantie geben.

Weiter im Text mit den

Grundsätzen der Gutachtenerstellung

Ein MPU Gutachten ist in der Regel wie folgt aufgebaut:

1. Anlass und Fragestellung der Untersuchung

2. Vorgeschichte der zu begutachtenden Person (hierzu gehören die Aktenübersicht, die Darlegung der Eignungsbedenken sowie die Voraussetzungen für eine günstige Prognose).

3. Untersuchungsbefunde (medizinische sowie psychologische Befunde)

4. Bewertung der Befunde seitens des Gutachters

5. Beantwortung der Fragestellung (und ggfls. Empfehlungen). Die MPU kann somit als ganzheitliche Untersuchung beschrieben werden, bei der auf Grundlage aller medizinischen und psychologischen Befunde eine bestimmte Fragestellung beantwortet wird.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche MPU bei Alkoholabhängigkeit im Einzelnen:

Wir kommen nun nach den einführenden Erläuterungen zu den Kernpunkten, die jeder MPU zugrunde liegen.

Generelle Voraussetzung:

Die Begutachtung hat zu verwertbaren Ergebnissen geführt. Die behördliche Fragestellung kann beantwortet werden.

Der Gutachter prüft die generellen Voraussetzungen ab, die vorliegen müssen, um ein positives Gutachten zu erhalten. Kann er diese schon nicht bejahen, ist das Ergebnis eine negative MPU.

Folgende Dinge hat der Gutachter dabei immer im Blick:

Sie waren ausreichend kooperationsbereit.

Sie akzeptieren die behördlichen Eignungszweifel, selbst, wenn er anderer Meinung ist.

Sie beantworten offen alle für die Begutachtung relevanten Fragen.

Sie verhalten sich in kommunikativer Hinsicht der Situation angemessen (gute Körperhaltung, face to face, Augenkontakt).

Sie sind bereit zuzuhören und folgen dem Gespräch.

Sie öffnen sich in ausreichender Weise dem Gutachter, so dass die relevanten Informationen für das Gutachten zu erhalten sind.

Sie berichten nicht nur auf Nachfrage, sondern auch spontan von sich aus.

Sie äußern sich auch zu problematischen Sachverhalten, die sich nicht aus der Aktenlage ergeben.

Sie haben keine großen Schwierigkeiten damit, Situationen zu schildern, die Sie als emotional belastend empfunden haben, Sie können sich also öffnen und verschließen sich nicht unangenehmen Wahrheiten.

Sie äußern sich offen über Ihre Biografie und Lebenssituationen. Sie beschönigen nichts.

Sie sind spätestens nach der ersten Intervention des Gutachters zu Offenheit und Selbstreflexion bereit.

Ihre Äußerungen sind weitestgehend frei von inneren Widersprüchen. Die Aussagen sind stimmig und widersprechen sich nicht.

Verbale und nonverbale Kommunikation stimmen überein.

Ihre Angaben widersprechen weder der Aktenlage, noch dem Erfahrungswissen des Gutachters, noch wissenschaftlichen Erkenntnissen. Etwaige Widersprüche zwischen Ihren Vortrag und den objektiven Daten klären sich spätestens nach Rückfrage des Gutachters.

Es bestehen keine unauflösbaren Widersprüche zwischen Ihren Aussagen und gesicherten empirischen Erkenntnissen (z. B. was die Dunkelzifferproblematik angeht).

Ihre Schilderungen lassen sich mit allgemeinem, verkehrspsychologischem und –medizinischem Erfahrungswissen in Einklang bringen.

Ihr Vortragstimmt mit den medizinischen Befunden überein.

Ihr Vortrag ist vereinbar mit den psychosomatischen Befunden.

Ihr Vortrag deckt sich mit den Ergebnissen der anlassbezogenen laborchemischen Untersuchungen (Haar-, Blut-, Urinanalyse )

Ihre Angaben zum Konsumverhalten sind vereinbar mit den bei der Untersuchung feststellbaren Restalkoholwerten.

Ihre Angaben zum früheren Konsumverhalten sind vereinbar mit bekannten alkoholbedingten Folgeschäden.

MPU Knacker: So erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, wenn Sie Alkoholiker sind

Wenn diese generellen Voraussetzungen bejaht werden können, müssen noch die speziellen Voraussetzungen geprüft werden, die bei der Anlassgruppe "Alkoholabhängigkeit" vorliegen müssen. Auf geht´s!

Voraussetzung: Alkoholabhängigkeit

Sie sind alkoholabhängig.

Das ist zu bejahen, wenn folgende Punkte vorliegen:

Eine Alkoholabhängigkeit wurde bei Ihnen bereits extern diagnostiziert. Ihr behandelnder Arzt oder eine suchttherapeutische Einrichtung hat die Diagnose Alkoholabhängigkeit bereits gestellt.

Sie haben eine oder mehrere Entzugsbehandlungen vorgenommen oder abgebrochen, wobei die Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ gestellt worden ist.

Sie haben eine oder mehrere Entgiftungen unter ärztlicher Betreuung vorgenommen.

Ein ärztlicher Bericht bestätigt die Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ bei Ihnen. Ihr behandelnder Arzt hat in der Vergangenheit bereits Medikamente verschrieben, die die Entzugserscheinungen reduzieren sollten.

Eine Alkoholabhängigkeit ist auf Grund der aktuellen Befunde festzustellen.

Um die Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ stellen zu können, ist es erforderlich, dass Merkmale aus drei der gleich genannten Untergruppen innerhalb der letzten 12 Monate bestanden haben, und zwar in relevanter Ausprägung.

1. Verminderte Kontrollfähigkeit während des Alkoholkonsums

Sie haben so viel getrunken, dass Sie Ihr Verhalten nicht mehr unter Kontrolle hatten und „Filmrisse“ auftraten.

Sie erzählten davon, dass sich bei Ihnen nach den ersten Gläsern Alkohol ein von nicht unter Kontrolle zu bringendes Verlangen einstellte, so lange zu trinken, bis es rein physisch nicht mehr möglich ist.

Sie saßen schon mal wegen Trunkenheit in einer Ausnüchterungszelle, hatten Trinkzwang und gescheiterte Kontrollversuche.

Siestellen Ihr über die Norm gehendes Trinkverhalten trotz gegenläufiger Befunde und der bekannten Vorgeschichte mit nicht nachvollziehbaren Argumenten in Abrede - Stichwort: "Verharmlosung".

Sie verspüren einen starken Trinkzwang, den Sie nicht unter Kontrolle bekommen.

Sie haben schon oft darüber nachgedacht, dass Sie Ihren Alkoholkonsum reduzieren müssen, konnten diesen Vorsatz aber nicht umsetzen.

Sie denken sehr häufig an Alkohol, die Gedanken kreisen um den Alkohol und Sie können dieser Denkschleife nicht entkommen. Sie haben Schuldgefühle und ein schlechtes Gewissen wegen Ihres Alkoholkonsums.

Sie erzählen von einer Abhängigkeitsdiagnose oder einer bereits begonnen / durchgeführten Entwöhnungstherapie. Sie berichten, dass Sie an Treffen von Selbsthilfegruppen („Anonyme Alkoholiker“ u.ä.) teilnehmen, weil Sie dies zur Aufrechterhaltung Ihrer Abstinenz für erforderlich halten.

2. Körperliche Entzugssymptome

Sie berichten über Entzugserscheinungen, die bei Ihnen nach dem Absetzen des Alkohols auftraten (Unruhe, Übelkeit, Gereiztheit, Zittern, Schwitzen etc.).

Sie tranken weiter, um die Entzugssymptome zu vermeiden oder zu bekämpfen, insbesondere gilt das für das Trinken am Morgen, um Zittern und Brechreiz in den Griff zu bekommen. Während der Untersuchung traten Alkoholentzugssymptome auf.

3. Toleranzentwicklung

Sie hatten bei einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 Promille.

Sie sind zweimal mit mindestens 2,5 Promille im Verkehr aufgefallen und konnten ein Kfz mindestens 5 km unfallfrei führen oder vor einem Unfall mindestens 10 km.

Sie sind zunehmend alkoholfest und müssen deutlich mehr trinken, um den gewünschten Rauscheffekt zu erzielen. Sie trinken bei einzelnen Gelegenheiten ohne weiteres eine Flasche Whiskey oder 2,5 Liter Wein.

Sie trinken mehrmals im Monat mehr als 3 Liter Bier (bzw. 2,4 Liter bei Frauen).

Sie haben auch nach dem Genuss von Alkohol, der zu 1,5 Promille und mehr führte, keine unangenehmen Folgen in physischer, psychischer oder sozialer Hinsicht erlebt. Der durchschnittliche Konsum erreichte in den stärksten Phasen mehr als 120 Gramm Reinalkohol (bzw. mehr als 80 Gramm bei Frauen) pro Tag.

4. Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen

Bei Ihnen kam es in der jüngeren Vergangenheit als Folge des Alkoholkonsums zur groben Vernachlässigung familiärer und beruflicher Pflichten am Arbeitsplatz.

Sie haben früher vorhandene Interessen zugunsten des Trinkens aufgegeben. Es sind strafrechtliche Auffälligkeiten zur Beschaffung und Finanzierung des Alkohols bekannt.

Sie verwenden sehr viel Zeit für die Beschaffung von Alkohol.

Sie tranken tagsüber, wochentags, bei unpassenden Gelegenheiten bzw. ohne dass überhaupt irgendwelche Anlässe für das Trinken vorhanden gewesen sind.

5. Fortsetzung des Konsums trotz eindeutiger und schädlicher Folgen

Sie tranken weiterhin Alkohol, obwohl es bereits zu besorgten und kritischen Reaktionen aus Ihrem sozialen Umfeld kam.

Sie tranken weiter, obwohl Ihr Arzt Ihnen davon abgeraten hat und / oder schon bekannt war, dass der Alkohol bereits Krankheiten hervorgerufen hat oder andere Krankheiten durch den Konsum verschlimmert wurden.

Sie tranken heimlich.

Sie legten Verstecke mit Alkohol an.

Es besteht eine durch Alkohol bedingte Leberschädigung ( Zirrhose, Hepatitis, Fettleber ), die bereits diagnostiziert wurde.

Wenn der Gutachter anhand der oben genannten Prüfkriterien zu dem Schluss kommt, dass Sie Alkoholiker sind, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es am Ende ein positives Gutachten für Sie geben kann:

Voraussetzungen für eine angemessene Problembewältigung bei Alkoholabhängigkeit

Sie leben konsequent und nachvollziehbar abstinent.

Sie verzichten konsequent auf den Konsum von Alkohol.

Sie konsumieren auch keine „alkoholfreien“ Getränke mit leichtem Restalkoholgehalt wie „alkoholfreies“ Bier.

Ebenso verzichten Sie auf den Konsum alkoholhaltiger Speisen wie Pralinen etc.

Ihre Abstinenzangaben lassen sich durch mindestens 6 Urinanalysen innerhalb der letzten 12 Monate vor der Untersuchung nachweisen.

Früher bekannte alkoholtoxische Körperschäden haben sich zurückgebildet.

Sie weisen keine Befunde auf, die für einen Alkoholkonsum in jüngster Vergangenheit sprechen.

Sie waren nach erfolgreicher Alkoholtherapie mindestens ein Jahr lang abstinent.

Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein – natürlich dokumentierbarer – Abstinenzzeitraum, so reichen 6 Monate Abstinenz nach der Maßnahme dann aus, wenn die Gesamtabstinenzzeit 12 Monate nicht unterschreitet.

Führen Sie die Abstinenzphase ohne therapeutische Aufarbeitung der Ursachen durch, so ist ein nennenswert längerer Stabilisierungszeitraum eingehalten worden. Von einer "psychologischen Eigenbehandlung" in dieser Angelegenheit ist meiner Erfahrung nach dringend abzuraten, eine solche Vorgehensweise löst bei den meisten Gutachtern keine guten Reflexe aus.

Sofern Sie eine ambulante Langzeitmaßnahme durchführen, die nicht nur die Entwöhnung, sondern auch die Reintegration und Stabilisierung der Verhaltensänderung umfasst, so muss der Abstinenzzeitraum nennenswert länger als ein Jahr gewesen sein, davon mindestens 12 Monate seit Beginn der Therapie.

Sofern zur Einhaltung der Abstinenz noch Medikamente zur Unterstützung eingenommen wurden, so beträgt die Abstinenzzeit nach Absetzen der Medikamente noch mindestens 6 Monate.

Sie können Angaben machen, wann und warum Sie den Abstinenzentschluss gefasst haben. Sie können beschreiben, welche körperlichen, seelischen und / oder sozialen Veränderungen bei Ihnen im Verlauf der Abstinenz aufgetreten sind.

Sie haben die Alkoholabhängigkeit aufgearbeitet und die dieser zugrunde liegende Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – überwunden.

Sie haben eine suchttherapeutischen Maßnahme (stationär oder ambulant) erfolgreich absolviert und können das auch dokumentieren.

Aus der Dokumentation gehen die Teilnahme an der und die Dauer der Maßnahme hervor. In dem Bericht finden sich keinerlei Hinweise auf einen Abbruch der Therapie. Die suchttherapeutische Maßnahme ist vollständig abgeschlossen, allenfalls bestehen noch Kontakte im Sinne einer Nachsorge zu der Therapieeinrichtung.

Sie können Auskunft über Inhalte der Therapie erläutern, insbesondere über die Ihnen vermittelten Verhaltensstrategien zur Verringerung des Rückfallrisikos.

Psychotherapeutische Maßnahmen, die die Abstinenz begleiten, betreffen nicht mehr die Bedingungen, die Auslöser für Ihre Alkoholsucht waren.

Für den Fall, dass Sie keine fachliche Hilfe in Anspruch genommen haben, können Sie erläutern, dass die äußeren und inneren Bedingungen trotzdem eine konsequente Umkehr des Verhaltens und der Einstellung ermöglicht haben. Die Bedingungen, die zur Alkoholabhängigkeit geführt haben, bestehen nicht mehr oder können so bewältigt werden, dass ein künftiger Alkoholkonsum nicht wahrscheinlich ist.

Es gibt keinerlei Hinweise auf eine Suchtverlagerung (statt Alkohol- nunmehr Medikamenten- oder Drogenkonsum) nach dem Ende der Entwöhnungstherapie.

Sofern es nach Therapien und Abstinenzphasen zu Rückfällen kam, sorgen eine neue Therapie und der persönliche Entwicklungsprozess des Klienten jetzt dafür, dass die jetzige Abstinenz als stabiler und dauerhafter eingeschätzt werden kann.

Sie sind ausreichend motiviert, Ihr Leben ohne den Konsum von Alkohol fortzusetzen. Der Grund dieser Motivation ist nachvollziehbar. Sie sind sich bewusst, dass Sie mit Alkohol nicht kontrolliert umgehen können und akzeptieren, dass Sie alkoholabhängig sind.

Sie haben erkannt, dass es keinen anderen Weg als die völlige und dauerhafte Abstinenz gibt, um dieser Krankheit zu entkommen.

Sie stellen die Gründe, die zur Abstinenz geführt haben, ausführlich dar. Diese sind aus der persönlichen Problematik verständlich.

Sie stellen Ihren persönlichen Entscheidungsprozess und Ihre Probleme beim Erreichen und Halten der Abstinenz verständlich dar.

Ihre Motive, die Abstinenz aufrecht zu erhalten, kommen hauptsächlich aus Ihrem Inneren, auch wenn der ursprüngliche Impuls auch von außen gekommen sein mag.

Sie sind sich insbesondere darüber klar, dass ein Leben auch ohne Alkohol zufriedenstellend sein kann und verstehen die Abstinenz nicht als Strafe, sondern sehen sie als etwas Positives.

Sie führen frühere Probleme in Ihrem Leben im Wesentlichen auf den Konsum von Alkohol zurück. Der Klient berichtet ohne Beschönigungstendenzen über sein früheres Trinkverhalten. Verdrängung und Verleugnung der Probleme sind hierbei nicht zu beobachten.

Sie beschreiben den Unterschied zwischen der jetzigen Abstinenz und früheren – auch längeren – Trinkpausen.

Sie flüchten bei Problemen nicht mehr in den Alkohol. Sie können andere Problemlösungsstrategien aufzeigen, die das alte Muster der Flucht in den Rausch abgelöst haben.

Sie beschreiben, dass Sie als Folge der Abstinenz eine deutlich erhöhte Sinnes- und Selbstwahrnehmung bei sich festgestellt haben, was Sie als sehr positiv empfinden.

Sie berichten, wie Sie unangenehme mentale Belastungen auch ohne Alkohol überstehen.

Sie haben eine realistische, positive Perspektive entwickelt und berichten auch schon über die ersten Schritte zur Realisierung.

Sie verfügen über eine ausreichende innere Stärke und genug Selbstsicherheit, schwierige Situationen in Ihrem Leben künftig ohne Alkohol zu meistern.

Sie haben in Situationen, in denen Sie versehentlich Alkohol konsumierten (z. B. über eine Praline oder Mischgetränke), den Konsum sofort abgebrochen.

Die Alkoholabstinenz ist stabil. Sie wird durch das soziale Umfeld sowie durch rückfallverhindernde Maßnahmen gestützt. Das Selbstvertrauen und die Selbstsicherheit sind stark genug, kritische Lebenssituationen abstinent zu meistern. Insbesondere gilt das für die besonders relevanten Verführungssituationen wie z. B. auf Feiern und in Kneipen.

Sie nutzen auch nach Abschluss der Alkoholtherapie regelmäßig stattfindende, unterstützende Maßnahmen wie Selbsthilfegruppen, Nachsorgegruppen oder psychologische Betreuung.

Sie haben bestimmte Rückfall begünstigende Umstände und Situationen (Firmenfeiern, Kundenessen etc.) erkannt und logische Schritte unternommen, das Risiko wenigstens zu mindern, so z. B. durch Offenlegung der Problematik, Änderung des Arbeitsumfeldes.

Sie haben alte Hobbys wieder aufgenommen oder neue angefangen.

Regelmäßige sportliche Aktivitäten sind äußerst positiv zu bewerten... Jeder Gutachter hört sowas gerne.

Sie berichten, dass Ihr alter Freundeskreis aus der Trinkerszene für Sie an Attraktivität verloren hat und Sie neue soziale Kontakte aufgebaut haben, die andere Zielsetzungen als starken Alkoholkonsum verfolgen.

Die Abstinenz wird von Ihrem Umfeld akzeptiert und auch unterstützt. Die relevanten Bezugspersonen wurden über die Alkoholkrankheit informiert.

Sie haben durch Ihre Abstinenz keine neuen Probleme im sozialen Umfeld und/oder der Familie erlebt. Die vermehrte Selbstsicherheit hat zu einer insgesamt als positiv empfundenen Entwicklung geführt.

Sie widmen sich wieder verstärkt dem Familienleben und der Lösung von Problemen anderer Menschen, insbesondere derer Ihrer Kinder. Diese empfinden Sie nicht mehr nur als Störfaktor.

Falls Sie in der zurückliegenden Abstinenzphase kurzfristig wieder Alkohol konsumiert haben, steht dieser Umstand der Annahme einer langfristigen und stabilen Abstinenz nicht entgegen.

Der seit dem letzten Alkoholkonsum verstrichene Zeitraum beträgt mindestens sechs Monate.

Sie haben den Alkohol in der Anfangsphase der Abstinenz konsumiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Willensbildung hinsichtlich der Abstinenz noch nicht abgeschlossen und die Motivation noch nicht ausreichend gefestigt.

Sie sind nach dem letzten Alkoholkonsum zu neuen Einsichten gekommen, die es nunmehr wahrscheinlicher erscheinen lassen, dass Sie für die Zukunft Ihr Verhalten besser kontrollieren kann.

Die Einsicht ist klar erkennbar, dass der Entschluss zur Abstinenz keinerlei Einschränkungen verträgt.

Sie haben den letzten Rückfall nicht resignativ oder mit einer eher neutralen Haltung nach dem Motto „was will man machen, kann halt mal passieren“ hingenommen, sondern sich intensiv damit auseinander gesetzt und aktiv Schritte ergriffen, damit Sie in Zukunft der Versuchung widerstehen können.

Sie können Situationen benennen, die aus Ihrer Sicht eine verstärkte Rückfallgefahr in sich bergen.

Sie haben in der noch bestehenden Abstinenzphase maximal ein einziges Mal Alkohol getrunken.

Sie haben sich Fähigkeiten angeeignet, die dazu führen, kritische Lebenssituationen, die früher Alkoholkonsum nach sich zogen, abstinent zu überstehen.

Sie haben genügende eigene Kompetenzen und ein Sie stabilisierendes Umfeld, um zukünftige Abstinenzabbrüche – soweit sie denn vorkommen – abzufangen und innerlich in ausreichendem Umfang aufzuarbeiten.

So. Das war jetzt erstmal ein ganze Menge Input. Denken Sie daran: Garantien auf eine bestandene MPU kann und wird Ihnen niemand geben, der sich seriös und ohne hauptsächlich finanzielle Interessen zu verfolgen, mit Ihrem Problem befasst.

Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine gute Chance zu erarbeiten - die nötige Disziplin vorausgesetzt. Machen Sie sich nichts vor: Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich künftig nach den oben genannten Maßgaben zu Verhalten, lassen Sie Ihren PKW besser stehen.

Wenn Sie glauben, noch Hilfe zu benötigen, kontaktieren Sie mich bitte, ich stehe Ihnen auf Ihren schwierigen Weg zurück zur Fahrerlaubnis gerne zur Seite.